Sächsischer Ausbildungsfonds Pflegeberufe
Jedes Bundesland hat für die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes (PflBG) und der Pflegeausbildungs-Finanzierungsverordnung (PflAFinV) eine zuständige Stelle zu benennen, die den Pflegeausbildungsfonds zur Finanzierung der Ausbildung zur Pflegefachkraft verwaltet und die entsprechenden personellen und technischen Ressourcen hierfür bereitstellt.
Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland hat durch gesetzliche Bestimmung diese Aufgabe für den Freistaat übernommen.
Alle Informationen zur Arbeit des Ausbildungsfonds finden Sie unter: www.ausbildungsfonds-pflegeberufe-sachsen.de
Sächsischer Ausbildungsfonds Pflegeberufe
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