Liebe Leserinnen und Leser,
ein neues Jahr beginnt:
365 neue Tage
365 neue Taten
365 neue Chancen
365 beste Wünsche
Also: Packen wir es an!
mit den besten Grüßen des Teams des Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg zum neuen Jahr kommt unser aktueller Newsletter. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!
Und nicht vergessen: Ob Vorträge zu Themen wie Prävention, Reha, Rente und Altersvorsorge auf Ihren Betriebs- und Schwerbehindertenversammlungen oder Schulungsveranstaltungen für Ihre Mitarbeitenden, Gesundheitstage oder Betriebssprechtage – wir sind sowohl vor Ort bei Ihnen oder auch gern per Video dabei. Also nutzen Sie unsere Angebote auf Ihren Veranstaltungen und sprechen Sie uns an.
- Frau Bellgarth (030 3002 1558)
- Herr Hanitzsch (030 3002 1557)
- Frau Ilschner (030 3002 1560)
Ihr Team des Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
Save the date
Unser nächstes Netzwerktreffen für unsere vernetzten Arbeitgeber-Partner wird am 22. Mai 2025 stattfinden. Bitte tragen Sie sich diesen Termin schon jetzt in Ihrem Kalender ein. Die Einladungen und die Themen werden wir rechtzeitig versenden bzw. bekanntgeben.
Digitale Rentenübersicht – Positive Resonanz
Die Digitale Rentenübersicht verschafft allen Bürgerinnen und Bürgern eine Übersicht über ihre persönlichen Altersvorsorgeansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung. Das Online-Portal kann somit eine gute Grundlage für eine weitergehende Beratung sein, um etwaige Lücken in der Altersversorgung frühzeitig erkennen und handeln zu können. Die Nutzung des Portals ist kostenlos.
Um festzustellen, ob die Digitale Rentenübersicht ihre Ziele erfüllt und den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer entspricht, wurde ein Evaluationsbericht bereits in der gesetzlichen Grundlage verankert. Der nun vorliegende Bericht enthält die Ergebnisse der Evaluation sowie daraus abgeleitete Empfehlungen. Die wichtigsten Erkenntnisse:
- Die Vertrauenswürdigkeit des Online-Portals wird von Nutzerinnen und Nutzern als hoch angesehen.
- Viele Bürgerinnen und Bürger gaben an, dass sich ihr Kenntnisstand über die eigene Altersvorsorgeansprüche wesentlich verbessert hat.
- Die Informationen zu den individuellen Ansprüchen aus den drei Säulen der Rentenversicherung werden als verständlich eingeschätzt.
„Der Evaluationsbericht zeigt, dass wir gemeinsam ein ausgezeichnetes Produkt für die individuell erwartbare Vorsorgesituation im Alter geschaffen haben. Das Feedback der Nutzerinnen und Nutzer ist wertvoll und wichtig, es hilft uns die Plattform weiter zu optimieren“, erklärt Stephan Fasshauer, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Alle Vorsorgeeinrichtungen an Zentralstelle anbinden
Die Nutzenden haben Wünsche zur Weiterentwicklung der Digitalen Rentenübersicht an die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) gerichtet. Diese werden aktuell bewertet und geprüft. Es handelt sich insbesondere um eine
- Weiterentwicklung der Landingpage
- Vereinfachung und bessere Verständlichkeit des Anmeldeprozesses
- Sichtbarere Platzierung eines staatlichen Logos im Header wie zum Beispiel das der Deutschen Rentenversicherung Bund
- Redaktionelle Kürzung der Inhalte der öffentlichen Seite
- Weiterführende Hinweise zu unabhängigen Beratungsangeboten
- Gewünschte zusätzliche Erklärvideos stehen im Portal bereits zur Verfügung
Auf Grundlage des Rentenübersichtsgesetzes aus dem Jahr 2021 wurde die Digitale Rentenübersicht in den letzten drei Jahren entwickelt und stand seit Mitte 2023 allen Bürgerinnen und Bürgern in einer Pilotphase zur Verfügung. Seit Jahresbeginn 2024 befindet sich das Online-Portal www.rentenuebersicht.de nun im Regelbetrieb. Von anfänglich drei angebundenen Vorsorgeeinrichtungen ist die Zahl mittlerweile auf 311 angestiegen. Zahlreiche weitere Vorsorgeeinrichtungen befinden sich aufgrund der zu Beginn des Jahres in Kraft getretenen gesetzlich verpflichtenden Anbindung nun ebenfalls im Anbindungsprozess an die ZfDR.
