Meine sehr verehrten Damen und Herren,
der Haushalts- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 13. November konstituiert. Er hat Herrn In der Au zum stellvertretenden Vorsitzenden und mich zum Vorsitzenden gewählt. Wie Sie ja wissen, wechselt der Vorsitz im nächsten Jahr am 01.10.
In der Sitzung wurde sehr umfassend der Haushaltsplan für das nächste Geschäftsjahr beraten.
Sein Volumen steigt gegenüber dem Vorjahr weiter an.
Er umfasst jeweils Einnahmen und Ausgaben von 36 Milliarden 423 Millionen 113 Tausend EUR.
Er ist damit gegenüber dem aktuellen Haushaltsjahr um 1 Milliarde 522 Millionen 788 Tausend EUR angewachsen und einer der größten öffentlichen Haushalte in Deutschland.
Basis des Haushaltsplanes sind, wie in den Vorjahren auch, die durch die Bundesregierung vorgelegten Eckdaten der prognostizierten Wirtschaftsentwicklung für das Planjahr 2024.
Analog den Vorjahren greift die Verwaltung auf die im Haushaltsrundschreiben gegebenen Planungsempfehlungen der Deutschen Rentenversicherung Bund für die Rentenausgaben zurück.
Wie sehen nun diese Planungsempfehlung für 2024 aus?
Die Angleichung der Rentenwerte Ost und West ist im Jahr 2023 und damit ein Jahr früher als geplant erfolgt. Seit dem 01.07.2023 gilt für das gesamte Bundesgebiet ein einheitlicher Rentenwert. In welcher Höhe die Renten im kommenden Jahr tatsächlich angepasst werden, hängt von der weiteren Entwicklung verschiedener Faktoren ab und wird erst im Frühjahr 2024 konkret feststehen.
Schauen wir kurz auf die Budgetanteile nach § 220 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch.
Der Budgetanteil für die Leistungen zur Teilhabe in der Kontenklasse 4 wird im nächsten Jahr 410,8 Mio. EUR betragen. Das ist ein Anstieg um 20,8 Mio. EUR.
Bei der Kontenklasse 7, den Verwaltungs- und Verfahrenskosten sind 329,2 Mio. EUR eingeplant.
Betrachten wir nun zunächst die geplanten Einnahmen:
Bei den Beitragseinnahmen der DRV Mitteldeutschland erwarten wir auch für das kommende Jahr eine positive Entwicklung. So enthält der Haushaltsplan gegenüber 2023 rund 947,6 Mio. EUR höhere Beitragseinnahmen. Insgesamt plant die DRV Mitteldeutschland für 2024 Beitragseinnahmen in Höhe von rund 15,9 Mrd. EUR.
Die Einnahmen aus dem allgemeinen und zusätzlichen Bundeszuschuss steigen für die Rentenversicherung gegenüber 2023 an. Der Anteil, den die DRV Mitteldeutschland erhält, steigt beim allgemeinen Bundeszuschuss um 183,0 Mio. EUR auf rund 4,8 Mrd. EUR. Beim zusätzlichen Bundeszuschuss ergibt sich eine Steigerung um 56,5 Mio. EUR auf rund 2,6 Mrd. EUR.
Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland wird auch im kommenden Jahr Zahlungen aus dem Finanzverbund der Rentenversicherung erhalten. Der Haushaltsplan weist für 2024 Einnahmen aus dem Finanzverbund in Höhe von 10,51 Mrd. EUR aus.
Werfen wir nun einen Blick auf die Ausgabeseite:
Voranstellen möchte ich, dass die von mir bereits genannten Budgetanteile auf die Reinausgaben abstellen. Das bedeutet: Die jeweils mit den Ausgaben in den Kontenklassen 4 und 7 in Zusammenhang stehenden Einnahmen der Kontenklasse 3 sind entsprechend in Abzug zu bringen.
Bei meinen weiteren Ausführungen zu den Ausgabepositionen handelt sich dagegen um die Brutto-Ansätze ohne Berücksichtigung etwaiger Einnahmen. Aus diesem Grund sind diese auch höher.
