Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland zahlt nicht nur Renten aus und bewilligt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie prüft auch, ob Unternehmen ihre Beiträge an die Sozialversicherungsträger korrekt überweisen. „130 Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer sorgen bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland dafür, dass die Beiträge ordnungsgemäß gezahlt werden. Nur so kann die gesetzliche Rentenversicherung Renten auszahlen und Rehabilitationsleistungen erbringen“, sagt Heike Hieke, Abteilungsleiterin Prüfdienst und Beitragsverfahren.
Betriebsprüfungen sichern Beiträge
Insgesamt 34.545 Betriebsprüfungen haben die Mitarbeitenden der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland im vergangenen Jahr durchgeführt. Dabei ergaben sich Nachforderungen in Höhe von mehr als 20,2 Millionen Euro (2023: rund 21 Millionen Euro). In den meisten Fällen haben die Unternehmen die Beanstandungen akzeptiert. Nur in 379 Fällen wurde Widerspruch eingelegt.
„Die Zahlen zeigen, dass knapp 80 Prozent der Arbeitgeber korrekt abgerechnet haben“, so Heike Hieke weiter. „In manchen Fällen bekamen Unternehmen auch Beitrage zurückerstattet. So beliefen sich die Gutschriften 2024 auf rund 8,1 Millionen Euro.“
Die Abteilungsleiterin verweist gleichzeitig auf den Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung, an den sich Arbeitgeber wenden können, sollten sie außerhalb einer Betriebsprüfung Fragen zu Beiträgen oder Meldungen haben.
Vorgehen gegen Schwarzarbeit
Neben Betriebsprüfungen im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen vierjährigen Prüfrhythmus ist die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland an der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit beteiligt. 2024 gab es 157 dieser anlassbezogenen Prüfungen. Dabei ergaben sich Nachforderungen von knapp 17 Millionen Euro. Im Vergleich zu 2023 ist das eine Steigerung um 19,3 Prozent (2023: 14.2 Millionen Euro). „In den entsprechenden Strafverfahren werden Mitarbeitende der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland als Zeugen geladen. Ihre Bescheide dienen dem Gericht maßgeblich als Grundlage des Strafmaßes“, sagt Heike Hieke.
Nachwuchs gesucht
Seit 2020 bietet die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland den dualen Studiengang „Bachelor of Laws – Sozialversicherungsrecht, Schwerpunkt Prüfdienst“ an. Die Theorie erlernen die Studierenden an der Hochschule des Bundes in Berlin. Ihre Praxisphasen absolvieren sie in einem zuvor festgelegten Prüfbereich in Mitteldeutschland. Bewerben können sich Interessierte noch bis zum 1. Februar 2026. Alle Informationen zum Studiengang gibt es hier.