„Mit der Anbindungsverpflichtung bis Ende 2024 können Bürgerinnen und Bürger einen weit übergreifenden Teil ihrer Altersvorsorgeansprüche gebündelt einsehen und mit diesem Kenntnisstand in eine zielgerichtete Altersvorsorgeplanung gehen. In drei Worten: Sehen, verstehen, handeln“, betont Fasshauer.
Gefährliche Lücken in der Finanzbildung
Laut einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage im Auftrag des Bundesverbandes deutscher Banken sind viele unsicher, wenn es um Finanzangelegenheiten geht. Die Wissenslücken machen nach Meinung des Bankenverbandes deutlich, wie dringend eine bessere Finanzbildung in Deutschland nötig sei, um den Herausforderungen der modernen Welt gewachsen zu sein.
Rückläufiges Interesse an Finanz- und Wirtschaftsthemen
Offensichtlich haben die meisten Deutschen anderes im Kopf als Wirtschaft und Finanzen. Das Interesse daran ist jedenfalls, wie die im letzten Frühjahr erhobene Umfrage zeigt, allenfalls mäßig. Lediglich jeder Zehnte gibt an, sich für diese Themen „sehr stark“, ein weiteres Fünftel immerhin noch „stark“ zu interessieren. Noch alarmierender ist, dass das Interesse gegenüber 2022 (41 Prozent) damit deutlich gesunken ist. Offenbar setzen sich immer weniger Menschen aktiv mit den wirtschaftlichen Grundlagen auseinander, die auch ihre persönliche Zukunft mitbestimmen.
Selbst mit ihren eigenen Finanzen beschäftigen sich weniger als die Hälfte der Befragten (44 Prozent) regelmäßig. Und dabei bleibt die Frage offen, wie effektiv sie das tun. Dass sich ältere Menschen etwas häufiger ihren finanziellen Angelegenheiten widmen, ist zwar einerseits erfreulich, wirft andererseits aber die Frage auf, ob die Jüngeren ihre finanzielle Zukunft nicht allzu sehr auf die leichte Schulter nehmen. So ist es mehr als bedenklich, dass von den Erwerbsfähigen, also jenen, die noch nicht in Rente sind, aktuell nurmehr 35 Prozent „voll und ganz“ der Aussage zustimmen, dass sie sich schon ernsthaft mit ihrer Altersvorsorge beschäftigt haben; vor vier Jahren war das noch bei über der Hälfte (56 Prozent) der Fall.
Fragwürdiges Selbstvertrauen
Ein weiteres interessantes Ergebnis der Umfrage zeigt sich in der Selbsteinschätzung der finanziellen Kenntnisse. Fast 60 Prozent der Befragten glauben, dass sie sich in Finanzfragen gut auskennen. Doch diese Einschätzung steht in krassem Gegensatz zu ihrem tatsächlichen Wissen. Ein erheblicher Teil der Befragten weiß beispielsweise nicht, was an der Börse wirklich geschieht. Dieses Unwissen ist besonders in einer Zeit fatal, in der die Börse eine immer größere Rolle für der Altersvorsorge und im Vermögensaufbau spielt. Noch bedenklicher ist, dass zwei Drittel der Befragten zwar den Begriff ‚Inflationsrate‘ kennen, aber nur ein gutes Drittel weiß, wie hoch die Inflation zum Zeitpunkt der Befragung überhaupt war.
