Meine sehr verehrten Damen und Herren,
der Haushalts- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 8. November 2024 den Haushaltsplan der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland für das Jahr 2025 umfassend beraten. Ich möchte Sie über das Ergebnis und die wesentlichen Beratungspunkte dieser Sitzung informieren. Voranstellen möchte ich zunächst aber einige Bemerkungen zum Haushaltsplan selbst.
Sein Volumen steigt gegenüber dem Vorjahr weiter an. Er umfasst jeweils in Einnahmen und Ausgaben ein Volumen von:
37 Milliarden
668 Millionen
156 Tausend EUR.
Der Haushalt ist damit gegenüber dem aktuellen Haushaltsjahr um
1 Milliarde
245 Millionen
43 Tausend EUR
angewachsen und der größte öffentliche Einzelhaushalt in Mitteldeutschland.
Basis des Haushaltsplanes sind, wie in den Vorjahren auch, die durch die Bundesregierung vorgelegten Eckdaten der prognostizierten Wirtschaftsentwicklung für das Jahr 2025.
Analog den Vorjahren greift die Verwaltung auf die im Haushaltsrundschreiben gegebenen Planungsempfehlungen der Deutschen Rentenversicherung Bund zurück. Diese Planungsempfehlungen sind als Anlage 1 der Ihnen vorliegenden Vorlage beigefügt.
Wie sehen nun diese Planungsempfehlungen für 2025 aus?
Die Angleichung der Rentenwerte Ost und West ist bereits im vergangenen Jahr und damit ein Jahr früher als geplant erfolgt. Seit dem 1. Juli 2023 gilt für das gesamte Bundesgebiet ein einheitlicher Rentenwert. Im Haushaltsplan enthalten ist für das kommende Jahr eine Anpassung der Renten in Höhe von 3,2 Prozent. In welcher Höhe die Renten tatsächlich angepasst werden, hängt von der weiteren Entwicklung verschiedener Faktoren ab und wird erst im Frühjahr 2025 endgültig feststehen. Insbesondere Aussagen hinsichtlich der ökonomischen Entwicklungen sind aktuell weiterhin mit Unsicherheiten behaftet. Frau Wiedemeyer hatte in ihrem aktuellen Bericht bereits darauf hingewiesen.
Schauen wir kurz auf die Budgetanteile nach § 220 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch.
Der Budgetanteil der DRV Mitteldeutschland für die Leistungen zur Teilhabe in der Kontenklasse 4 wird im nächsten Jahr 430,1 Mio. EUR betragen. Das ist ein Anstieg um 19,3 Mio. EUR. Aufgrund der steigenden Bedarfe wird dieser jedoch nicht auskömmlich sein. Der Haushaltsplanansatz überschreitet daher den Anteil um knapp 50,5 Mio. EUR. Der Überschreitungsbetrag wird deshalb mit einem einfachen Sperrvermerk gesperrt. Dies können Sie auf Seite 19 des Haushaltsplanes nachvollziehen.
Bei der Kontenklasse 7, den Verwaltungs- und Verfahrenskosten ist ein Budgetanteil von 349,1 Mio. EUR vorgesehen. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich ein Anstieg um 19,9 Mio. EUR. Der Haushaltsplanansatz nutzt den verfügbaren Anteil vollständig aus. Dies ist auf Seite 40 des Haushaltsplanes dargestellt.
Betrachten wir zunächst die geplanten Einnahmen:
Bei den Beitragseinnahmen der DRV Mitteldeutschland erwarten wir auch für das kommende Jahr eine positive Entwicklung. So enthält der Haushaltsplan gegenüber 2024 rund 698,6 Mio. EUR höhere Beitragseinnahmen. Insgesamt plant die DRV Mitteldeutschland für 2025 Beitragseinnahmen in Höhe von rund 16,6 Mrd. EUR.
Die Einnahmen aus dem allgemeinen und zusätzlichen Bundeszuschuss steigen für die Rentenversicherung insgesamt gegenüber 2024 an. Unser Anteil steigt beim allgemeinen Bundeszuschuss um 182,4 Mio. EUR auf rund 5,0 Mrd. EUR. Der zusätzliche Bundeszuschuss sinkt dagegen um 58,3 Mio. EUR auf rund 2,6 Mrd. EUR.
