Deutsche Rentenversicherung

Entschädigungsregelung für die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane

Die Entschädigungsregelung für die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, die ehrenamtlichen Mitglieder der Widerspruchsausschüsse und die Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg ist mit Wirkung vom 1. Januar 2025 geändert worden.

Stand 10.01.2025 Ausfüllbar: Nein