Bericht des Ausschussvorsitzenden über die Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 8. Dezember 2025

Es gilt das gesprochene Wort.

Datum: 08.12.2025 Rede von: Mario In der Au Anlass: Vertreterversammlung 2-2025

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

der Haushalts- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 4. November 2025 den Haushaltsplan für das Jahr 2026 umfassend beraten.

Ich möchte über das Ergebnis unserer Sitzung berichten. Voranstellen möchte ich zunächst einige Bemerkungen zum Haushaltsplan selbst.

Der Haushaltsplan 2026 umfasst in Einnahmen und Ausgaben jeweils ein Volumen von

  25    Milliarden
202    Millionen
832    Tausend EUR.

Er ist gegenüber dem aktuellen Haushaltsjahr um rund 12,5 Milliarden EUR gesunken.

Die Gründe dieser wesentlichen Änderung sind die ab 2026 erstmals geltenden gebietsübergreifenden Verteilerschlüssel für die Beitragseinnahmen.

Bisher, das heißt bis zum aktuell noch laufenden Jahr, wurden die Rentenversicherungsbeiträge getrennt nach den Abrechnungsbereichen „Ost“ und „West“ auf die jeweiligen Rentenversicherungsträger verteilt.

Diese Gebietstrennung in die Abrechnungsbereiche „Ost“ und „West“ entfällt ab dem Jahr 2026. Die zu verteilenden Einnahmen und Ausgaben werden dann nach bundesweiten Verteilerschlüsseln auf alle Rentenversicherungsträger verteilt. Konkret bedeutet dies:           
Bisher hat die DRV Mitteldeutschland 39,6 Prozent der Einnahmen der ostdeutschen Bundesländer zugeteilt bekommen. Künftig, das heißt ab dem 01.01.2026, erhält unser Träger 5,1 Prozent der Einnahmen des gesamten Bundesgebietes. Der DRV Mitteldeutschland werden dadurch bei der Abrechnung deutlich geringere Einnahmen, aber auch geringere Ausgaben zugeteilt. Im Ergebnis sinkt unser Haushaltsvolumen stark ab.

Basis des Haushaltsplanes sind, wie in den Vorjahren auch, die durch die Bundesregierung vorgelegten Eckdaten der prognostizierten Wirtschaftsentwicklung für das Jahr 2026.

Analog den Vorjahren greift die Verwaltung auf die im Haushaltsrundschreiben gegebenen Planungsempfehlungen der DRV Bund zurück. Diese Planungsempfehlungen sind als Anlage 1 der Ihnen vorliegenden Vorlage beigefügt.

Wie sehen nun diese Planungsempfehlung für 2026 aus?

Die Planungsgrundlage für das kommende Haushaltsjahr ist auf der Einnahmenseite ein gleichbleibender Beitragssatz von 18,6 Prozent. Auf der Ausgabenseite ist im Haushaltsplan eine Anpassung der Renten in Höhe von 3,26 Prozent enthalten. In welcher Höhe die Renten im kommenden Jahr tatsächlich angepasst werden, hängt von der weiteren Entwicklung verschiedener Faktoren ab und wird erst im Frühjahr 2026 abschließend feststehen.

Schauen wir auf die Budgetanteile nach § 220 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch.

 

Die Aufwendungen für die Leistungen zur Teilhabe und die Verwaltungs- und Verfahrenskosten sind nach § 220 SGB VI für die Rentenversicherung insgesamt in ihrer Höhe begrenzt. Den Trägern werden entsprechende Budgetanteile zugeteilt.

Der Budgetanteil für die Leistungen zur Teilhabe in der Kontenklasse 4 wird im nächsten Jahr 439,3 Mio. EUR betragen. Das ist ein Anstieg um 9,2 Mio. EUR. Aufgrund der weiter steigenden Bedarfe wird dieser jedoch für die DRV Mitteldeutschland erneut nicht auskömmlich sein. Der Haushaltsplanansatz überschreitet den Budgetanteil um 51,0 Mio. EUR. Der Überschreitungsbetrag wird deshalb mit einem einfachen Sperrvermerk gesperrt. Dies können Sie auf Seite 19 des Haushaltsplanes nachvollziehen.

Bei der Kontenklasse 7, den Verwaltungs- und Verfahrenskosten, ist ein Budgetanteil von 352,6 Mio. EUR vorgesehen. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich ein Anstieg um 3,5 Mio. EUR. Der Haushaltsplanansatz nutzt den verfügbaren Anteil vollständig aus. Dies ist auf Seite 40 des Haushaltsplanes dargestellt.