Die DRV Mitteldeutschland wird auch im kommenden Jahr Zahlungen aus dem Finanzverbund der Rentenversicherung erhalten. Der Haushaltsplan weist für 2025 Einnahmen aus dem Finanzverbund in Höhe von 11,03 Mrd. EUR aus.
Werfen wir nun einen Blick auf die Ausgabeseite:
Voranstellen möchte ich, dass die von mir bereits genannten Budgetanteile auf die Reinausgaben abstellen. Das bedeutet: Die jeweils mit den Ausgaben in den Kontenklassen 4 und 7 in Zusammenhang stehenden Einnahmen der Kontenklasse 3 sind entsprechend in Abzug zu bringen.
Bei meinen weiteren Ausführungen zu den Ausgabepositionen handelt sich dagegen um die Brutto-Ansätze ohne Berücksichtigung etwaiger Einnahmen. Aus diesem Grund sind diese höher.
Für Leistungen zur Teilhabe in der Kontenklasse 4 wurde für 2025 ein Ansatz von rund 515,8 Mio. EUR gebildet. Dieser Ansatz basiert auf den erwarteten Bedarfen. Gegenüber dem aktuellen Haushalt ergibt sich ein Anstieg von ca. 68,0 Mio. EUR. Der verfügbare Anteil nach § 220 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch wird dabei um 50,5 Mio. EUR überschritten. Dies hatte ich Ihnen bereits dargestellt.
Unsere größten Aufwendungen – die Leistungen der Kontenklasse 5 - werden sich auf rund 34,5 Mrd. EUR erhöhen. Das sind insbesondere Rentenzahlungen und die Krankenversicherung der Rentner. Das sind rund 1,27 Mrd. EUR mehr als in diesem Jahr.
Bei den Verwaltungs- und Verfahrenskosten sind für 2025 rund 357,5 Mio. EUR brutto veranschlagt.
Lassen Sie mich Ihnen nun noch die wesentlichen Punkte der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses darstellen.
Ein Punkt unserer Diskussion waren Bedenken der Aufsichtsbehörde zum Haushaltsplan im Zusammenhang mit der Satzung zur Bildung einer Versorgungsrücklage. Diese Satzung muss bis zum 31.12. dieses Jahres genehmigt und in Kraft getreten sein. Vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt wurde der zur Verfügung stehende Zeitraum für die Genehmigung der Satzung zur Versorgungsrücklage als sehr eng bemessen angesehen. Herr Nobereit hat Sie bereits vorhin umfassend darüber informiert.
Weiterhin war es erforderlich einen Wirtschaftsplan für die Versorgungsrücklage aufzustellen und dem Haushaltsplan 2025 als Anlage beizufügen. Dieser wurde in der Ausschusssitzung vorgestellt und umfassend erläutert. Der Wirtschaftsplan liegt Ihnen heute unter TOP 9 zur Beschlussfassung vor.
Gemeinsam mit dem Geschäftsführer, der stellvertretenden Geschäftsführerin, den Vertretern der Verwaltung und den beiden Vorsitzenden der Vertreterversammlung wurden zudem bisherige Gesetzesänderungen erörtert. Es wurde auch diskutiert, welche Herausforderungen sich aus diesen für das Haus ergeben haben. Der Ausschuss wurde außerdem über den Stand der Umsetzung des rentenversicherungsweiten Projekts rvEvolution informiert.
Im Verlauf der Sitzung wurden auch bestehende Fragen zum Stellenplan beantwortet.
Die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses sind einstimmig der Auffassung, dass der Haushaltsplan 2025 in der vorliegenden Form festgestellt werden kann. Wir empfehlen Ihnen deshalb, entsprechend der Vorlage 125 aus 2024 wie folgt zu beschließen:
- Der Haushaltsplan 2025 der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland wird mit einem Haushaltsvolumen in Höhe von 37.668.156.000 EUR festgestellt.
- Der Wirtschaftsplan 2025 der Rehabilitationsklinik Göhren wird, als Bestandteil des Haushaltsplanes 2025 der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland, mit Erträgen und Aufwendungen in Höhe von 14.143.100 EUR festgestellt.
- Der Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebes Sächsischer Ausbildungsfonds Pflegeberufe wird, als Bestandteil des Haushaltsplanes 2025 der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland, mit Erträgen und Aufwendungen in Höhe von 1.966.500 EUR ausgeglichen festgestellt.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.