Bericht der Vorsitzenden des Vorstands
Es gilt das gesprochene Wort
Datum: 08.12.2025 Rede von: Ramona Bermann Anlass: Vertreterversammlung 2-2025
Sehr geehrte Mitglieder
der Vertreterversammlung
und des Vorstandes,
sehr geehrter Herr Beßler,
sehr geehrte Frau Wenderoth,
sehr geehrte Vertreter des Hauses,
sehr geehrte Gäste,
ich begrüße Sie auch im Namen von Frau Wiedemeyer zur heutigen Sitzung der Vertreterversammlung und heiße Sie herzlich willkommen.
Finanzsituation und voraussichtliche mittelfristige Finanzentwicklung
Meinen Bericht möchte ich wie gewohnt mit der Finanzsituation und der voraussichtlichen mittelfristigen Finanzentwicklung der Rentenversicherung beginnen.
Ich kann Ihnen berichten, dass die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin auf eine sichere und solide Finanzierung blickt. Das ist in diesen wirtschaftlich schwierigen und weltpolitisch unsicheren Zeiten eine positive Nachricht! Dennoch haben sich die nunmehr seit geraumer Zeit prognostizierten Annahmen bestätigt. Die Nachhaltigkeitsrücklage wird sukzessive abgebaut. Dies wird voraussichtlich ab dem Jahr 2028 auch zu steigenden Beitragssätzen führen.
Wie sieht nun die Finanzsituation der Rentenversicherung zum 31. Oktober aus?
Die Basis meiner Ausführungen ist die Schätzung der Einnahmen und Ausgaben sowie des Vermögens der Rentenversicherung vom Oktober dieses Jahres.
Berücksichtigt wurden bereits der Regierungsentwurf für die Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2026 und die Auswirkungen des sogenannten Rentenpaketes 2025. Dieser Gesetzentwurf beinhaltet unter anderem die Stabilisierung des Rentenniveaus mit Beibehaltung der Haltelinie von 48 Prozent und die sogenannte Mütterrente III. Auf diesen Gesetzentwurf werde ich im Verlauf meines Berichtes noch konkret eingehen. Das Rentenpaket 2025 stand in den vergangenen Wochen immer wieder in der Kritik. Vielleicht haben Sie in den Medien davon gelesen. Es wurde letzten Freitag vom Bundestag unverändert beschlossen werden.
Für das laufende Jahr 2025 ergeben sich unter den Annahmen in der Vorausschau folgende Eckdaten:
Die Gesamteinnahmen in diesem Jahr werden voraussichtlich bei 417,3 Milliarden Euro liegen. Dem werden Ausgaben in Höhe von 421,3 Milliarden Euro gegenüberstehen.
Dies entspricht einem Defizit in Höhe von 4,0 Milliarden Euro. Dieses wird aus der Nachhaltigkeitsrücklage ausgeglichen.
Aber wie sieht es mit der Vorausschätzung für die nächsten Jahre aus?
Die Finanzsituation ist maßgeblich durch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung bestimmt.
Nach den Annahmen der Bundesregierung zu den ökonomischen Rahmenbedingungen steigt das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr im Vergleich zu 2024 nur um 0,2 Prozent.
Für das kommende Jahr rechnet die Bundesregierung mit einem Anstieg der Wirtschaftsleistung um 1,3 Prozent.
Die für die Finanzierung der Rentenversicherung wichtige Anzahl der Erwerbstätigen wird nach der Projektion der Bundesregierung mittelfristig nur noch gering ansteigen.
Die Zahl der registrierten Arbeitslosen hat 2025 weiter zugenommen. In den Folgejahren bis 2030 wird sie entsprechend der Prognosen dann aber wieder abnehmen.
Die Schätzungen gehen bei der beitragspflichtigen Bruttolohn- und
-gehaltssumme für das laufende Jahr von einem Anstieg um 5,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr aus. Danach sinkt die Zuwachsrate in den Jahren 2026 und 2027 auf 3,4 Prozent und wird in den Folgejahren voraussichtlich jeweils 3,0 Prozent betragen.
Eine weitere wichtige Einnahmeposition sind die Zuschüsse des Bundes. Diese werden auf Basis der gesetzlichen Regeln fortgeschrieben.
