Deutsche Rentenversicherung

Beschlussfassungen der 4. (IV) Sitzung

Am 11. Dezember 2024 tagte die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg in Berlin. Folgende Beschlüsse wurden im Rahmen dieser Sitzung gefasst:

Abnahme der Jahresrechnung 2023 für die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg

Auch wie in den Jahren zuvor gehört die Abnahme der Jahresrechnung zu den wichtigsten Entscheidungen der Selbstverwaltung. Es handelt sich um die Bestätigung, dass alle Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß verwendet und gebucht wurden.

Im Rahmen ihrer Sitzung am 11. Dezember 2024 hat die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg die Jahresrechnung des Jahres 2023 beraten und abgenommen. Die Vertreterversammlung hat damit bestätigt, dass sie mit der in der Jahresrechnung dargestellten Haushaltsführung des Vorstandes und der Geschäftsführerin einverstanden ist.

Feststellung des Haushaltsplans der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg für das Jahr 2025

Die Feststellung des Haushaltsplans ist die bedeutsamste finanzielle Entscheidung der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg. Die Vertreterversammlung legt damit den finanziellen Rahmen des Rentenversicherungsträgers fest.

Im Ergebnis der diesjährigen Feststellung steht der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg – entsprechend des Vorschlages des Vorstandes – ein Etat in Höhe von rund 18,39 Milliarden Euro für das Jahr 2025 zur Verfügung.

Entschädigungsregelung für die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, die ehrenamtlichen Mitglieder der Widerspruchsausschüsse und die Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg

Die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, die ehrenamtlichen Mitglieder der Widerspruchsausschüsse sowie die Versichertenältesten sind ehrenamtlich tätig und erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit Aufwandsentschädigungen. Über die festen Sätze und Pauschbeträge beschließt gemäß § 41 Absatz 4 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) die Vertreterversammlung.

In ihrer Sitzung am 11. Dezember 2024 hat die Vertreterversammlung die (turnusmäßige) Anpassung der Entschädigungsregelung für die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, die ehrenamtlichen Mitglieder der Widerspruchsausschüsse und die Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg auf Vorschlag des Vorstandes für die Zeit ab dem 1. Januar 2025 beschlossen.

Grundlage hierfür bildeten im Wesentlichen die „Gemeinsame Empfehlung für die Entschädigung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane in der Sozialversicherung (§ 41 SGB IV)“ des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sowie die Empfehlung der Deutschen Rentenversicherung „Entschädigungsregelungen für Versichertenälteste beziehungsweise Versichertenberaterinnen und Versichertenberater“.