Deutsche Rentenversicherung

Bericht der Vorsitzenden des Vorstands

Es gilt das gesprochene Wort

Datum: 19.06.2025 Rede von: Susanne Wiedemeyer Anlass: Vertreterversammlung 1-2025

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Sehr geehrte Mitglieder der Vertreterversammlung und des Vorstandes,

sehr geehrter Herr Beßler,

sehr geehrte Frau Wenderoth,

sehr geehrte Gäste,

ich begrüße Sie auch im Namen der alternierenden Vorsitzenden des Vorstandes, Frau Bermann, zur heutigen Sitzung der Vertreterversammlung.

Aktuelle und voraussichtliche mittelfristige Finanzentwicklung

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Meinen Bericht werde ich wie gewohnt mit der aktuellen und der voraussichtlichen mittelfristigen Finanzentwicklung der Rentenversicherung beginnen.

Die Finanzsituation ist maßgeblich durch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung bestimmt.

Das ist Ihnen nicht neu!

Im internationalen Vergleich hohe Energiekosten sowie unsichere wirtschaftliche Aussichten durch die Zollpolitik der USA belasten die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland. Im letzten Jahr hat die Wirtschaftsleistung um 0,2 Prozent abgenommen. Für das laufende Jahr rechnet die Bundesregierung mit einer Stagnation. Insgesamt hat sich die wirtschaftliche Dynamik im Euroraum und vor allem in Deutschland nicht erhöht.

Trotz dieser Rahmenbedingungen blickt die Rentenversicherung nach wie vor auf eine sichere und solide Finanzierung.

 

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Auf der Grundlage der Rechnungsergebnisse des letzten Jahres lagen die Einnahmen zum 31. Dezember bei 396,6 Milliarden Euro. Größter Einnahmeposten waren dabei die Beitragseinnahmen mit insgesamt 305,3 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Anteil von 77 Prozent. Zweitwichtigste Einnahme sind die Bundeszuschüsse. Diese machten einen Anteil von 22,1 Prozent aus.
Das sind 87,8 Milliarden Euro.

Diesen Einnahmen stehen Ausgaben von 397,4 Milliarden Euro gegenüber. Davon entfallen allein 344,5 Milliarden Euro auf die Rentenausgaben, 27,3 Milliarden Euro auf die Krankenversicherung der Rentner und 8 Milliarden auf die Teilhabeleistungen.

Im Verhältnis Einnahmen zu Ausgaben bleibt damit zum Ende 2024 ein Defizit von rund 0,8 Milliarden Euro. Dieses wurde aus der Nachhaltigkeitsrücklage gedeckt.

Die Nachhaltigkeitsrücklage betrug trotz dieses Defizites noch 44,4 Milliarden Euro. Dies entspricht 1,57 Monatsausgaben.

 

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Schauen wir nun aber auf die Vorausschätzung für die nächsten Jahre.

 

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Bei den Beitragseinnahmen soll sich in diesem Jahr voraussichtlich ein Anstieg von 4,5 Prozent ergeben.

Ab 2026 wird nur noch eine Zuwachsrate von knapp 2,8 Prozent erwartet.

Eine weitere wichtige Einnahmeposition sind die Zuschüsse des Bundes. Nach den vorliegenden Daten steigen auch diese in den kommenden Jahren weiter an.

 

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Ausgehend von diesen Annahmen wird der Beitragssatz bis einschließlich Ende des nächsten Jahres stabil bei 18,6 Prozent bleiben. Er steigt ab 2027 voraussichtlich leicht auf 18,8 Prozent. In den Folgejahren wird dieser dann bei 20,0 Prozent liegen.

Die Nachhaltigkeitsrücklage wird in den kommenden Jahren abgeschmolzen. Zum Jahresende soll sie noch 38,5 Milliarden Euro betragen. Das sind 1,29 Monatsausgaben. Beginnend mit dem nächsten Jahr wird sie dann noch stärker absinken. Zum Ende des Jahres 2030 wird sie voraussichtlich nur noch 7,3 Milliarden Euro betragen. Dies entspricht dann nur noch dem gesetzliches Mindestniveau von 0,2 Monatsausgaben.

An dieser Stelle muss ich wie immer darauf hinweisen, dass die mittelfristige Finanzentwicklung natürlich von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung des Arbeitsmarktes abhängig ist.

Rentenanpassung zum 1. Juli

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Meine sehr geehrten Damen und Herren,

in diesen Tagen verschickt der Renten-Service wieder die Anpassungsmitteilungen zur Rentenanpassung zum 1. Juli an Millionen Rentnerinnen und Rentner.

Denn: Die Renten steigen zum 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent.

Zum 1. Juli erhöht sich der aktuelle Rentenwert für das gesamte Bundesgebiet von 39,32 EUR auf dann 40,79 EUR.

