In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind Sommerferien. Viele Jugendliche nutzen die Zeit, um erstes eigenes Geld zu verdienen. 2023 waren laut Angaben der Minijob-Zentrale 30.063 junge Menschen unter 19 Jahren in den drei Bundesländern geringfügig beschäftigt (Sachsen: 15.933, Sachsen-Anhalt: 6.540 und Thüringen: 7.590). Sie besserten ihr Taschengeld entweder mithilfe eines Ferien- oder Minijobs auf.
Für einen Ferienjob vereinbaren Schülerinnen und Schüler mit ihrem Arbeitgeber in der Regel eine kurzfristige Beschäftigung. Diese ist von vornherein auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres befristet. Die Höhe des Verdienstes ist dabei ohne Bedeutung. Ferienjobber verdienen im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung brutto wie netto und zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge.
Wer noch nicht volljährig ist, benötigt die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. 13- und 14-Jährige dürfen nur zwei Stunden am Tag arbeiten. Für den klassischen Ferienjob müssen Schülerinnen und Schüler mindesten 15 Jahre alt sein. Das Entgelt ist Verhandlungssache. Erst ab 18 Jahren ist der Arbeitgeber verpflichtet, Mindestlohn zu zahlen.
Für die letzten Sommerferien gilt: Nur wer direkt nach dem Abitur ein Studium beginnt, kann Ferienjobber sein. Alle anderen Absolventinnen und Absolventen, die zum Beispiel eine Berufsausbildung oder ein „Freiwilligenjahr“ beginnen, gelten nach ihrer letzten Prüfung nicht mehr als Schülerin oder Schüler und können deshalb nur als Minijobber beschäftigt werden.
Beim Minijob ist das Monatseinkommen auf 538 Euro begrenzt, die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses spielt hingegen keine Rolle. Für Minijobs fallen Sozialversicherungsbeiträge an: Vom monatlichen Verdienst gehen 3,6 Prozent Rentenversicherungsbeiträge ab. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich Beiträge in Höhe von 15 Prozent des Verdienstes.
Auf Antrag können sich Minijobber von den Sozialabgaben befreien lassen. Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland empfiehlt jedoch, das nicht zu tun. Jeder Euro, der bereits jetzt in die Rentenversicherung eingezahlt wird, dient der späteren Altersvorsorge. Außerdem erhalten die Jugendlichen mehr soziale Sicherheit: Sie erwerben damit zum Beispiel Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen.