Die gesetzliche Rentenversicherung beruht auf gesellschaftlicher Mitbestimmung und bürgerschaftlichem Engagement. Denn ihre soziale Selbstverwaltung bedeutet, dass Versicherte, Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aus ihrer Mitte ihre Interessenvertretung wählen. Die soziale Selbstverwaltung ist damit ein elementarer Bestandteil der Demokratie in Deutschland.
„Das jedoch war in der Geschichte der Rentenversicherung nicht immer selbstverständlich“, sagt Susanne Wiedemeyer, alternierende Vorstandsvorsitze der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland. Als Gewerkschafterin vertritt sie beim mitteldeutschen Rentenversicherungsträger ehrenamtlich die Interessen der Versicherten und verweist mit einem Blick auf den heutigen Tag 90 Jahre zurück. Mit dem „Gesetz über den Neuaufbau des Reichs“ vom 30. Januar 1934 hat das damalige NS-Regime in Deutschland die Länderparlamente abgeschafft und den Grundstein für die Beseitigung der sozialen Selbstverwaltung gelegt. „Soweit darf es nie wieder kommen, dass demokratische Strukturen einfach durch willkürliche Gesetzgebung ausgeschaltet werden“, so Wiedemeyer.
Wichtige Grundlage gelebter Demokratie
Die soziale Selbstverwaltung ist ein wichtiges Gut. Während sie in der damaligen Bundesrepublik bereits kurz nach Ende des 2. Weltkriegs wieder eingeführt wurde, kam sie in den neuen Bundesländern erst nach dem Ende der DDR und der Errichtung des gegliederten Systems der Sozialversicherung ab 1991 als Baustein lebendiger Demokratie wieder in der Gesellschaft an.
Damit tragen diejenigen, die täglich die Sozialversicherungsbeiträge erwirtschaften, Versicherte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Verantwortung für die zielgerichtete Verwendung dieser Gelder.
„Die Sozialpartner, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, sind sich in bestimmten Fragen zur Gestaltung der Arbeit oder der Sozialpolitik nicht immer einig. Es ist jedoch ein wichtiges Signal gelebter Demokratie, wenn die Sozialpartner in den Gremien der sozialen Selbstverwaltung gemeinsam Lösungen zur Sicherstellung von Prävention, Rehabilitation und Rentenleistung erarbeiten“, ergänzt Ramona Bermann, alternierende Vorstandsvorsitze der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland. Als Vertreterin der Arbeitgebergruppe betont sie: „Allen, die an den Grundfesten der sozialen Selbstverwaltung rütteln, sollte der 30. Januar 1934 eine Mahnung sein."