Für Leistungen zur Teilhabe in der Kontenklasse 4 wurde für 2024 ein Ansatz von rund 447,9 Mio. EUR gebildet. Gegenüber dem aktuellen Haushalt ergibt sich ein Anstieg von ca. 20,1 Mio. EUR. Der verfügbare Anteil nach § 220 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch ist dabei vollständig ausgeplant.
Unsere größten Aufwendungen – die Leistungen der Kontenklasse 5 - werden sich auf rund 33,2 Mrd. EUR erhöhen. Das sind insbesondere für Rentenzahlungen und die Krankenversicherung der Rentner rund 1,48 Mrd. EUR mehr als in diesem Jahr.
Bei den Verwaltungs- und Verfahrenskosten sind für 2024 rund 337,1 Mio. EUR brutto veranschlagt.
Lassen Sie mich Ihnen noch in der gebotenen Kürze über die Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses berichten.
Seitens der Aufsichtsbehörde ergaben sich im Vorfeld keine Fragen oder Erläuterungswünsche. Wie im vergangenen Jahr auch, hat diese keine Einwände gegen die vorgelegte Haushaltsplanung geltend gemacht.
Gemeinsam mit dem Geschäftsführer, den Vertretern der Verwaltung und den beiden Vorsitzenden der Vertreterversammlung haben wir Einzelfragen diskutiert.
Dem Ausschuss wurde umfassend über den Hintergrund und den Sachstand des rentenversicherungsweiten Projekts rvEvolution berichtet. Hier standen Fragen zur Kostenentwicklung und zur Kostentragung im Mittelpunkt der Diskussionen.
Der Ausschuss erhielt auch Informationen über die zum 1. Januar 2023 eingetretenen Änderungen im Kontenrahmen. Hier wurde insbesondere auf die Regelungen zur Vermögenszuordnung in Bezug auf das Rücklage- und das Verwaltungsvermögen eingegangen.
Diskutiert haben wir auch, welche Herausforderungen sich für die Rehabilitationsklinik Göhren aus dem geänderten Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten hinsichtlich der Klinikauswahl ergeben. Hier ist insbesondere festzustellen, dass der Wettbewerb zwischen den Kliniken deutlich zunimmt.
Im Verlauf der Sitzung bestand auch Erläuterungsbedarf zu einzelnen Haushaltsansätzen.
Thematisiert haben wir auch die geplanten Zinserträge in der Kontengruppe 30. Hier wurde erläutert, dass die Prognose der Zinserträge im Zeitpunkt der Planaufstellung mit Unsicherheiten behaftetet war. Allerdings ist bereits im laufenden Jahr mit einem deutlich positiven Zinsergebnis zu rechnen. Diese Entwicklung wird sich im kommenden Jahr fortsetzen.
Hinterfragt hat der Ausschuss auch Einflussfaktoren für den Anstieg bei den Verwaltungs- und Verfahrenskosten. Hier wurden insbesondere die Tarifsteigerungen, die steigenden IT-Kosten und der gestiegene Bedarf für Instandhaltungsmaßnahmen an den Verwaltungsgebäuden weiter erörtert.
Die Fragen zur Planung 2024 konnten umfassend beantwortet werden. Die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses sind einstimmig der Auffassung, dass der Haushaltsplan 2024 in der vorliegenden Form festgestellt werden kann. Wir empfehlen Ihnen deshalb, entsprechend der Vorlage 159 aus 2023 wie folgt zu beschließen:
- Der Haushaltsplan 2024 der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland wird mit einem Haushaltsvolumen in Höhe von 36.423.113.000 EUR festgestellt.
- Der Wirtschaftsplan 2024 der Rehabilitationsklinik Göhren wird, als Bestandteil des Haushaltsplanes 2024 der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland, mit Erträgen und Aufwendungen in Höhe von 14.406.050 EUR festgestellt.
- Der Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebes Sächsischer Ausbildungsfonds Pflegeberufe wird, als Bestandteil des Haushaltsplanes 2024 der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland, mit Erträgen und Aufwendungen in Höhe von 1.451.000 EUR ausgeglichen festgestellt.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.