Solche Wissenslücken können weitreichende Konsequenzen haben. Denn die Inflation beeinflusst ja nicht nur die Preise für unsere alltägliche Lebenshaltung, sondern auch die Kaufkraft unserer Ersparnisse, die Höhe und Kaufkraft der späteren Rentenzahlungen und, und, und. Wenn man die Wirkung der Inflation nicht versteht, kann man kaum fundierte finanzielle Entscheidungen treffen.
Lauter Ruf nach mehr Finanzbildung
Angesichts dieser Defizite sei es nicht überraschend, dass sich eine deutliche Mehrheit der Befragten für mehr Wirtschafts- und Finanzbildung in den Schulen ausspricht. Rund drei Viertel (74 Prozent) befürworten dies, und über zwei Drittel (69 Prozent) unterstützen die Forderung nach einem eigenen Schulfach, das Wirtschafts- und Finanzwissen vermittelt. Interessanterweise denken die meisten Befragten, die sich mehr Wirtschaft in der Schule wünschen, vorrangig an Themen wie den Umgang mit Geld, Möglichkeiten der Altersvorsorge und Informationen zum Finanz- und Wirtschaftssystem. Diese Bereiche seien in der Tat essenziell für eine solide finanzielle Grundbildung und sollten deshalb auch prioritär behandelt werden.
Die Ergebnisse der Umfrage zeigten, dass das Bewusstsein für die Bedeutung von Finanzbildung in Deutschland inzwischen stark verankert ist und es einen entsprechend breiten Konsens in der Gesellschaft gibt. Das sei auch ein klares Signal an die Politik, die Ansätze, die es inzwischen für eine umfassendere und zugänglichere Finanzbildung gibt, jetzt kraftvoll voranzutreiben.
Der Bankenverband mahnt: „Finanzbildung ist keine Option, sondern eine Notwendigkeit. Keine Kür, sondern Pflicht! Die Menschen brauchen sie, um fundierte, nachhaltige Entscheidungen für ihre finanzielle Zukunft zu treffen.“
Weniger Rente durch Fahrradleasing
Fahrrad aussuchen, Vertrag unterschreiben, losfahren: So bequem ist das Fahrradleasing über den Arbeitgeber. Die zu zahlende Leasingrate wird dann in der Regel im Rahmen einer Entgeltumwandlung vom Bruttoeinkommen abgezogen, was automatisch das zu versteuernde Einkommen senkt. Durch diesen Steuervorteil macht sich die Leasingrate im Geldbeutel deutlich weniger bemerkbar, als wenn die Rate vom Nettoeinkommen abgezogen würde.
Was aber viele nicht bedenken: Auch der spätere Rentenanspruch sinkt.
Der Grund: Durch das niedrigere Bruttoeinkommen sinken auch die Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Wie viel macht das genau?
Wer 3.000 Euro brutto pro Monat verdient und ein 3.500 Euro teures Fahrrad über die häufig in diesen Leasingverträgen vorgesehenen drei Jahre least, muss dafür jeden Monat rund 107 Euro seines Bruttogehalts umwandeln. Die Rentenbeiträge des Arbeitnehmers sinken dadurch um etwa 9,20 Euro, der Arbeitgeber zahlt ebenfalls um so viel weniger ein. Dadurch erwirbt ein Arbeitnehmer in dieser Zeit 0,0783 Entgeltpunkte weniger, was die monatliche Rentenhöhe im Alter um etwas mehr als drei Euro senkt.
Wohlgemerkt: bei einer Leasingdauer von einmalig drei Jahren. Wer dauerhaft oder mehrmals hintereinander least, muss mit größeren Einbußen rechnen.
Arbeiten neben der Rente – lohnt sich das?
