Die Vertreterversammlung
Die 30 Mitglieder der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg werden in den alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahlen, zuletzt 2023, je zur Hälfte aus dem Kreis der Versicherten und der Arbeitgeber gewählt.
Die Vertreterversammlung wählt aus ihrer Mitte je einen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden, die verschiedenen Gruppen angehören müssen. Der Vorsitz wechselt zwischen den Gruppen am 1.10. eines jeden Jahres.
Die alternierenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung in der vierten Wahlperiode sind Susanne Feldkötter und Nils Schuster. Am 1. Oktober eines geraden Jahres übernimmt Susanne Feldkötter den Vorsitz, am 1. Oktober eines ungeraden Jahres Nils Schuster.
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Nils Schuster Vorsitzender der Arbeitgeberseite
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Susanne Feldkötter Vorsitzende der Versichertenseite
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Die Mitglieder der Vertreterversammlung
Gruppe der Versicherten
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Mitglieder |
Stellvertreter |
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Gruppe der Arbeitgeber
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Kontakt für Mitglieder der Selbstverwaltung: selbstverwaltung@drv-berlin-brandenburg.de Die Mitglieder der Vertreterversammlung und des Vorstands sind ehrenamtlich für die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg tätig.
Die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse
Ausschüsse Berlin und Frankfurt (Oder)
| Ausschüsse Berlin | Ausschüsse Frankfurt (Oder) |
| Hermann Badendick Refik Güncan Wolfgang Günther Henry Haufe Marianne Kellner Rita Milde Ingo Schäfer Bernd Schultz-Serengil Frank Siewert Olaf Bande Ralf Bergmann Reiner Dullat Dr. Edgar Jahn Günther Hauer Karl-Heinz Krombach Charles Partzsch Detlef Pohl Roswitha Rosa-Bergmann Sigrid Krombholz Martin Schmidt-Bugiel Michael Conrad Gudrun Ehrmann Fatma Erdem Edelgard Kohrt Maik Sosnowsky Christian Stephan Wolfgang Weber Ralf Clemens | Frank Dutschke Christian Forche Karin von Knoblauch Dirk Kuske Ulrich Rinnerl Holger Rößler Horst Siering Erhard Strobel Dietwald Wolf Rolf-Dietrich Dammann Katrin Eberhardt Reinhard Frieser Hans-Joachim Kaatz Sylke Radke Peter Unger Patrick Kluge Jens Nupnau Dr. Horst Reich Carmen Dutschke Hivzi Kalayci Michael Kunisch Peter-Marian Ulisch Peter Wendland Karlheinz Winkelmann Barbara Feuerstake-Scharlowsky Herrmann Buhlert |
Scheiden Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder eines Selbstverwaltungsorgans während der laufenden Amtsperiode vorzeitig aus ihrem Ehrenamt aus, wird gemäß § 60 SGB IV ein Ergänzungsverfahren durchgeführt. Nachfolgend werden die Ergebnisse der durchgeführten Ergänzungsverfahren öffentlich bekannt gegeben.