 

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Die diesjährige Rentenanpassung fällt damit geringer aus als im vergangenen Jahr. Hier lag die Erhöhung noch bei 4,57 Prozent. Vor dem Hintergrund des negativen Wirtschaftswachstums im letzten Jahr stellt der Anstieg aber eine gute Nachricht für die 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner dar.

Alles wie in den vergangenen Jahren – nur mit leicht veränderten Zahlen – könnte man meinen.

Das stimmt im Grundsatz, würde die diesjährige Rentenpanpassung aber nur unvollständig beschreiben.

Lassen Sie mich deshalb etwas näher auf einige wichtige Eckpunkte der Rentenanpassung eingehen.

 

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Aufgrund der geltenden Rechtslage gibt es in diesem Jahr eine Rentenanpassung nach dem Mindestsicherungsniveau. Hintergrund dafür ist die gesetzlich festgelegte Niveauschutzklausel. Diese schreibt für das Rentenniveau einen Wert von 48 Prozent vor. Das haben Sie schon des Öfteren in den Medien gehört oder gelesen. Da die Niveauschutzklausel in diesem Jahr gegriffen hat, wird der neue Rentenwert zum 1. Juli so festgesetzt, dass das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent erreicht wird.

Auch bei dieser Berechnungsmethode stellt die Bruttolohnentwicklung den entscheidenden Faktor dar. Diese allein hätte zu einer Anpassung um 3,69 Prozent geführt. Im Ergebnis der Berechnung ist die Rentenanpassung mit 3,74 Prozent um 0,05 Prozent höher ausgefallen als die anpassungsrelevante Lohnentwicklung von 3,69 Prozent. Keine Rolle spielt dagegen der Nachhaltigkeitsfaktor. Dieser soll eigentlich dafür sorgen, die Kosten des demografischen Wandels gerechter zwischen Alt und Jung zu verteilen. Mit anderen Worten: Die Einhaltung des Sicherungsniveaus von 48 Prozent hat in diesem Jahr Vorrang vor dem politisch eigentlich ebenfalls gewünschten Ausgleich zwischen den Beitragszahlern und den Rentnern.

Nach der derzeitigen Rechtslage ist die Niveauschutzklausel letztmalig zur Rentenanpassung 2025 anzuwenden. Der Koalitionsvertrag der neu gewählten Bundesregierung sieht jedoch vor, die Regelung über den 1. Juli 2025 hinaus bis voraussichtlich zum Jahr 2031 zu verlängern. Hier ist aber das Gesetzgebungsverfahren abzuwarten.

 

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Meine Damen und Herren, wie wir wissen, bezieht sich die Rentenanpassung immer auf die Bruttorente. Diese steigt auch um die dargestellten 3,74 Prozent. Allerdings werden die Nettorenten nicht so stark steigen. In diesem Jahr ergeben sich nämlich aufgrund verschiedener Anpassungen im Bereich der Pflegeversicherung parallel Auswirkungen.

Ab dem 1. Juli 2025 wird zum einen der mit dem Pflegeunterstützungs- und Pflegeentlastungsgesetz verabschiedete Beitragsabschlag für Kindererziehung umgesetzt. Rentenbezieher mit mehr als einem Kind unter 25 Jahren zahlen dann einen nach Kinderzahl gestaffelten niedrigeren Beitragsanteil zur Pflegeversicherung. Sie erhalten ab Juli also eine höhere Nettorente. Dies dürfte aber nur wenige Rentnerinnen und Rentner betreffen.

Einen größeren Effekt hat der seit Januar dieses Jahres für alle Versicherten und Rentner um 0,2 Prozent erhöhte Pflegebeitragssatz. Dieser wurde mit der PflegeBeitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 von der Bundesregierung beschlossen. Bei den Rentenbeziehern wird der erhöhte Beitrag erstmalig ab August 2025 laufend umgesetzt. Für die aufgelaufenen Monate Januar bis Juli wird allerdings rückwirkend ein erhöhter Beitragsanteil von der Rente abgeführt. Das führt im Monat Juli zu einer einmaligen Verminderung der ansonsten zu zahlenden Nettorente.

Auch wenn diese beiden Maßnahmen aus dem Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung keinen unmittelbaren Bezug zur Rentenanpassung haben, werden die zugehörigen Berechnungen in der Rentenanpassungsmitteilung dargestellt.