Betrachten wir jetzt die geplanten Einnahmen:

Bei den Beitragseinnahmen erwarten wir auch für das kommende Jahr eine positive Entwicklung. So enthält der Haushaltsplan gegenüber 2025 rund 333,7 Mio. EUR höhere Beitragseinnahmen. Insgesamt plant die DRV Mitteldeutschland für 2026 Beitragseinnahmen in Höhe von rund 16,9 Mrd. EUR.

Die Einnahmen aus dem allgemeinen und zusätzlichen Bundeszuschuss steigen für die Rentenversicherung insgesamt gegenüber 2025 an. Bei den einzelnen Trägern ergeben sich durch die neuen gebietsübergreifenden Verteilerschlüssel davon abweichende Tendenzen. Unser Anteil sinkt um ca. 2,54 Mrd. EUR.

Die DRV Mitteldeutschland wird auch im kommenden Jahr Zahlungen aus dem Finanzverbund der Rentenversicherung erhalten. Der Haushaltsplan 2026 weist für diese Einnahmen nur noch 741,1 Mio. EUR im Vergleich zu 11,03 Mrd. EUR im aktuellen Haushalt aus.

Werfen wir nun einen Blick auf die Ausgabeseite:           
Voranstellen möchte ich, dass die von mir bereits genannten Budgetanteile nach § 220 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch auf die Reinausgaben abstellen. Das bedeutet: Die jeweils mit den Ausgaben in den Kontenklassen 4 und 7 in Zusammenhang stehenden Einnahmen der Kontenklasse 3 sind entsprechend in Abzug zu bringen.

Bei meinen weiteren Ausführungen zu den Ausgabepositionen handelt es sich dagegen um die Brutto-Ansätze ohne Berücksichtigung etwaiger Einnahmen. Aus diesem Grund sind diese höher.

Für Leistungen zur Teilhabe in der Kontenklasse 4 wurde für 2026 ein Ansatz von rund 517,4 Mio. EUR brutto gebildet. Dieser Ansatz basiert auf den erwarteten Bedarfen. Gegenüber dem aktuellen Haushalt ergibt sich ein Anstieg von ca. 1,5 Mio. EUR.

Der größte Teil der Aufwendungen – die Leistungen der Konten-klasse 5 - werden auf rund 22,0 Mrd. EUR sinken. Insbesondere die Aufwendungen für Rentenzahlungen und die Krankenversicherung der Rentner werden damit rund 12,6 Mrd. EUR geringer ausfallen als im Jahr 2025. Der Planansatz basiert ebenfalls auf den Empfehlungen der DRV Bund unter Berücksichtigung der bereits angesprochenen geänderten gebietsübergreifenden Verteilerschlüssel.

 

Bei den Verwaltungs- und Verfahrenskosten sind für 2026 rund 362,4 Mio. EUR brutto veranschlagt.

Unsere Aufsichtsbehörde, das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat den Haushaltsplan 2026 geprüft und am 9. Oktober 2025 mitgeteilt, dass keine Einwände gegen die vorgelegte Haushaltsplanung geltend gemacht werden.

Lassen Sie mich Ihnen noch in der gebotenen Kürze über die Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses berichten.

Der Ausschuss wurde durch den Geschäftsführer umfassend über aktuelle Themen aus der Rentenpolitik informiert. Unter anderem wurden die Vor- und Nachteile sowie die Auswirkungen der geplanten Aktivrente besprochen.

Die DRV Mitteldeutschland hat in den Jahren der Niedrigzinspolitik Negativzinsen für ihre Geldanlagen bei Banken zahlen müssen, sogenannte Verwahrentgelte. Der Ausschuss wurde darüber informiert, dass gegenwärtig die Rückforderung von Verwahrentgelten für die Jahre 2022 und 2023 erfolgt. Ob dies letztendlich erfolgreich sein wird, müssen wir abwarten.

Der Ausschuss wurde zudem über den Stand der Umsetzung des rentenversicherungsweiten Projekts rvEvolution sowie die Implementierung der neuen Abteilung Kundenservice informiert.

Gemeinsam mit dem Geschäftsführer, den Vertretern der Verwaltung und den beiden Vorsitzenden der Vertreterversammlung haben wir weitere Einzelfragen zum Haushaltsplan 2026 besprochen, so zum Beispiel die Gründe für das im Vergleich zum Haushaltsplan 2025 um 12,5 Milliarden EUR gesunkene Haushaltsvolumen.

Zudem wurde die Überschreitung des Grenzbetrages für Leistungen zur Teilhabe thematisiert.

Ich bitte um Verständnis, dass ich nicht auf alle Diskussionspunkte hier eingehen kann. Im Ergebnis der Sitzung ist der Haushalts- und Finanzausschusses einstimmig der Auffassung, dass der Haushaltsplan 2026 in der vorliegenden Fassung festgestellt werden kann.

Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt der Vertreterversammlung deshalb einstimmig, den Ihnen vorliegenden Beschluss zu fassen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit