Wunsch- und Wahlrecht bei der Rehabilitation
Bei einer medizinischen Rehabilitation können Sie selbst entscheiden, in welcher Klinik Sie behandelt werden möchten.
Bei Ihrer medizinischen Rehabilitation haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht. Das bedeutet, Sie können vorschlagen, in welcher Rehaklinik Sie behandelt werden möchten. Wir unterstützen Sie auch dabei, eine Klinik zu finden, die zu Ihnen passt. Die Klinik soll sowohl zu Ihrer Krankheit als auch zu Ihren persönlichen Bedürfnissen passen.
Informationen zum Wunsch und Wahlrecht
Was ist das Wunsch- und Wahlrecht?
Wenn Sie eine Reha beantragen möchten, können Sie in einer Klinik Ihrer Wahl behandelt werden. Das Sozialgesetzbuch IX (§ 8) sagt, dass der Kostenträger Ihrer Rehabilitation Ihren berechtigten Wünschen nachkommen muss. Kostenträger können zum Beispiel Ihre Rentenversicherung, Ihre Krankenkasse oder Ihre Unfallversicherung sein.
Sie haben das Recht, die Klinik für Ihre Reha selbst auszusuchen – sowohl für ambulante als auch für stationäre Reha. Sie müssen nicht dem Vorschlag Ihres Kostenträgers folgen und auch keine Klinik aus einer vom Kostenträger bereitgestellten Liste wählen.
So nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht
Sie können Ihren Wunsch für eine Reha in einer unserer Kliniken bereits mit dem Einreichen des Reha-Antrags angeben. Dafür nutzen Sie die Formulare, die wir für das Wunsch- und Wahlrecht bereitstellen. Wenn Sie den Antrag schon gestellt haben, können Sie das Formular auch nachträglich bei Ihrem Kostenträger einreichen. Auch wenn Ihr Reha-Antrag bereits bewilligt wurde, können Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht noch nutzen.Dafür gibt es ein spezielles Formular: den „Antrag auf Änderung der zugewiesenen Rehaklinik“. Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es an den Kostenträger Ihrer medizinischen Rehabilitation.
Vorraussetzungen für die Wahl Ihrer Wunschklinik
Bei der Wahl Ihrer Wunschklinik sollten medizinische Gründe immer vorrangig sein. Dazu gehören zum Beispiel:
- Die Behandlungsschwerpunkte und Therapiemöglichkeiten der Klinik passen zu Ihrer Krankheit.
- Die Rehaklinik deckt auch Nebenerkrankungen mit ab, die Ihr Krankheitsbild gegebenenfalls betreffen.
- Die Klinik liegt in der Nähe Ihres Wohnorts.
- Das Klima am Standort (zum Beispiel Meer oder Luftkurort) unterstützt Ihren Behandlungserfolg.
Neben medizinischen Gründen können auch persönliche Gründe wichtig sein. Dazu gehören zum Beispiel:
- Sie möchten Abstand von Ihrer gewohnten Umgebung gewinnen.
- Sie möchten eine Begleitperson mitnehmen, und die Klinik ermöglicht das.
- Die Klinik bietet eine Umgebung, die zu Ihrem Alter, Ihrer Religion, Kultur oder Familiensituation passt.
Wenn Ihr Wunsch nicht erfüllt werden kann
Es kann vorkommen, dass Ihr Antrag für eine Wunschklinik abgelehnt wird.
In diesem Fall schlägt Ihnen der Kostenträger eine andere Rehaklinik vor.
Das kann zum Beispiel passieren, wenn:
- Die gewünschte Klinik für Ihre Krankheit nicht geeignet ist.
- Wichtige strukturelle Anforderungen nicht erfüllt werden.
Wenn Sie die Gründe für die Ablehnung nicht verstehen, können Sie Widerspruch einlegen.
Beachten Sie dabei: Die Frist für einen Widerspruch beträgt vier Wochen.
Formular für Ihr Wunsch- und Wahlrecht
Sie haben sich für eine Reha in einer unserer Kliniken entschieden? Wir unterstützen Sie dabei, den Ablauf Ihrer Reha zu erleichtern. Für die Ausübung Ihres Wunsch- und Wahlrechts stellen wir Ihnen hier das entsprechende Formular zum Download bereit.
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