Deutsche Rentenversicherung

Tag der Selbstverwaltung: Ehrenamtliche engagieren sich im Interesse der Versicherten

Datum: 16.05.2025

301 gewählte Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber setzen sich ehrenamtlich in den Selbstverwaltungsgremien der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland für die Belange der Versicherten sowie Rentnerinnen und Rentner ein. Darauf weist der Rentenversicherungsträger anlässlich des Tages der Selbstverwaltung am 18. Mai hin.

Neben der Vertreterversammlung und dem Vorstand sind die Ehrenamtlichen auch als Versichertenälteste und in den fünf Widerspruchsausschüssen tätig. Letztere werden beispielsweise unter anderem tätig, wenn Versicherte Widerspruch einlegen, weil eine beantragte Rente wegen Erwerbsminderung abgelehnt oder eine Rehabilitationsmaßnahme nicht bewilligt wurde und die zuständige Sachbearbeitung dem Vorgang trotz erneuter Prüfung nicht abhelfen konnte. Derzeit entscheiden bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland 110 Männer und Frauen über die eingelegten Widersprüche. Im Jahr 2024 erließen die Mitglieder in 312 Sitzungen 14.388 Widerspruchsbescheide.

„Die Widerspruchsauschüsse setzen sich aus je einem ehrenamtlichen Vertreter der Versichertenseite und einem der Arbeitergeberseite sowie einem hauptamtlichen Mitarbeitenden meiner Abteilung zusammen“, erklärt Anne-Katrin Budach, Abteilungsleiterin Rechtsbehelfe, Regress und Recht bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland. Gemeinsam überprüfen sie die Entscheidung der Sachbearbeitung und erlassen am Ende einen Widerspruchsbescheid.

„Einmal im Jahr bieten wir den Mitgliedern der Widerspruchsausschüsse im Rahmen einer Arbeitstagung die Möglichkeit sich weiterzubilden, denn die Gesetze und Rechtsprechung verändern sich ständig“, so Anne-Katrin Budach weiter. Diese Arbeitstagung dient auch dem gemeinsamen Erfahrungsaustausch.