Quelle:Stefan Hoyer/punctum, Stefanie Ullmann
Der Vorsitz der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland wechselt jährlich am 1. Oktober zwischen den Gruppen der Versicherten- und Arbeitgebervertreterinnen und -vertreter. Zum ersten Mal stehen zwei Frauen an der Spitze der Selbstverwaltungsgremien.
Im Vorstand übernimmt in diesem Jahr Ramona Bermann den Vorsitz. Sie wurde bei der konstituierenden Sitzung im September in Erfurt erstmals zur Vorstandsvorsitzenden gewählt und löst jetzt die Vertreterin der Versichertenseite, Susanne Wiedemeyer, ab. Diese wechselt damit in die Position der Stellvertreterin.
„Ich arbeite seit mittlerweile 18 Jahren ehrenamtlich im Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland. Als Geschäftsführerin eines Sanitärhandwerksbetriebes kenne ich die Probleme und Herausforderungen der Arbeitgeberseite“, sagt Ramona Bermann. „Nun freue ich mich darauf, als Vorsitzende des Gremiums noch mehr Verantwortung übernehmen zu können.“
Der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland besteht aus je neun Versicherten- und Arbeitgebervertretern. Er trifft grundlegende Entscheidungen zu finanziellen, personellen, personal-politischen und organisatorischen Fragen.
Auch in der Vertreterversammlung des Rentenversicherungsträgers wechselt der Vorsitz: Hier übernimmt Annett Haase, die die Versichertenseite vertritt, den Vorsitz von Sven Nobereit. Der Arbeitgebervertreter wechselt auf die Position des Stellvertreters. Annett Haase arbeitet hauptberuflich als Busfahrerin bei der Jenaer Nahverkehr GmbH. Seit 2017 ist sie alternierende Vorsitzende der Vertreterversammlung und wurde im September zusammen mit ihrem Kollegen Sven Nobereit im Amt bestätigt. „Ich freue mich darauf, die Vertreterversammlung in den nächsten 12 Monaten zu führen", so Annett Haase.
Als oberstes Organ der Selbstverwaltung gehören der Vertreterversammlung je 15 Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber an. Sie tagt jährlich zwei Mal, stellt unter anderem den Haushaltsplan fest, nimmt die Jahresrechnung ab, beschließt die Satzung und entlastet den Vorstand sowie den Geschäftsführer.