Deutsche Rentenversicherung

Europatag: Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland zahlt 11.200 Renten ins EU-Ausland

Datum: 06.05.2024

Für viele Menschen gehört es mittlerweile zum Alltag, in verschiedenen europäischen Ländern zu leben und zu arbeiten. Damit hierdurch keine Nachteile in der sozialen Absicherung entstehen, zeigt die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland anlässlich des Europatages am 9. Mai, welche Bedeutung Europa für das Thema soziale Sicherheit über die Grenzen hinweg hat.

Das Europarecht stellt sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern keine Nachteile bei ihrer sozialen Absicherung entstehen, wenn sie im europäischen Ausland leben und arbeiten. Und auch viele Rentnerinnen und Rentner verbringen ihren Lebensabend im europäischen Ausland und beziehen dort ihre Rente aus Deutschland.

Knapp 96 Prozent der Auslandsrenten gehen in EU-Länder

Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland zahlt insgesamt rund 11.700 Renten ins Ausland. Knapp 96 Prozent der Auslandsrenten gehen in die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), insgesamt rund 11.200 Zahlungen. Das entspricht rund 0,7 Prozent aller Rentenzahlungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland.

Ungarn bei deutschen Rentnern besonders beliebt

Knapp 3.300 Renten zahlt die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland an deutsche Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland, davon fast 3.100 in Länder der EU. Hier verzeichnet Ungarn den höchsten Anteil, mit knapp 2.600 Renten, gefolgt von Bulgarien (rund 400).

Ausländische Beschäftigte zahlen Rentenversicherungsbeiträge

Allein in Sachsen haben zuletzt rund 34.500 Menschen aus anderen Staaten der EU gearbeitet und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Vor fünf Jahren waren es noch rund 21.500. Das entspricht einer Steigerung auf das 1,6-fache an Beschäftigten aus EU-Mitgliedsstaaten. Zurückzuführen ist diese Entwicklung insbesondere auf die Stärkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie hat das Arbeiten in Deutschland für viele EU-Bürger erleichtert und ihren Zuzug begünstigt. Mit insgesamt rund 10.400 Beschäftigten bilden polnische Staatsangehörige die größte Gruppe, gefolgt von rund 5.600 rumänischen und rund 2.800 tschechischen Staatsangehörigen. Ihre Beiträge wirken sich positiv auf die Einnahmen der Rentenversicherung aus.

Zahlen für Sachsen-Anhalt

Allein in Sachsen-Anhalt haben zuletzt rund 17.300 Menschen aus anderen Staaten der EU gearbeitet und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Vor fünf Jahren waren es noch rund 10.800. Das entspricht einer Steigerung auf das 1,6-fache an Beschäftigten aus EU-Mitgliedsstaaten. Zurückzuführen ist diese Entwicklung insbesondere auf die Stärkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie hat das Arbeiten in Deutschland für viele EU-Bürger erleichtert und ihren Zuzug begünstigt. Mit insgesamt rund 6.400 Beschäftigten bilden polnische Staatsangehörige die größte Gruppe, gefolgt von rund 3.900 rumänischen und rund 1.600 bulgarischen Staatsangehörigen. Ihre Beiträge wirken sich positiv auf die Einnahmen der Rentenversicherung aus.

Zahlen für Thüringen

Allein in Thüringen haben zuletzt rund 23.700 Menschen aus anderen Staaten der EU gearbeitet und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Vor fünf Jahren waren es noch rund 14.700. Das entspricht einer Steigerung auf das 1,6-fache an Beschäftigten aus EU-Mitgliedsstaaten. Zurückzuführen ist diese Entwicklung insbesondere auf die Stärkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie hat das Arbeiten in Deutschland für viele EU-Bürger erleichtert und ihren Zuzug begünstigt. Mit insgesamt rund 7.700 Beschäftigten bilden polnische Staatsangehörige die größte Gruppe, gefolgt von rund 6.500 rumänischen und rund 2.000 bulgarischen Staatsangehörigen. Ihre Beiträge wirken sich positiv auf die Einnahmen der Rentenversicherung aus.

Beschäftigungszeiten im europäischen Ausland zählen für die Rente

Die sozialen Sicherungssysteme in den 27 Ländern der EU sind zum Teil sehr unterschiedlich. Eins haben sie jedoch gemeinsam: Eine Rente wird nur gezahlt, wenn bestimmte Mindestversicherungszeiten erfüllt sind. Hierfür können Versicherungszeiten, die in den verschiedenen Mitgliedstaaten zurückgelegt wurden, zusammengerechnet werden. So erfüllt zum Beispiel ein Versicherter, der 20 Jahre in Deutschland und 25 Jahre in Frankreich gearbeitet hat, die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren, um vorzeitig eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte aus der deutschen Rentenversicherung beziehen zu können.

Rentenzahlungen aus mehreren Ländern möglich

Sind die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt, zahlt jeder Staat aus den in seinem sozialen Sicherungssystem zurückgelegten Zeiten eine eigene Rente. Es ist daher möglich, dass Rentenzahlungen zeitgleich aus mehreren Staaten erfolgen. Eine „Gesamtrente“, die von einem Land auch für andere Länder gezahlt wird, gibt es grundsätzlich nicht. Wer die Mindestversicherungszeit in der Deutschen Rentenversicherung trotz der Zusammenrechnung von Zeiten nicht erfüllt und dadurch keine Rente erhält, kann sich die gezahlten Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen erstatten lassen.

 Alle Zahlen ergeben sich aus den statistischen Daten der Deutschen Rentenversicherung und beziehen sich auf das Jahr 2022.