Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland ist seit mehr als 25 Jahren für die Umsetzung der Sozialversicherungsabkommen mit Ungarn und Bulgarien zuständig. Zum 1. Mai 2000 beziehungsweise schon zum 1. Februar 1999 traten die Sozialversicherungsabkommen mit den beiden Ländern in Kraft.
Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland ist seitdem in allen Fragen der Rente, Altersvorsorge und Rehabilitation bundesweite Ansprechpartnerin für Menschen, die in Ungarn oder Bulgarien gearbeitet haben oder als deren Staatsbürger in Deutschland tätig waren. Dies änderte sich auch nicht, als die Länder 2004 und 2007 der Europäischen Union beitraten. Seitdem gilt für sie das Europäische Gemeinschaftsrecht, das die soziale Sicherheit zwischen den EU-Mitgliedstaaten regelt.
Quelle:Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
„Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland klärt für die Versicherten die Versicherungszeiten im Ausland, bearbeitet Rentenanträge mit Auslandsbezug und leitet diese an die zuständigen Stellen in Bulgarien und Ungarn weiter“, sagt Jork Beßler, Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland.
Der Rentenversicherungsträger überweist Renten auch direkt nach Bulgarien (2023 insgesamt 3.113, davon 109 Erwerbsminderungsrenten, 2.297 Altersrenten und 707 Hinterbliebenenrenten) oder Ungarn (2023 insgesamt 8.248, davon 293 Erwerbsminderungsrenten, 6.100 Altersrenten und 1.855 Hinterbliebenenrenten), wenn Versicherte dort ihren Wohnsitz haben. Im Rahmen des europäischen Gemeinschaftsrechts trägt er damit maßgeblich zur Sicherung der sozialen Absicherung für Menschen bei, die in mehreren Ländern gearbeitet haben oder arbeiten.