Deutsche Rentenversicherung

Wunsch- und Wahlrecht in der Rehabilitation

Sie möchten eine Reha in einer Klinik der Deutschen Rentenversicherung Berlin Brandenburg machen? Dann nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht!

Bei Ihrer medizinischen Rehabilitation haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht. Das bedeutet: Sie können angeben, welche Rehaklinik Sie bevorzugen. Wir unterstützen Sie dabei, die passende Klinik für Ihre Gesundheit und Ihre persönlichen Bedürfnisse zu finden.

Was ist das Wunsch- und Wahlrecht?

Sie möchten eine Reha beantragen und diese in einer Klinik Ihrer Wahl durchführen? Das ist grundsätzlich möglich. Das Sozialgesetzbuch IX sieht in Paragraf 8 vor, dass der Kostenträger Ihrer Rehabilitation, beispielsweise Ihre Rentenversicherung, Krankenkasse oder Unfallversicherung, Ihren berechtigten Wünschen nachkommen muss. 

Sie haben demnach das Recht, sich die Klinik für Ihre Rehabilitation – egal ob ambulant oder stationär – selbst auszusuchen. Sie müssen nicht dem Vorschlag Ihres Kostenträgers folgen oder sich an von diesem zur Verfügung gestellte Klinik-Listen halten. 

Wie übe ich das Wunsch- und Wahlrecht aus?

Sie können Ihren Wunsch für eine Reha in einer unserer Kliniken bereits mit dem Einreichen des Reha-Antrags angeben. Hierfür verwenden Sie die von uns bereitgestellten Formulare zur Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts. Sollten Sie bereits einen Antrag gestellt haben, können Sie das Formular nachträglich bei Ihrem Kostenträger einreichen.

Sollte Ihr Reha-Antrag bereits bewilligt sein, ist es immer noch möglich, Ihr Wunsch- und Wahlrecht wahrzunehmen. Hierfür haben wir Ihnen ebenfalls ein Formular für einen "Antrag auf Änderung der zugewiesenen Rehaklinik" vorbereitet. Füllen Sie dieses aus und senden Sie es an den Kostenträger Ihrer medizinischen Rehabilitation.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit mein Wunsch berücksichtigt werden kann?

Bei der Wahl Ihrer Wunschklinik sollten medizinische Gründe stets vorrangig berücksichtigt werden. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Die Behandlungsschwerpunkte und Therapiemöglichkeiten Ihrer Wunschklinik sind auf Ihre Krankheit ausgerichtet und spezialisiert.
  • Die Rehaklinik deckt auch Nebenerkrankungen mit ab, die Ihr Krankheitsbild gegebenenfalls betreffen.
  • Die Rehaklinik ist in der Nähe zu Ihrem Wohnort.
  • Das Klima am Klinikstandort (Lage am Meer, Luftkurort) ist für Ihren Behandlungserfolg vorteilhaft.

Doch auch persönliche Gründe spielen bei der Wahl der Wunschklinik eine Rolle, wie zum Beispiel:

  • Sie möchten räumlichen und gegebenenfalls auch psychischen Abstand von Ihrer gewohnten Umgebung gewinnen.
  • Sie möchten eine Begleitperson mitnehmen und in der gewünschten Rehaklinik ist dies möglich.
  • Die Wunschklinik bietet eine Umgebung, die Ihrem Alter, Ihrer Religion, Kultur oder Familiensituation entspricht.

Was ist, wenn mein Wunsch abgelehnt wird?

Es kann passieren, dass Ihr Antrag für eine Wunschklinik abgelehnt und Ihnen eine andere Rehaklinik vorgeschlagen wird. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die gewünschte Klinik für Ihre Indikation nicht geeignet ist oder zwingende strukturelle Anforderungen nicht erfüllt werden.

Sollten die genannten Gründe für Sie nicht nachvollziehbar sein, kann es sich lohnen, Widerspruch einzulegen. Hier gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass Sie die Widerspruchsfrist von vier Wochen einhalten.

Unsere Klinikkette

Individuelle Formulare für das Wunsch- und Wahlrecht

Sie haben sich für eine Reha in einer unserer Kliniken entschieden? Wir unterstützen Sie dabei, Ihnen den Weg in die Reha zu erleichtern. Für das Wunsch- und Wahlrecht finden Sie hier das Formular zum Download.

Wunsch_und_Wahlrecht_Formular

Kontakt

Kontakt Berlin-Brandenburg

Rehabilitationsklinik Hohenelse

Rehabilitationsklinik Lautergrund