Deutsche Rentenversicherung

Bericht über die Arbeit des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung der Rechnungslegung

Es gilt das gesprochene Wort.

Datum: 05.12.2023 Rede von: Malte Husemann Anlass: Vertreterversammlung 2-2023

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 13. November konstituiert. Er hat Herrn Just zum stellvertretenden Vorsitzenden und mich zum Vorsitzenden gewählt. Wie Sie ja wissen, wechselt der Vorsitz ja jedes Jahr zum 01.10.

In der Sitzung hat der Rechnungsprüfungsausschuss auch die Prüfung der Jahresrechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr vorgenommen. Diese Prüfung ist Voraussetzung, um heute als Vertreterversammlung die Jahresrechnung abnehmen und den Vorstand und den Geschäftsführer nach Paragraph 77 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch entlasten zu können.

Die Aufstellung der Jahresrechnung basiert auf den Regelungen des Paragraphen 77 Sozialgesetzbuch Viertes Buch und der Paragraphen 27 bis 30 der Sozialversicherungshaushaltsverordnung.

Bisher hat immer unsere Innenrevision die Jahresrechnung geprüft. Erstmalig für die Ihnen vorliegende Jahresrechnung hat diese Prüfung nun die Innenrevision der Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg vorgenommen. Grundlage ist das vom Bundesvorstand beschlossene Konzept und der bestehende Vertrag. Die einzige Ausnahme bildet der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Sächsischer Ausbildungsfonds Pflegeberufe (SAFP). Diesen prüft weiterhin unsere Innenrevision.

Frau Haase hat Ihnen dies in ihren einleitenden Worten bereits erläutert.

Für die Arbeit im Ausschuss ergeben sich durch diesen Sachverhalt aber keine Veränderungen.

Ich komme nun zur Jahresrechnung selbst:

Die Jahresrechnung schließt mit einem Überschuss der Erträge (Kontenart 680) über die Aufwendungen in Höhe von 145 Mio. 522 Tausend 296,94 EUR ab. Der Betrag wurde dem Reinvermögen zugeführt.

Auch im Geschäftsjahr 2022 wird auf der Grundlage der Rechnungsergebnisse und der Buchungen aus der Abrechnung des Gemeinlastverfahrens nach § 227 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch und des Finanzverbundes nach § 219 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch für das Vorjahr Rechnung gelegt. Die nach diesen beiden Verfahren erforderlichen Buchungen wurden, wie in den Vorjahren auch, von der Deutschen Rentenversicherung Bund vorgegeben.

Zur Einhaltung gesetzlicher Begrenzungsvorschriften

Der endgültige Anteil der DRV Mitteldeutschland am Gesamtbetrag 2022 für Leistungen zur Teilhabe wurde auf 381 Mio. 136 000 Tausend EUR festgesetzt. Mit dem Rechnungsergebnis in Höhe von 375 Mio. 899 Tausend 851,07 EUR (Reinausgaben) wurde der Anteil am Grenzbetrag um 5 Mio. 236 Tausend 148,93 EUR unterschritten.

Der vorgegebene Anteil am Gesamtbetrag nach § 220 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch bei den Verwaltungs- und Verfahrenskosten betrug 319 Mio 34.000 Tausend EUR und wurde mit einem Rechnungsergebnis in Höhe von 284 Mio. 797 Tausend 158,64 EUR ebenfalls unterschritten.

Näheres zu den Begrenzungsvorschriften finden sie in den Vorbemerkungen zur Jahresrechnung auf der Seite III.

Die Träger der Rentenversicherung halten eine gemeinsame Nachhaltigkeitsrücklage. Der auf die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland entfallende Anteil lag zum 31.12.2022 bei rd. 2,3 Mrd. EUR und damit um rund 165,1 Millionen EUR höher als im Vorjahr.

Prüfungsschwerpunkte aus der Jahresrechnung 2022

Kommen möchte ich nun zu den inhaltlichen Schwerpunkten der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses.

