In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen stehen die Sommerferien vor der Tür. Viele Schülerinnen und Schüler nutzen die freie Zeit, um mit einem Ferienjob oder Minijob Geld zu verdienen – sei es für den Führerschein, Urlaubspläne oder das erste eigene Konto. 2024 waren laut Angaben der Minijob-Zentrale 31.717 junge Menschen unter 19 Jahren in den drei Bundesländern geringfügig beschäftigt (Sachsen: 16.622, Sachsen-Anhalt: 6.822 und Thüringen: 8.233). Was viele nicht wissen: Neben dem Zusatzverdienst kann dabei auch der Grundstein für die spätere Rente gelegt werden.
Quelle:Felix Seyfert
Ferienjobs – flexibel und sozialabgabenfrei
Wer als Schülerin oder Schüler in den Ferien arbeitet, wird meist zeitlich begrenzt eingestellt. Diese sogenannte kurzfristige Beschäftigung darf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr umfassen. Die Höhe des Verdienstes ist dabei egal – es fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Zu beachten ist: Wer noch nicht volljährig ist, braucht die Zustimmung der Eltern. Mit 13 und 14 Jahren dürfen Jugendliche nur zwei Stunden täglich arbeiten. Erst ab 18 Jahren besteht ein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
Wichtig für Abiturientinnen und Abiturienten: Nur wer direkt nach dem Schulabschluss ein Studium aufnimmt, kann in den Sommerferien noch als Ferienjobber gelten. Wer hingegen eine Ausbildung oder ein Freiwilliges Jahr beginnt, wird rechtlich nicht mehr als Schülerin oder Schüler eingestuft – für sie kommt nur ein Minijob in Frage.
Minijobs – kleine Abgaben, großer Vorteil
Mit einem Minijob darf das monatliche Einkommen 556 Euro nicht übersteigen. Dafür ist die Dauer der Beschäftigung unbegrenzt. Im Gegensatz zum Ferienjob ist ein Minijob rentenversicherungspflichtig: Der Arbeitgeber zahlt 15 Prozent des Verdienstes, der oder die Beschäftigte 3,6 Prozent. Auf Antrag ist eine Befreiung möglich – doch die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland rät davon ab: Jeder eingezahlte Euro zählt. Bereits mit kleinen Beiträgen erwerben junge Menschen wertvolle Ansprüche – nicht nur für ihre Altersrente, sondern auch für Reha-Leistungen oder eine spätere Erwerbsminderungsrente. Zudem wird ein versicherungspflichtiger Minijob vollständig auf die für eine Altersrente notwendigen Versicherungsjahre angerechnet. Wer langfristig denkt, kann so schon mit 16 Jahren beginnen, Rentenpunkte zu sammeln.