 

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Meine Damen und Herren,

wenn ich heute zum wiederholten Male über die Rentenanpassung berichte, zeugt das auch von der Kontinuität und Zuverlässigkeit des Systems. Mit einem Anpassungssatz von 3,74 Prozent liegt die diesjährige Rentenerhöhung über der statistisch ermittelten Inflationsrate des letzten Jahres von 2,2 Prozent. Natürlich wissen wir, dass die alleinige Gegenüberstellung von Inflationsrate und Einkommensentwicklung die Realität nicht vollständig abbilden kann. Dennoch zeigt die Rentenanpassung einmal mehr, dass die Kopplung der Renten an die Entwicklung der Löhne und Gehälter gut und zuverlässig funktioniert. Auf diese Weise partizipieren die Rentnerinnen und Rentner an den Tarifabschlüssen in unserer Wirtschaft. Dass sich dieses Vorgehen bewährt, zeigt sich vor allem bei der mittelfristigen Betrachtung.

Präventionsangebot RV Fit

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Sehr geehrten Damen und Herren,

ich komme nun zu einer Leistung der Rentenversicherung, bei der die Antragszahlen in den letzten Jahren stetig gestiegen sind. Sicher haben Sie schon einmal etwas vom Präventionsangebot RV Fit gehört.

Es richtet sich gezielt an Versicherte, bei denen aus gesundheitlichen Gründen Bedarf für frühzeitige Intervention besteht.

Denn Prävention bedeutet vor allem Eins: Vorbeugen. Man tut etwas für seine Gesundheit, bevor eine Rehabilitation erforderlich wird oder sogar eine Erwerbsminderung angezeigt ist.

RV Fit soll Versicherte dabei unterstützen, Risiken aus der Lebens- und Arbeitswelt zu reduzieren und gleichzeitig ihre gesundheitlichen Ressourcen zu stärken.

Das begrüße ich ausdrücklich, denn ich finde es wichtig, Versicherten frühzeitig Hilfe zu geben, die durch Belastungen aus ihrem beruflichen oder sozialen Umfeld einem höheren gesundheitlichen Risiko unterliegen.

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Was sind nun Voraussetzungen, um einen Antrag stellen zu können? Das sind gar nicht so viele. Wer diese Leistung in Anspruch nehmen möchte, muss beispielsweise mindestens 6 Monate aktiv beschäftigt sein und erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen.

Die Prävention kann dann stationär oder auch ganztägig ambulant durchgeführt werden. Auch digitale Angebote können genutzt werden.

 

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Alle notwendigen Informationen findet man auf der Internetseite rv-fit.de.

In dem Portal sind alle Informationen enthalten, nicht nur für die Versicherten sondern auch für die Arbeitgeber. Eine Postleitzahlensuche ermöglicht zudem das schnelle Auffinden der nächstgelegenen Einrichtung.

 

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Was beinhaltet nun RV Fit konkret?

Das Team der Rehabilitationseinrichtung erarbeitet gemeinsam mit den Versicherten zunächst individuelle Präventionsziele. Aus den Modulen Selbstmanagement, Bewegung, Entspannung, Ernährung und Risikofaktoren wird ein individueller Präventionsplan erstellt.

An der Erreichung der Ziele wird in vier Phasen gearbeitet Diese werden nacheinander durchgeführt. Zunächst die Startphase. Sie erfolgt ambulant an drei Tagen oder stationär an fünf Tagen in einer Rehabilitationseinrichtung. Dem schließt sich eine drei Monate dauernde berufsbegleitende Trainingsphase in einer zugelassenen Einrichtung an. Anschließend werden die Versicherten nochmal drei Monate selbst aktiv, indem Sie das Training fortsetzen. Zum Abschluss wird in der Auffrischungsphase das Erreichen der anfangs aufgestellten Ziele überprüft. Danach ist RV Fit abgeschlossen. Die Versicherten sind dann angehalten, dass Erlernte in ihren Alltag zu integrieren.

 

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RV Fit wird von den Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland gut nachgefragt. Die Anträge (hier blau dargestellt) sind vom Jahr 2023 zum Jahr 2024 um fast 80 Prozent angestiegen. Demzufolge haben sich die bewilligten Leistungen (hier gelb dargestellt) 2024 etwa verdoppelt. Aus meiner Sicht zeigt das sehr deutlich, dass die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland mit ihren Präventionsangeboten erfolgreich auf die Bedürfnisse ihrer Versicherten eingeht.

Auch unsere Rehabilitationsklinik in Göhren ist hier umfassend eingebunden. Sie hat die Präventionsangebote von RV Fit ebenfalls in ihr Leistungsportfolio aufgenommen. Auch dort steigt die Nachfrage kontinuierlich.

Verabschiedung

An dieser Stelle beende ich meine Ausführungen und bitte den Geschäftsführer Herrn Beßler über weitere Schwerpunkte der vergangenen Monate zu berichten.

Zuvor jedoch wünsche ich Ihnen alles erdenklich Gute für die bevorstehende Sommerzeit und, sofern dieser noch vor Ihnen liegt, einen erholsamen Urlaub.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!