Aus den Daten der Steuerschätzung ergeben sich in den kommenden Jahren höhere Einnahmen aus den Bundeszuschüssen. In diesem Jahr werden sie 93,2 Milliarden Euro betragen. Für das Jahr 2026 steigen die Bundeszuschüsse dann auf 97,6 Milliarden Euro an.
Bei den Ausgaben ergibt sich folgendes Bild:
Die Rentenausgaben einschließlich der Aufwendungen für die Krankenversicherung der Rentner liegen in diesem Jahr bei ca. 363,4 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Anstieg zum Vorjahr um 5,5 Prozent. Der Anstieg wird sich auch in den Folgejahren weiter fortsetzen.
Die für 2026 erwarteten Ausgaben werden dann bei 380 Milliarden Euro liegen. Ein Grund hierfür ist die geplante Rentenanpassung von 3,7 Prozent.
Die Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe sind erneut gestiegen und könnten den Gesamtbetrag, den sogenannten Reha-Deckel, in diesem Jahr um 0,1 Milliarden Euro übersteigen. Für das Jahr 2026 werden Ausgaben in Höhe von 8,7 Milliarden Euro erwartet.
Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren wird nach den mittelfristigen Vorausberechnungen der Beitragssatz bis ins Jahr 2027 bei 18,6 Prozent stabil bleiben. Im Jahr 2028 steigt er dann voraussichtlich auf 19,8 Prozent.
Dafür wird die Nachhaltigkeitsrücklage deutlich abgebaut. Diese liegt zum Jahresende bei rund 41,5 Milliarden Euro bzw. 1,39 Monatsausgaben. Im Jahr 2026 sinkt sie um 9,1 Milliarden Euro und im Jahr 2027 um weitere 18,9 Milliarden Euro. Sie wird dann noch 13,5 Milliarden Euro betragen.
Rentenpaket 2025
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
Auswirkungen auf die Finanzsituation haben auch die Gesetzesvorhaben der Bundesregierung. Die im Februar neugewählte Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag eine Reihe von Gesetzesvorhaben, die die Rentenversicherung betreffen.
Das erste Rentenpaket, das sogenannte „Rentenpaket 2025“, wurde bereits am 6. August im Kabinett beschlossen und anschließend dem Bundestag und Bundesrat zur weiteren Beratung zugeleitet. Es beinhaltet das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten. Dieses Rentenpaket steht in einem engen Zusammenhang mit weiteren rentenpolitischen Maßnahmen, die die Bundesregierung auf den Weg bringen will. Das sind:
- die Stärkung der Betriebsrente,
- die Vereinfachung verschiedener Regelungen im SGB VI zum Abbau der Bürokratie,
- die Einführung der Aktivrente und
- die Frühstartrente.
Für die Stärkung der Betriebsrenten liegt ebenfalls bereits seit dem 29. September 2025 ein Gesetzentwurf vor. Des Weiteren hat das Bundeskabinett am 15. Oktober 2025 den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter - besser bekannt als Aktivrentengesetz - beraten. Zur Frühstartrente gibt es bisher noch keinen Kabinettsbeschluss. Gemäß Bundesministerin Bärbel Bas ist dieses Vorhaben aber als nächstes vorgesehen.
Sie sehen, die Bundesregierung plant eine Vielzahl von verschiedenen Gesetzesänderungen.
Lassen Sie mich Ihnen daher ausgewählte Inhalte in der gebotenen Kürze darstellen.
Als erstes Vorhaben möchte ich auf das Rentenpaket 2025 eingehen. Dieses beinhaltet 2 Punkte, die sogenannte Mütterrente III und die Verlängerung der sogenannten Haltelinie.
Im Gesetz heißt dies: Stabilisierung des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die bis zur Rentenanpassung 2025 geltende Halteline von 48 Prozent läuft eigentlich zum Ende dieses Jahres aus. Diese Haltelinie bedeutet, dass ein fiktiver Versicherter, der 45 Jahre lang das Durchschnittsentgelt verdient hat, eine Rente in Höhe von 48 Prozent des Durchschnittsentgeltes erhalten soll.
Durch das Auslaufen der gesetzlichen Regelungen würde ab der Rentenanpassung 2026 wieder die ursprüngliche Rentenanpassungsformel gelten. Dies hätte zur Folge, dass das Rentenniveau sukzessive tiefer als 48 Prozent sinken würde. Langfristig bedeutet das einen systematisch langsameren Anstieg der Renten als der Löhne.