Anfrage im Expertenforum von www.ihrevorsorge.de
„Hallo, ich werde demnächst Rentnerin (Regelaltersrente) und möchte noch für vier Jahre bei meinem AG Vollzeit weiter arbeiten. Ich mache mir Gedanken, welche die beste Lösung für mich ist. Rentenantrag stellen und meine Rente Netto 1.300 € kassieren plus mein Gehalt? Mit Steuern kenne ich mich nicht aus, weiß aber von einem Bekannten, dass ich dann eine Einkommensteuer machen muss und ich wahrscheinlich mehrere Tausend Euro an Lohnsteuer zurückzahlen muss. Und wenn ich keinen Rentenantrag stelle, dann schenke ich doch der DRV meine Rente für diesen Zeitraum (15.600 € pro Jahr). Ich bitte um ehrliche Tipps!“
Kann ich die reguläre Altersrente mit einem sozialversicherungspflichtigen Job kombinieren?
Ein klares Ja. Arbeitsrechtlich ist das erlaubt. Und auch bei der gesetzlichen Rente gibt es keine Hindernisse. Wenn Rentnerinnen oder Rentner einen Job aufnehmen oder ihre bisherige Beschäftigung fortsetzen möchten, interessiert das die Deutsche Rentenversicherung nicht. Das gilt auch, wenn man vor der regulären Altersgrenze bereits Rente bezieht. Denn seit 2023 wird Arbeitseinkommen in keinem Fall mehr auf die Altersrente angerechnet.
Die Zahl der nach Erreichen der regulären Altersgrenze Beschäftigten ist zuletzt deutlich angestiegen. Dies gilt vor allem für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Nur eine Minderheit der Betroffenen verzichtet zunächst auf den Rentenantrag und erwirbt so ganz ordentliche zusätzliche Rentenansprüche.
Welche steuerlichen Folgen hat es, wenn man Job und Rente kombiniert?
Beträchtliche Folgen, und diese spürt man zunächst nicht, weil die Deutsche Rentenversicherung von der Rente – anders als Arbeitgeber vom Gehalt – keine Steuer abführt. Da die Rente dennoch zum großen Teil steuerpflichtig ist, kommt das dicke Ende im Folgejahr. Denn eine Steuererklärung muss in jedem Fall abgegeben werden, wenn man neben einem sozialversicherungspflichtigen Job Rente bezieht. Wenn dann später der Steuerbescheid kommt, wird man kaum erfreut sein.
Vom Job führt der Arbeitgeber – genau wie bei jüngeren Beschäftigten – Lohnsteuer ab. Dabei ist der steuerlicher Grundfreibetrag bereits berücksichtigt. Der steuerpflichtige Teil der Rente ist deshalb voll zu versteuern. Und hier schlägt dann – ähnlich wie bei Überstunden im Job - die Steuerprogression zu. Wenn man im Job ein durchschnittliches Einkommen erzielen, kann man damit rechnen, dass knapp ein Drittel der Rente, die zunächst monatlich überwiesen wurde, ans Finanzamt geht.
Zur Anfrage von oben im Expertenforum:
Nehmen wir an, die anfragende Versicherte erzielt in einem Beschäftigungsverhältnis 2024 ein zu versteuerndes Einkommen von 35.000 Euro. Dieser Wert ergibt sich in etwa bei einem durchschnittlichen Bruttoentgelt. Hierauf würden für einen Alleinstehenden 5925,51 Euro Einkommensteuer anfallen, die bei Steuerklasse I oder IV bereits durch die vorausgezahlte Lohnsteuer abgegolten sind.
Nun zur Rente, die sie zusätzlich bezieht. Ihre Nettorente beträgt 1.300 Euro. Vor dem Abzug der Sozialversicherungsbeiträge entspricht dies einer Bruttorente von 1.470 Euro. Dies sind hochgerechnet auf das ganze Jahr 2024 brutto 17.640 Euro. Würde die Versicherte lediglich diese Rente beziehen, so müsste sie – ohne Berücksichtigung weiterer Absetzbeträge – 2025 zwar Einkommensteuer nachzahlen, aber maximal 110 Euro.
