Reha heißt das Zauberwort:
Mehr Anträge für Kinder- und Jugendrehabilitationen
Hokuspokus, Abrakadabra und dreimal schwarzer Kater – Krankheiten lassen sich nicht einfach wegzaubern. Doch es gibt wirkungsvolle Hilfe: die Kinder- und Jugendreha. Im vergangenen Jahr verzeichnete die Deutsche Rentenversicherung bundesweit mehr als 56.000 Anträge. Allein bei der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover beantragten Sorgeberechtigte rund 2.400 medizinische Heilbehandlungen für ihren Nachwuchs, teilte der Rentenversicherer in Niedersachsen mit.
Im Vergleich zu 2022 sind die Anträge für eine Kinder- und Jugendreha deutlich gestiegen: Bundesweit waren das rund 5.000 Anträge mehr. Beim niedersächsischen Rentenversicherer erhöhte sich die Anzahl um 15 Prozent. „Unser Haus will auf diese Nachfrage reagieren und entwickelt derzeit ein neues Beratungsangebot, um Kindern und jungen Erwachsenen mit psychischen Erkrankungen, Mediensucht, Adipositas oder Sprach- und Sprechstörungen noch schneller eine entsprechende Rehabilitation anbieten zu können. Dafür soll demnächst ein spezielles Beratungstelefon geschaltet werden. Das Projekt ist ein Modellvorhaben, das im Bundesprogramm ‚rehapro‘ vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert wird“, sagt Jan Miede, Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover.
„Eine Reha kann dabei helfen, schwere Erkrankungen zu lindern und die Leistungsfähigkeit junger Menschen zu verbessern. Ihre Gesundheit zu stärken, damit sie in Schule, Ausbildung und Freizeit wieder voll durchstarten können, ist unser zentrales Anliegen – am Internationalen Kindertag und an jedem anderen Tag“, so Miede. Darüber hinaus wirkt die Kinderrehabilitation nachhaltig: Sie soll die Lebensqualität positiv beeinflussen und die spätere Erwerbsfähigkeit sichern.
Eine Rehabilitation kommt in Betracht bei Übergewicht, Krankheiten der Atemwege, der Haut und des Bewegungsapparates sowie bei psychischen und neurologischen Erkrankungen. Kinderrehabilitationen werden zumeist stationär durchgeführt und dauern oftmals vier Wochen. Für die Behandlung wird ein individueller Reha-Plan erstellt. Dank Schulunterricht verlieren die Kinder und Jugendlichen nicht den Anschluss. Die Kosten einer Kinderreha übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung. Anspruch haben Kinder und Jugendliche, wenn ein Elternteil Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt oder das Kind eine Waisenrente erhält.
Ausführliche Informationen zur Kinder- und Jugendrehabilitation der Deutschen Rentenversicherung und zur Kampagne „Reha heißt das Zauberwort“ gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de/kinderreha. Weitere Auskünfte erhalten Interessierte zudem am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000 4800.
Nr. 4/2024