Um diesen Effekt zu verhindern, soll mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf die Haltelinie in Höhe von 48 Prozent bis einschließlich zur Rentenanpassung 2031 verlängert werden.
Ebenso kritisiert wird die Umsetzung der sogenannten Mütterrente III. Dies ist konkret eine Ausweitung der Anerkennung von Erziehungsleistungen in der Rentenversicherung.
Bereits mit dem Reformgesetz 1992 wurde die anzurechnende Kindererziehungszeit von einem Jahr auf drei Jahre angehoben.
Diese Verlängerung galt jedoch nur für Kinder, die nach 1991 geborenen wurden. Für die davor geborenen Kinder wurde die Kindererziehungszeit mit der sogenannten Mütterrente I und Mütterrente II in den Jahren 2014 und 2019 in zwei Stufen von einem auf insgesamt derzeit zweieinhalb Jahre verlängert.
Mit der geplanten Anerkennung von drei Jahren Kindererziehungszeit für alle Kinder, unabhängig von deren Geburtsjahr, soll nunmehr die vollständige Gleichstellung erfolgen. Für berechtigte Mütter und Väter bedeutet das ein Rentenplus von bis zu ca. 21 Euro im Monat pro Kind. In manchen Fällen kann die zusätzliche Zeit auch zu einem Anspruch auf Altersrente führen.
Die Kosten von rund fünf Milliarden Euro pro Jahr sollen aus Steuermitteln finanziert werden. Dies hat die Deutsche Rentenversicherung auch gefordert.
Die Mütterrente III soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Die technische Umsetzung dafür erfordert für die Rentenversicherung einen erheblichen Programmierungsaufwand. Die Neuregelung muss bei mehr als 10 Millionen Versicherungskonten unter Berücksichtigung der individuellen Erwerbsbiografie und aller Rechtsstände der Vergangenheit eingepflegt und umgesetzt werden. Zudem müssen die vielfältigen Auswirkungen auf andere Rentenleistungen, wie bspw. Hinterbliebenenrenten, geprüft und berücksichtigt werden.
Den Bedarf eines zeitlichen Vorlaufs hat das Bundeskabinett anerkannt. In den gesetzlichen Regelungen wurde die Option für eine spätere technische Umsetzung zu Beginn des Jahres 2028 und eine rückwirkende Auszahlung eingefügt.
Der Anspruch auf die Mütterrente III soll also zum 1. Januar 2027 entstehen. Er wird aber erst 2028 fällig und rückwirkend ausgezahlt. Wie bereits die Mütterrente I und II wird auch die Mütterrente III von Amts wegen umgesetzt. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.
Das Rentenpaket 2025 wurde am letzten Freitag im Bundestag beschlossen und dem Bundesrat zur abschließenden Beratung zugeleitet. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Beim zweiten Gesetz geht es um die Stärkung der Betriebsrente.
Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz hat das Ziel, die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule neben der gesetzlichen Rente zu festigen und breiter zu etablieren.
Im Jahr 2018 wurden durch das erste Betriebsrentenstärkungsgesetz neue steuerliche Anreize für Geringverdiener sowie eine neue tarifliche Form der Betriebsrente eingeführt. Diese Maßnahmen sollen nun weiter ausgebaut werden. Ziel ist es, die Betriebsrente zu einem selbstverständlichen Bestandteil der Altersvorsorge in Deutschland zu machen. Bereits im vergangenen Jahr sollte dieses Gesetz noch unter der alten Regierungskoalition auf den Weg gebracht werden. Durch den Bruch der seinerzeitigen Koalition wurde es dann aber zurückgestellt.
Das dritte Vorhaben der Bundesregierung ist das SGB VI-Anpassungsgesetz. Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, die Digitalisierung voranzutreiben, das Recht zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Mit dem SGB VI-Anpassungsgesetz werden zahlreiche Vorschriften in den Sozialgesetzbüchern gestrichen oder angepasst.
Genannt seien hier nur
- die Erleichterungen bei der Hochrechnung von Entgelten vor der Rentenfeststellung,
- der Wegfall der Barauszahlung von Geldleistungen mit der Folge, dass künftig nur noch Zahlungen über ein Konto möglich sein werden sowie
- der Ausschluss von Neufeststellungen bei Anwendung von altem Recht vor 1992.