Berechnet ist dies unter Berücksichtigung des Rentenfreibetrags auf Basis eines zu versteuernden Einkommens von 12.359 Euro. Bezieht sie Ihre Rente jedoch zusätzlich zu Ihrem ohnehin zu versteuernden Arbeitseinkommen von 35.000 Euro, so steigt dieses auf 47.359 Euro. Dann würde Einkommensteuer in Höhe von 9.970,66 Euro fällig. Mithin müsste die Betreffende wegen der zusätzlich bezogenen Rente 4.045,15 Euro Steuer nachentrichten.
Kann ich weiterarbeiten und gleichzeitig Betriebsrente beziehen?
Das kommt ganz darauf an, welche Regelungen bei der Betriebsrente gelten. Denn die Zahlung der Betriebsrente kann daran geknüpft sein, dass die Erwerbstätigkeit aufgegeben wird. Das kann sogar der entscheidende Grund sein, der gegen eine Erwerbstätigkeit im Rentenalter spricht. § 232 des Versicherungsaufsichtsgesetzes regelt für Pensionskassen, dass deren Zweck „die Absicherung wegfallenden Erwerbseinkommens wegen Alters, Invalidität oder Todes ist“. Nach dieser gesetzlichen Regelung sehen Pensionskassen Leistungen „erst ab dem Zeitpunkt des Wegfalls des Erwerbseinkommens“ vor. Bei teilweise wegfallendem Erwerbseinkommen, „können die allgemeinen Versicherungsbedingungen anteilige Leistungen vorsehen“.
Diese Regelung betrifft beispielsweise – so die Auskunft der VBL-Pressestelle – im Öffentlichen Dienst die freiwillige Zusatzversorgung VBLextra. Diese wird erst ab dem Zeitpunkt des Wegfalls des Beschäftigungsverhältnisses geleistet. Die verpflichtende Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst (VBLklassik) wird dagegen im Rentenalter auch bei weiterer Ausübung eines Beschäftigungsverhältnisses gezahlt. „Für die Pflichtversicherung reicht es derzeit aus, wenn eine Altersrente als Vollrente bezogen wird. Es spielt keine Rolle, wenn neben der Altersrente als Vollrente noch eine Beschäftigung ausgeübt wird“, erklärt die VBL auf Anfrage.
Derzeit arbeitet der Gesetzgeber an einer Veränderung des Betriebsrentenrechts. Der Gesetzentwurf zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz sieht auch bei den Betriebsrenten Änderungen beim Übergang vom Job zur Rente vor. In der Gesetzesbegründung heißt es aber nach wie vor ausdrücklich: Die „in der Praxis häufig genutzte Möglichkeit, als Leistungsvoraussetzung für den Bezug der Betriebsrente unter Versorgungsgesichtspunkten das Ausscheiden des Beschäftigten beim Arbeitgeber oder aus dem Erwerbsleben vorzusehen“ soll erhalten bleiben.
Tipp: Wer sein Arbeitsleben über die reguläre Altersgrenze hinaus verlängern möchte, sollte sich - soweit ein Anspruch auf Betriebsrente besteht - vorab in jedem Fall kundig machen, unter welchen Voraussetzungen die betriebliche Rente gezahlt wird.
Sind Versicherte, die die reguläre Altersrente beziehen, in einem Beschäftigungsverhältnis weiterhin rentenversicherungspflichtig?
Hier gibt es zwei Varianten.
Nr. 1: Die Standardregel ist: Wenn man die reguläre volle Altersrente beziehen, ist man als Beschäftigter zwar sozialversicherungspflichtig, aber rentenversicherungsfrei und erwirbt keine weiteren Rentenansprüche.
Nr.2: Die Rentenversicherungspflicht kann aber ausdrücklich gewählt werden. Dann erwirbt man weitere Rentenansprüche.
