Bericht über die Arbeit des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung der Rechnungslegung

Es gilt das gesprochene Wort.

Datum: 08.12.2025 Rede von: Malte Husemann Anlass: Vertreterversammlung 2-2025

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

der Rechnungsprüfungsausschuss der Vertreterversammlung hat in seiner Sitzung am 4. November die Prüfung der Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2024 vorgenommen. Diese Prüfung ist Voraussetzung, um heute als Vertreterversammlung die Jahresrechnung abnehmen und Vorstand und Geschäftsführer nach § 77 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch – kurz SGB IV - entlasten zu können.

Die Aufstellung der Jahresrechnung basiert unverändert auf den Regelungen der Paragrafen 77 SGB IV und 27 bis 30 Sozialversicherungshaushaltsverordnung.

Der Vorstand der DRV Mitteldeutschland hat die DRV Berlin-Brandenburg auch als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 beauftragt. Dies ist Ihnen bereits aus den Vorjahren bekannt. Zwischen den beiden Trägern wurde ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur gegenseitigen Prüfung der Jahresrechnung geschlossen.

Gegenstand des Vertrages ist auch die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Rehabilitationsklinik Göhren.

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Sächsischer Ausbildungsfonds Pflegeberufe – kurz SAFP – und die Jahresrechnung zum Sondervermögen Ausbildungsfond sind dagegen als trägerspezifische Besonderheit in unserer eigenen Zuständigkeit geblieben. Die Prüfung hat daher unsere Innenrevision vorgenommen.

Nun zur Jahresrechnung selbst:      
Die Jahresrechnung schließt erstmalig seit vielen Jahren mit einem Überschuss der Aufwendungen (Kontenart 380) über die Erträge in Höhe von 84 Millionen 130 Tausend 623 EUR und 59 Cent ab. Der Betrag wurde dem Reinvermögen entnommen.

Die Jahresrechnung wurde auf der Grundlage der Rechnungsergebnisse der DRV Mitteldeutschland selbst und der Buchungen aus der Abrechnung des Gemeinlastverfahrens nach § 227 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch – kurz SGB VI - und des Finanzverbundes nach § 219 Abs. 1 SGB VI erstellt.

Die nach diesen beiden Verfahren erforderlichen Buchungen wurden, wie in den Vorjahren auch, von der DRV Bund vorgegeben.

Zur Einhaltung gesetzlicher Begrenzungsvorschriften:

Der endgültige Anteil der DRV Mitteldeutschland am Gesamtbetrag 2024 für Leistungen zur Teilhabe wurde auf 410 Millionen 809 Tausend EUR festgesetzt. Mit dem Rechnungsergebnis von 444 Millionen 189 Tausend 866 EUR und 72 Cent wurde der Anteil am Grenzbetrag um 33 Millionen 380 Tausend 866 EUR und 72 Cent überschritten. Dies Entspricht einer Ausschöpfung von 108,1 Prozent.

Die Rentenversicherung insgesamt hat den Gesamtbetrag aber dennoch eingehalten. Dieser wurde mit 99,5 Prozent ausgelastet.

Der vorgegebene Anteil bei den Verwaltungs- und Verfahrenskosten betrug 329 Millionen 186 Tausend EUR. Das Rechnungsergebnis lag bei 312 Millionen 8 Tausend 669 EUR und 58 Cent. Dies entspricht 94,8 Prozent.
Die Rentenversicherung insgesamt hat den Gesamtbetrag auch hier eingehalten. Die Ausschöpfung lag bei 94,8 Prozent.

Näheres zu den Begrenzungsvorschriften finden Sie in den Vorbemerkungen zur Jahresrechnung auf der Seite III.

 

Die Träger der Rentenversicherung halten eine gemeinsame Nachhaltigkeitsrücklage. Der auf die DRV Mitteldeutschland entfallende Anteil lag zum 31.12.2024 bei rund 2,3 Milliarden EUR und war damit rund 50,4 Millionen EUR niedriger als im Vorjahr.

Bestandteil der Jahresrechnung der DRV Mitteldeutschland sind auch die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe. Diese sind ebenfalls in die Jahresrechnung eingebunden.

Die Rehabilitationsklinik Göhren schließt das Jahr 2024 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 743 Tausend 576 EUR und 56 Cent ab. Der Gewinn wird mit dem vorhandenen Verlustvortrag in Höhe von 659 Tausend 856 EUR und 55 Cent verrechnet. Damit entsteht ein Jahresüberschuss von 83 Tausend 720 EUR und einem Cent. Dieser soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Die Innenrevision der DRV Mitteldeutschland hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes SAFP und die Jahresrechnung Sondervermögen Ausbildungsfonds geprüft. Im Ergebnis wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Es wurde eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 916 Tausend 707 EUR und 56 Cent soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Prüfungsschwerpunkte aus der Jahresrechnung 2024

Nun zu den inhaltlichen Schwerpunkten der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 4. November.

Der Prüfungsleiter der DRV Berlin-Brandenburg, Herr Wappler, hat zu Beginn unserer Sitzung den Ablauf der Prüfung und die Prüfschwerpunkte eingehend erläutert.

Gegenstand waren neben der ganzheitlichen Prüfung der Jahresrechnung einschließlich des Jahresabschlusses der Rehabilitationsklinik Göhren die Übertragung von Investitionsmitteln in Form von Ausgaberesten des Geschäftsjahres 2024 in das folgende Geschäftsjahr 2025 sowie die Anlage der Nachhaltigkeitsrücklage.

Im Ergebnis sind keine Abweichungen aufgetreten. Die Prüfer der DRV Berlin-Brandenburg haben für die Jahresrechnung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Inhaltlich haben wir in der Sitzung verschiedene Fragestellungen diskutiert. Diese möchte ich Ihnen kurz darstellen. Ich bitte allerdings im Verständnis, dass dies nur auszugsweise möglich ist.

Hinterfragt wurde die Höhe der Zinseinnahmen, da diese erheblich von den Planwerten abweichen. Die Planung der Zinseinnahmen erfolgt auf Basis der Erwartungen für die eigenen Bestände. Bei der Abrechnung werden jedoch die Gesamteinnahmen der Rentenversicherung mittels Beitragsschlüssel auf die Träger verteilt. Den tatsächlichen Zinseinnahmen der Träger werden also Ausgleichsbeträge gegenübergestellt.

Hinterfragt wurde in der Sitzung auch, warum Erlöse aus Veräußerungen in der Kontengruppe 902 nicht entsprechend dem Planansatz erzielt wurden. Diesbezüglich wurde erläutert, dass die Verkäufe von Gebäuden mangels Kaufinteressenten nicht realisiert werden konnten.

Ein besonderes Augenmerk hat der Rechnungsprüfungsausschuss auch auf die Rehabilitationsklinik Göhren gelegt. Insgesamt hat sich die Belegungssituation der Klinik gegenüber dem Vorjahr verbessert. Eine der zentralen Herausforderungen bleibt aber weiterhin, medizinisches Fachpersonal zu gewinnen.

 

Im Ergebnis konnten in der Sitzung sämtliche Fragen der Ausschussmitglieder in der notwendigen Tiefe besprochen und beantwortet werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

gestützt auf den Abschlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung sowie den Prüfbericht der Innenrevision und den Ausführungen des Geschäftsführers ist der Rechnungsprüfungsausschuss der Ansicht, dass die Jahresrechnung der DRV Mitteldeutschland abgenommen werden kann.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Vertreterversammlung deshalb einstimmig, den Ihnen vorliegenden Beschluss zu fassen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.