Ramona Bermann und Annett Haase übernehmen Vorsitz der Selbstverwaltungsgremien
Datum: 29.09.2025
Quelle:Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Ramona Bermann und Annett Haasesind Vorsitzende des Vorstandes der Vertretervesammlung der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland.
Im Vorstand übernimmt Ramona Bermann den Vorsitz. Die gelernte Großhandelskauffrau und studierte Betriebswirtschaftlerin arbeitet bereits seit 20 Jahren ehrenamtlich im Vorstand des Rentenversicherungsträgers und vertritt dort die Interessen der Arbeitgeber. Hauptberuflich ist Ramona Bermann Geschäftsführerin eines Sanitärhandwerksbetriebes in Magdeburg. Die bisherige alternierende Vorsitzende Susanne Wiedemeyer wechselt für das kommende Jahr auf die Position der Stellvertreterin.
„Seit 20 Jahren gibt es die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland und ich bin von Anfang an dabei. Ich freue mich, dass ich in diesem besonderen Jahr wieder den Vorsitz des Vorstandes übernehmen darf“, so Bermann.
Der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland besteht aus je neun Versicherten- und Arbeitgebervertretern. Er trifft grundlegende Entscheidungen zu finanziellen, personellen, personal-politischen und organisatorischen Fragen.
Wechsel an der Spitze der Vertreterversammlung
Auch in der Vertreterversammlung des Rentenversicherungsträgers wechselt der Vorsitz. Hier steht ab Oktober Annett Haase an der Spitze. Die gebürtige Jenaerin ist bereits seit 1990 in der Vertreterversammlung aktiv und arbeitet hauptberuflich als Busfahrerin bei der Jenaer Nahverkehr GmbH. Seit 2017 ist sie alternierende Vorsitzende der Vertreterversammlung und vertritt dort die Versichertenseite. Ihr Stellvertreter wird Sven Nobereit als Vertreter der Arbeitgeberseite, der bis Ende September den Vorsitz innehatte.
„Mir liegt mein Ehrenamt sehr am Herzen. Zusammen mit den anderen Vertretern der Selbstverwaltung werden wir dafür sorgen, dass die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland weiterhin ein verlässlicher Partner ist“, sagt Annett Haase.
Als oberstes Organ der Selbstverwaltung gehören der Vertreterversammlung je 15 Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber an. Sie tagt jährlich zwei Mal, stellt unter anderem den Haushaltsplan fest, nimmt die Jahresrechnung ab, beschließt die Satzung und entlastet den Vorstand sowie den Geschäftsführer.