Zum SGB VI-Anpassungsgesetz gibt es aktuell erst den Kabinettsbeschluss, so dass wir auch hier das Gesetzgebungsverfahren noch abwarten müssen.
Als viertes und damit vorletztes Vorhaben der Bundesregierung möchte ich auf die Aktivrente zu sprechen kommen. In den letzten Wochen wurde in den Medien auch darüber viel berichtet. Das Gesetz soll ebenfalls bereits zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Auch wenn das angedachte Gesetz den Wortstamm „Rente“ in sich trägt, handelt es sich nicht um eine Leistung der Rentenversicherung! Der Entwurf zum Aktivrentengesetz enthält ausschließlich Änderungen im Einkommensteuergesetz (EStG).
Mit der Einführung der Aktivrente soll es Rentenbeziehern ermöglicht werden, Entgelt aus nichtselbständiger Beschäftigung bis zu 2000 Euro brutto monatlich – bzw. 24.000 Euro im Jahr – steuerfrei zu beziehen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht ist.
Die Steuerfreiheit gilt nur für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Von der Regelung ausgeschlossen sind Selbständige, Freiberufler, aktive Beamte und Pensionäre sowie Gewerbetreibende und geringfügig Beschäftigte.
Die Aktivrente wurde ebenfalls am letzten Freitag im Bundestag beschlossen und dem Bundesrat zur abschließenden Beratung zugeleitet. Auch diese Gesetzgebungsverfahren soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Eine beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorliegende Petition befasst sich jedoch bereits mit der Ausweitung der Steuerbefreiung für Rentner mit vorzeitigem Rentenbeginn, so dass die weitere Entwicklung auch in Bezug auf den ausgeschlossenen Personenkreis hierzu spannend bleibt.
Als fünftes und letztes rentenpolitisches Thema möchte die Koalition die Frühstartrente auf den Weg bringen. Diese soll genutzt werden, um die Verbindlichkeit der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge zu stärken. Nach dem vorliegenden Konzept soll jedes berechtigte Kind zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr eine staatliche Zahlung in Höhe von 10 Euro pro Monat erhalten. Diese soll als Einzahlung auf ein individuelles,
kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot erfolgen. Die staatliche Zahlung kann durch eine private Zuzahlung ergänzt werden. Parallel zu dieser Frühstartrente soll zeitgleich ein gefördertes Altersvorsorgedepot eingeführt werden. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres werden die angesparten Beträge aus der Frühstartrente dann in das Altersvorsorgedepot überführt. Damit entsteht ein lebenslanges Vorsorgedepot, vom Kindesalter über die Erwerbsphase bis in den Ruhestand.
Darüber gibt es aktuell noch keinen Gesetzentwurf. Das weitere Verfahren bleibt hier abzuwarten.
Wie Sie sehen, stehen derzeit verschiedene Vorhaben der Koalition im Raum. Einige sind bereits beschlossen. In anderen Punkten müssen die weiteren Entwicklungen abgewartet werden.
Ich denke aber, auf der Sitzung der Vertreterversammlung im Sommer nächsten Jahres kann ich Ihnen dann weiter und auch über die Vorschläge der eingesetzten Rentenkommission berichten.
Dank an Mitarbeitende Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich möchte nun zu meinem letzten Punkt des Berichtes kommen.
Ich möchte es nicht versäumen, mich im Namen des Vorstandes und sicherlich auch in Ihrem Namen ausdrücklich bei den Mitarbeitenden, den Führungskräften sowie der Geschäftsleitung für die erfolgreiche Arbeit in diesem Jahr zu bedanken.
In dem zu Ende gehenden Jahr haben die Mitarbeitenden der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland wieder zahlreiche Herausforderungen gemeistert. Sie haben mit ihrem Handeln und ihren Entscheidungen dazu beigetragen, die gesetzten Ziele zu erreichen und vor allem: Sie waren verlässlich für die Versicherten und Rentner da!
Dieser Dank gilt natürlich auch für alle Mitarbeitenden der Rehabilitationsklinik Göhren. Auch dort wird tagtäglich eine hervorzuhebende Leistung erbracht.
Schlusswort – Verabschiedung
An dieser Stelle beende ich meine Ausführungen und bitte den Geschäftsführer, über die Schwerpunkte der vergangenen Monate zu berichten.
Dies möchte ich aber nicht tun, ohne Ihnen vorher alles erdenklich Gute für das bevorstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel zu wünschen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!!