Deutsche Rentenversicherung

Alle Jahre wieder - Corona hin oder her

Jahreswechsel und gesetzliche Rente - was kommt, was sich ändert, was bleibt

Datum: 15.12.2020

2021 bringt eine der größten Neuerungen der gesetzlichen Rentenversicherung in den letzten Jahren: der Grundrente genannte Zuschlag zur Rente kommt. Die Umsetzung des Gesetzes ist jedoch mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden. Deshalb werden die ersten Grundrentenbescheide voraussichtlich ab Juli 2021 versandt. Die Grundrente muss nicht beantragt werden, Berechnung und Zahlung erfolgen automatisch. Für Rentnerinnen und Rentner besteht kein Handlungsbedarf. Beträge, auf die ab Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden nachgezahlt.

Altersgrenzen werden angehoben

Die Altersgrenze für die reguläre Altersrente steigt zu Beginn des nächsten Jahres auf 65 Jahre und zehn Monate. Das ist Teil der regelmäßigen Anhebung, bis 2031 die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht ist. Auch bei der abschlagsfreien „Rente ab 63“ für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre oder mehr) steigt die Altersgrenze für 1958 Geborene auf 64 Jahre. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter weiter, bis 2029 dann die Altersgrenze von 65 Jahren erreicht sein wird.

Beitragssatz stabil, Beitragsbemessungsgrenze steigt

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung wird auch 2021 weiter bei 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung liegen. Dagegen steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung in den alten Bundesländern und dem früheren West-Berlin von monatlich 6.900 auf 7.100 Euro und in den neuen Bundesländern von monatlich 6.450 auf 6.700 Euro. Auch der monatliche Höchstbetrag zur freiwilligen Versicherung steigt von 1.283,40 Euro auf 1.320,60 Euro, der Mindestbeitrag bleibt mit 83,70 Euro monatlich unverändert.

Höherer Steueranteil für Neurentner

Wer 2021 in den Ruhestand geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern: der steuerpflichtige Rentenanteil steigt von 80 auf 81 Prozent. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen. Wer ab 2040 in Rente geht, dessen Rente wird komplett steuerpflichtig sein.

Rentenversicherung auch „zwischen den Jahren“ erreichbar

Der Jahreswechsel bietet für viele eine Gelegenheit, die eigenen Finanzen inklusive der eigenen Altersvorsorge unter die Lupe zu nehmen. Die telefonische Beratung der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg steht auch „zwischen den Jahren“ und an den ersten Arbeitstagen im neuen Jahr unter der kostenlosen Rufnummer 0800 1000 48025 zur Verfügung. Anträge können online unter www.eservice-drv.de und im Rahmen einer zuvor mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle terminierten telefonischen Beratung sogar telefonisch gestellt werden.