Am 4. Juni 2025 tagte die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg in Frankfurt (Oder). Folgende Beschlüsse wurden im Rahmen dieser Sitzung gefasst:
Änderung der Satzung für die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
Die Vertreterversammlung hat auf Vorschlag des Vorstandes eine Änderung der Satzung für die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg beschlossen. Neben einer redaktionellen Änderung wurden Präzisierungen im Zusammenhang mit der Durchführung von digitalen Sitzungen und bei der Nachbesetzung von vorzeitig ausgeschiedenen ehrenamtlichen Mitgliedern von Widerspruchsausschüssen vorgenommen.
Die beschlossene Satzungsänderung wurde im Nachgang von der zuständigen Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 26. Juni 2025 gemäß § 34 Absatz 1 Satz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) genehmigt.
Die Satzung für die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg finden Sie hier.
Änderung der Geschäftsordnung für die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
Als Folgeänderung zu der zuvor beschlossenen Satzungsänderung im Zusammenhang mit der Durchführung von digitalen Sitzungen wurde auch eine dementsprechende Änderung der Geschäftsordnung für die Vertreterversammlung beschlossen, sodass beide Papiere inhaltlich gleichlautend sind.
Änderung der Geschäftsordnung für das Widerspruchs- und Einspruchsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
Und schließlich wurde auch eine Änderung der Geschäftsordnung für das Widerspruchs- und Einspruchsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg beschlossen. Inhaltlich wurde dabei zum einen die zuvor beschlossene Satzungsänderung im Zusammenhang mit der Durchführung von digitalen Sitzungen auch für das Widerspruchs- und Einspruchsverfahren nachgezeichnet. Zum anderen wurde eine Regelungslücke im Zusammenhang mit der Zeichnung von Widerspruchsbescheiden im Zuständigkeitsbereich des Widerspruchsausschusses für Angelegenheiten der Selbstverwaltung geschlossen.