Was bedeutet es genau, dass ich im Job rentenversicherungsfrei bin?
In diesem Fall zahlt der Beschäftigte selbst keine Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse. Nehmen wir an, jemand erzielt monatlich das derzeitige Durchschnittsentgelt aller Rentenversicherten, das sind 3.780 Euro. Normalerweise müssten hierauf 357,54 Euro Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Dies fällt weg, wenn man als versicherungsfrei gilt. Die Lohnabrechnung sieht dann folgendermaßen aus:
Bruttolohn 3.780,- €
- Lohnsteuer 604,50 €
- Krankenversicherung 296,73 €
- Pflegeversicherung 64,26 €
- Rentenversicherung -
- Arbeitslosenversicherung -
___
Nettolohn 2814,51 €
Zur Erläuterung: Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlt man nach Erreichen des regulären Rentenalters nie. Bei der Krankenversicherung gibt es im regulären Rentenalter keinen Anspruch auf Krankengeld. Daher ist der um 0,6 Prozentpunkte niedrigere Beitrag berücksichtigt. Die Steuer ist auf Basis von Steuerklasse I/IV berechnet. Bei der Pflegeversicherung gilt hier die Einstufung „Mit Kind“.
Spart auch mein Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge, wenn er mich als versicherungsfreien Rentner beschäftigt?
Nein. Er muss 9,3 Prozent – also den Arbeitgeberanteil – des Bruttolohns an die Rentenkasse abführen. Das sind monatlich 357,54 Euro. Dem Beschäftigtem bringt das jedoch nichts, weil die Beiträge, die Arbeitgeber für rentenversicherungsfreie Arbeitnehmer zahlen, nur der Rentenkasse zugutekommen und nicht den Rentenkonten der Versicherten gutgeschrieben werden.
Was ändert sich, wenn ich mich für die Rentenversicherungspflicht entscheide?
Dann zahlen sowohl der Beschäftigte als auch der Arbeitgeber jeweils 9,3 Prozent des Bruttoentgelts in die Rentenkasse ein. Und beide Beitragsanteile kommen dem Beschäftigten zugute und steigern die Rente nochmals.
Wie sähe meine Lohnabrechnung aus, wenn ich mich in die Rentenversicherungspflicht einwählen würde?
Bruttolohn 3.780,- €
- Lohnsteuer 494,58 €
- Krankenversicherung 296,73 €
- Pflegeversicherung 64,26 €
- Rentenversicherung 351,54 €
- Arbeitslosenversicherung -
- _______
Nettolohn 2572,89 €
Da die Rentenversicherungsbeiträge von der Steuer absetzbar sind, fällt der Nettolohnverlust durch die Zahlung von Rentenbeiträgen weniger drastisch aus als man zunächst erwarten könnte. Man erspart sich zwar 351,54 Euro Abzug aufgrund der Beiträge. Netto erhält man aber bei Zahlung der Rentenbeiträge monatlich nur etwa 242 Euro weniger ausgezahlt als bei der Variante Rentenversicherungsfreiheit.
Welche Rentenansprüche erwerbe ich bei einer Einwahl in die Rentenversicherungspflicht?
Bleiben wir beim Beispiel: Bei einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelt von 3.780 Euro, das das ganze Jahr über erzielt wurde, erwirbt man derzeit genau 1,0 Entgeltpunkt. Das Rentenplus wird jeweils jährlich zum 1. Juli des Folgejahrs der Altersrente gutgeschrieben, derzeit also am 1.7. 2025. Dabei werden jeweils die im Vorjahr erarbeiteten Rentenansprüche berücksichtigt. Im Juli 2025 erhöhen also die 2024 gezahlten zusätzlichen Rentenbeiträge die dann gezahlte Altersrente. Für die neu erwirtschafteten Ansprüche gibt es zudem noch einen Zuschlag von 0,5 Prozentpunkte pro Monat der „verspäteten“ Berücksichtigung der Ansprüche bei der Rente.
