Am 6. Juni 2024 tagte die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg in Frankfurt (Oder). Folgende Beschlüsse wurden im Rahmen dieser Sitzung gefasst:
Änderung der Satzung für die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
Die Vertreterversammlung hat über die vom Vorstand vorgeschlagene Änderung der Satzung für die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg beraten und diese beschlossen. Sie beinhaltet unter anderem die satzungsmäßige Abbildung und Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zur Durchführung von hybriden und digitalen Sitzungen, die Änderung der Art der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung, des sonstigen autonomen Rechts sowie der Vertretungsberechtigten der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, Anpassungen in den Aufgabenkatalogen des Vorstandes und der Geschäftsleitung sowie redaktionelle Präzisierungen.
Die beschlossene Satzungsänderung wurde im Nachgang von der zuständigen Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 3. Juli 2024 gemäß § 34 Absatz 1 SGB IV genehmigt.
Die Satzung für die Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg finden Sie hier.
Neufassung der Geschäftsordnung für die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
Korrespondierend mit der beschlossenen Satzungsänderung hat die Vertreterversammlung auch eine Neufassung ihrer Geschäftsordnung beschlossen, die die Einberufung und Durchführung der Sitzungen der Vertreterversammlung sowie ihrer Ausschüsse regelt. Die Neufassung der Geschäftsordnung für die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg bildet die gesetzlichen sowie satzungsmäßigen Regelungen zur Durchführung von hybriden und digitalen Sitzungen ab und gestaltet das nähere Verfahren aus. Neben redaktionellen Klarstellungen und Präzisierungen regelt die Neufassung außerdem das Verfahren für das elektronische Einladungsverfahren und die elektronische Zurverfügungstellung der Sitzungsunterlagen sowie der Sitzungsniederschriften.
Neufassung der Geschäftsordnung für das Widerspruchs- und Einspruchsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
Ebenfalls anknüpfend an die beschlossene Satzungsänderung hat die Vertreterversammlung auch eine Neufassung der Geschäftsordnung für das Widerspruchs- und Einspruchsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (Widerspruchs- und Einspruchsordnung) beschlossen, die die Arbeit der Widerspruchsausschüsse regelt. Neben verschiedenen redaktionellen Klarstellungen und Präzisierungen wurden auch hier die gesetzlichen sowie satzungsmäßigen Regelungen zur Durchführung von hybriden und digitalen Sitzungen abgebildet und das nähere Verfahren für die Sitzungen der Widerspruchsausschüsse beschrieben.
Wahl weiterer Versichertenältester
Die ehrenamtlich tätigen Versichertenältesten haben vorrangig die Aufgabe, eine ortsnahe Verbindung zu den Versicherten sowie Leistungsberechtigten herzustellen und diese zu beraten und zu betreuen. Nachdem bereits in der konstituierenden Sitzung der Vertreterversammlung am 12. September 2023 und in der Sitzung der Vertreterversammlung am 13. Dezember 2023 insgesamt 70 Versichertenälteste gewählt worden waren, erfolgte nunmehr die Wahl von zwei weiteren Versichertenältesten.
Gewählt wurden:
- Frau Manuela Prahlow (für den Berliner Bezirk Spandau und den Landkreis Havelland) sowie
- Herr Uwe Peters (für den Berliner Bezirk Lichtenberg).