Thematisiert wurde beispielsweise die Ergebnisverwendung in den beiden Eigenbetrieben.

Dazu wurde erläutert, dass für den Eigenbetrieb der Reha-Klinik Göhren sowie den Eigenbetrieb SAFP der jeweilige Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag auf das neue Jahr vorgetragen wird. Für den SAFP gilt zudem die Besonderheit, dass die Überschüsse im Sondervermögen Ausbildungsfonds zunächst in diesem verbleiben.  Im Rahmen der Festsetzung des Gesamtfinanzierungsbedarfs für die Folgejahre wieder der Überschuss allerdings wieder abgeschmolzen.

Es wurde auch die Frage besprochen, ob auf Seiten der Klinik Göhren mit Blick auf die anstehenden Modernisierungsmaßnahmen Rückstellungen gebildet werden. Dies ist aber nicht der Fall. Zu unterscheiden ist zwischen Instandhaltungsmaßnahmen und Investitionen. Erstere sind im Wirtschaftsplan der Klinik abzubilden und direkt in den Aufwendungen der Klinik zu berücksichtigen. Die Investitionen sind dagegen im Haushalt der DRV Mitteldeutschland abzubilden. Die hieraus entstehenden Abschreibungen sind von der Klinik über das an die DRV Mitteldeutschland zu entrichtende Nutzungsentgelt zu finanzieren.

Hinterfragt wurde auch, ob nicht im Eigentum der DRV Mitteldeutschland stehende Liegenschaften, die nicht benötigt werden, verkauft werden können. Hierzu wurde ausgeführt, dass Liegenschaften teilweise aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Lage nur schwer zu veräußern sind und das darüber hinaus keine Veräußerung unterhalb des Verkehrswertes erfolgen kann.

Im Zusammenhang mit dem in der Kontenart 004 ausgewiesenen Giroguthaben in Höhe von rd. 9,2 Mio. EUR wurde die deutlich niedrigere europäische Einlagensicherung in Höhe von 100.000 EUR je Einleger angesprochen. Hier kann ich Ihnen mitteilen, dass es sich bei den 100.000 EUR um die gesetzliche Einlagensicherung handelt. Die Kreditinstitute sind darüber hinaus Mitglieder in freiwilligen Einlagensicherungssystemen. In diesen Systemen sind die Einlagen mit mindestens 50 Mio. EUR je Einleger geschützt. Das Haus verfügt zudem über ein sehr ausdifferenzierteres und umfangreicheres Anlage- und Risikomanagement verbunden mit einer engmaschigen Überwachung der Bankbestände und einer entsprechenden Risikostreuung.

Ferner hat der Ausschuss um Erläuterung gebeten, warum ein weiterer Anteil am BFW Thüringen erworben wurde. Hintergrund des Erwerbs ist, dass eine Berufsgenossenschaft als bisheriger Anteilseigner ihren Anteil verkaufen wollte, da sie das Berufsförderungswerk nicht belegt.

Im Ergebnis konnten in der Sitzung sämtliche Fragen der Ausschussmitglieder in der notwendigen Tiefe besprochen bzw. beantwortet werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

gestützt auf den Abschlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2022 sowie den Prüfbericht der Innenrevision und die Ausführungen des Geschäftsführers ist der Rechnungsprüfungsausschuss der Ansicht, dass die Jahresrechnung 2022 abgenommen werden kann.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Vertreterversammlung deshalb einstimmig, wie folgt zu beschließen:

  1. Die Jahresrechnung 2022 der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  2. Der Jahresabschluss der Rehabilitationsklinik Göhren, als Bestandteil der Jahresrechnung 2022 der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  3. Der Jahresabschluss des Sächsischen Ausbildungsfonds Pflegeberufe als Bestandteil der Jahresrechnung 2022 der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland, wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 96.472,99 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

  4. Dem Vorstand und dem Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland wird nach § 77 Abs. 1 SGB IV zur Jahresrechnung 2022 Entlastung erteilt.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.