Erläuterung: Für Teile einer Altersrente, die erst nach Erreichen der Altersgrenze dem Rentenkonto gutgeschrieben werden, erhöht sich der so genannte „Zugangsfaktor“ pro Kalendermonat um den Faktor 0,005, einfacher formuliert: um 0,5 Prozentpunkte. So steht es in Paragraf 77 Absatz 3 Nr. 3 SGB VI. Wenn man beispielsweise im Januar 2024 das reguläres Rentenalter erreicht hat, erfolgt die Gutschrift der Punkte im Juli 2025 um 17 Monate „verspätet“. Es gibt deshalb auf die neuen Ansprüche einen Zuschlag von (17 x 0,5 =) 8,5 Prozent. Geht man vom aktuellen Rentenwert von 39,32 Euro pro Entgeltpunkt aus, so würden die Beiträge von 2024 im Juli 2025 ein Rentenplus von 42,66 Euro bringen. Das sind jährlich 512,- Euro. Zieht man hiervon noch 12 Prozent für Sozialversicherungsbeiträge ab, so bleiben immerhin noch 450,- Euro. Für einen „Kapitaleinsatz“ von (242,- Euro x 12 =) 2904,- Euro ist das ein recht guter Ertrag. Selbst wenn man noch berücksichtigt, dass auf das Rentenplus Steuern anfallen, amortisiert sich die Einzahlung in gut sieben Jahren.
Wie sieht die Rechnung aus, wenn ich nach Erreichen des regulären Rentenalters mehrere Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt bin?
Dann wird jedes Jahr im Juli wieder ganz ähnlich abgerechnet. Gutgeschrieben werden die Beiträge, genauer: die Entgeltpunkte, die im Vorjahr erworben wurden. Nach zwei Jahren Weiterarbeit würde im Beispielfall der Zuschlag auf die neuen Ansprüche des Vorjahrs (29 x 0,5 =) 14,5 Prozent betragen. Für das vierte Jahr Weiterarbeit gäbe es einen Zuschlag von (53 x 0,5) = 26,5 Prozent.
Zurück zur Anfrage aus dem Expertenforum:
Die Versicherte möchte nach Erreichen des regulären Rentenalters vier Jahre lang sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten. Wenn sie sich in die Rentenversicherungspflicht einwählt, erwirbt sie bei Bezug eines durchschnittlichen Einkommens und Renteneintritt im Februar 2024 folgende Gutschriften auf ihre bislang bereits erreichten 37,4 Entgeltpunkte:
1.7. 2025 1,085 EP
1.7. 2026 1,145 EP
1.7. 2027 1,205 EP
1.7. 2028 1,265 EP
---------
4,7 EP
Ihre Rente würde damit am 1.7.2028 auf Basis von 42,1 Entgeltpunkten berechnet statt derzeit 37,4 EP. Das macht ein Rentenplus von rund 185 Euro brutto – nach dem heutigen aktuellen Rentenwert. Nicht berücksichtigt ist bei der Rechnung, dass die Rente von Jahr zu Jahr weiter steigen wird.
Wie viele Senior-Arbeitnehmer wählen sich in die Rentenversicherungspflicht ein?
Sehr wenige. Die jüngsten Zahlen hierzu liegen aus dem Versichertenbericht 2023 der Deutschen Rentenversicherung vor und beziehen sich auf 2021. Damals waren 214.000 Senioren jenseits des regulären Rentenalters sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Nur 15.800 hiervon, das sind 7,4 Prozent hatten sich in die Rentenversicherungspflicht eingewählt. Die Deutsche Rentenversicherung kommentiert: „Dies deutet darauf hin, dass die Erhöhung der eigenen Rente durch die Zahlung weiterer Rentenbeiträge für die Mehrzahl der Rentenbeziehenden nicht attraktiv zu sein scheint gegenüber einer Steigerung der unmittelbaren Einkünfte.“
Wie werde ich als Senior-Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig?
