Deutsche Rentenversicherung

Corona-Hilfe für Selbstständige

Selbständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind und durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können auf Antrag ihre Beitragszahlung bis zum 31.Oktober 2020 aussetzen. Dies gilt auch für Beiträge, die aufgrund einer Stundungsvereinbarung in Raten gezahlt werden.
Betroffene können sich unter Hinweis auf die Corona-Pandemie formlos an ihren Rentenversicherungsträger wenden und eine Aussetzung der laufenden Beitragszahlung beantragen. Die Rentenversicherung wird zu einem späteren Zeitpunkt eine rückwirkende Überprüfung des Versicherungsverhältnisses vornehmen und die Höhe der Beiträge den tatsächlichen Verhältnissen anpassen. Der Zeitpunkt der Überprüfung wird den Betroffenen vorab mitgeteilt.


Sie haben noch Fragen? Sie benötigen Unterstützung oder wünschen eine individuelle Beratung? Rat und Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg auch unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 48025.