Durch eine einfache schriftliche Erklärung dem Arbeitgeber gegenüber. Name, Adresse, Rentenversicherungsnummer, Verzichtserklärung („Hiermit verzichte ich auf die Rentenversicherungsfreiheit meines Beschäftigungsverhältnisses.“) und Unterschrift. Das geht in einem formlosen Schreiben. Man kann aber hierzu auch ein Formular Verzicht_Versicherungsfreiheit nutzen, wie es beispielsweise die Techniker Krankenkasse zur Verfügung stellt. Von dem Zeitpunkt an, an dem die Erklärung abgeben ist, ist die Beschäftigung rentenversicherungspflichtig.
Die Krankenkasse gibt zum Formular noch einen Hinweis für den Arbeitgeber: „Die Verzichtserklärung ist nach § 8 Absatz 2 Nr. 19 Beitragsverfahrensverordnung (BVV) zu den Entgeltunterlagen zu nehmen und nicht an den Rentenversicherungsträger zu senden.“
Was spricht denn gegen die Einwahl in die Rentenversicherungspflicht?
Eigentlich wenig. Wer wegen seiner schlechten Gesundheitssituation nur noch mit wenigen Lebensjahren rechnet, wird im Alter sowieso kaum erwerbstätig sein und – wenn doch – wohl nicht in die Rentenkasse einzahlen. Ansonsten gilt: Jede Rente ist eine Wette auf ein möglichst langes Leben. Ein Blick auf die durchschnittliche fernere Lebenserwartung deutscher Senioren zeigt, dass auch späte Einzahlungen in die Rentenkasse meist lohnen: Die durchschnittliche weitere Lebenserwartung im Alter von 70 Jahren liegt in Deutschland derzeit bei Männern bei 14,2 und bei Frauen bei 16,8 Jahren.
Wichtig jedoch: Wenn jemand im regulären Rentenalter weiterarbeiten möchte – egal ob mit oder ohne Rentenversicherungspflicht – sollten vorab geklärt werden, welche Regelungen bei der Betriebsrente gelten.
Presseseminar der Deutschen Rentenversicherung
Presseseminar in Würzburg: Aktuelle Einblicke in Rentenpolitik, Finanzierung und Digitalisierung
Einmal im Jahr lädt die Deutsche Rentenversicherung Bund die Pressevertreter zu einem aktuellen Presseseminar ein. Jetzt war es wieder so weit: Am 13. und 14. November 2024 fand das diesjährige Seminar der Deutschen Rentenversicherung Bund in Würzburg statt.
Mit Anja Piel, Alexander Gunkel, Gundula Roßbach und Dr. Stephan Fasshauer berichteten die Bundesvorstandsvorsitzenden, die Präsidentin und ein Direktoriumsmitglied der Deutschen Rentenversicherung Bund über zentrale Themen wie die Finanzlage der Rentenversicherung, die Rentenpolitik der Ampelkoalition und Selbständigkeit und Absicherung im Alter.
In spannenden Vorträgen und Diskussionen wurden aktuelle Entwicklungen und innovative Ansätze für die soziale Sicherheit in Deutschland beleuchtet.
Dr. Stephan Fasshauer stellte den DRV-DigitalCheck vor, der alle Gesetzesvorhaben frühzeitig auf ihre Digitalisierungstauglichkeit hin überprüft. Die Ergebnisse aus der Analyse fließen anschließend in die Stellungnahmen der Deutschen Rentenversicherung Bund ein und erreichen so den Gesetzgeber.
In diesem Zusammenhang wurde auch das KI-Projekt KIRA des Betriebsprüfdienstes hervorgehoben, das neue Impulse für die digitale Transformation setzt.
Die ausführlichen Redebeiträge, Präsentationen und weitere Informationen finden Sie hier.