Deutsche Rentenversicherung

BSH-News 4/2023 - Informationen für Antrag aufnehmende Stellen

Stand: 24.11.2023

Rentenabfindung

Eine finanzielle „Starthilfe“ für eine neue Ehe

Mit dem Monat der Wiederheirat endet der Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Denn Hinterbliebenenrente beziehen und neu heiraten – das widerspricht dem ursprünglichen Versorgungscharakter.

Als Starthilfe für den neuen Lebensabschnitt wird eine Abfindung (§ 107 SGB VIGesetzliche Rentenversicherung) gezahlt - bis zum 24-fachen des Monatsbetrags. Vom Hochzeitstag der vorherigen Ehe hängt ab, ob und in welcher Höhe die Abfindung gezahlt wird. Für die Berechnung ist auch entscheidend, ob eine große oder kleine Hinterbliebenenrente bezogen wird.

Berechnungsgrundlage ist die durchschnittliche Rente der letzten zwölf Monate. Maßgeblich ist der Rentenbetrag nach Einkommensanrechnung, aber vor dem eventuellen Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Nicht berücksichtigt werden bei der Berechnung der Abfindungshöhe die Rentenzahlungen im sogenannten „Sterbevierteljahr“, also die Hinterbliebenenrente, die in den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod des vorherigen Ehepartners ausgezahlt wurde.

Bei großen Witwen- oder Witwerrenten gilt: Die Höhe der Abfindung beträgt das 24-fache der monatlichen Witwen- oder Witwerrente.

Bei kleinen Witwen- oder Witwerrenten ist die Abfindungshöhe für Todesfälle ab 1.1.2002 an den gekürzten Anspruchszeitraum für den Rentenbezug von maximal 24 Kalendermonaten angepasst. Da eine kleine Witwen- oder Witwerrente höchstens 24 Monate gezahlt wird, fällt eine Abfindung entsprechend geringer aus. Ausgezahlt wird der noch nicht verbrauchte Restbetrag bis zum Ende der Rentenlaufzeit, also die noch fehlenden Monatsrenten. Haben Witwen oder Witwer zum Beispiel für 14 Kalendermonate die kleine Witwen- oder Witwerrente erhalten, wird die Abfindung nur noch in Höhe des zehnfachen Monatsbetrages der abzufindenden Rente geleistet: Ohne die Wiederheirat wären auch nur noch zehn Monate Witwen- oder Witwenrente gezahlt worden.

Die Zahlung der Abfindung erfolgt nach Vorlage der neuen Heiratsurkunde.

Härtefallfonds

Anträge können noch bis zum 31.1.2024 gestellt werden

Anträge an den Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten aufgrund der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler können weiterhin gestellt werden. Aufgrund eines Beschlusses der Bundesregierung vom 11.10.2023 können die Anträge nicht nur bis zum 30.9.2023, sondern noch bis zum 31.1.2024 gestellt werden.

Berechtigte erhalten eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro. Für Berechtigte, die ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung am 7.3.2023 in einem Bundesland hatten, das der Stiftung beigetreten ist, ist eine Leistung von 5.000 Euro möglich. Der Stiftung beigetreten sind Mecklenburg-Vorpommern, die Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg, der Freistaat Thüringen und Berlin.

Nähere Informationen können Sie dem entsprechenden Artikel aus der Ausgabe 1/2023 entnehmen.

Weitere Informationen 

Neben den Anträgen finden Sie auf den Websites der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales weitere Informationen und Kontaktdaten für Fragen zum Härtefallfonds.

Zahlen und Werte ab 1.1.2024

Beitragssätze
Rentenversicherung
Allgemeine Rentenversicherung18,6 %
Knappschaftliche Rentenversicherung24,7 %
Krankenversicherung
allgemeiner Beitragssatz14,6 %
kassenindividueller Beitragssatzje nach Satzung der Krankenkasse

durchschnittlicher Zusatzbeitrag (gilt nur für bestimmte Personengruppen, zum Beispiel Auszubildende oder Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 S. 1 SGB IIBürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende)

1,7 %
Pflegeversicherung
ohne Elterneigenschaft4,0 %
mit Elterneigenschaft3,4 %
2 Kinder unter 25 Jahren3,15 %
3 Kinder unter 25 Jahren2,9 %
4 Kinder unter 25 Jahren2,65 %
5 Kinder unter 25 Jahren2,4 %
Arbeitslosenversicherung2,6 %
Künstlersozialabgabe5,0 %

Bezugsgrößen
West42.420 Euro/Jahr3.535 Euro/Monat
Ost41.580 Euro/Jahr3.465 Euro/Monat

Beitragsbemessungsgrenzen
Allgemeine Rentenversicherung
West90.600 Euro/Jahr7.550 Euro/Monat
Ost89.400 Euro/Jahr7.450 Euro/Monat
Knappschaftliche Rentenversicherung
West111.600 Euro/Jahr9.300 Euro/Monat
Ost110.400 Euro/Jahr9.200 Euro/Monat

Durchschnittsentgelte in der gesetzlichen Rentenversicherung

Jahrendgültiger Wertvorläufiger Wert
202140.463 Euro41.541 Euro
202242.053 Euro38.901 Euro
2023- - -43.142 Euro
2024- - -45.358 Euro

Monatliche Beitragshöhen (Auswahl)

Beitragsartalte Bundesländerneue Bundesländer
Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte und versicherungspflichtige Handwerker/Selbständige100,07 Euro100,07 Euro
Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte1.404,30 Euro1.404,30 Euro
Höchstbeitrag für Pflichtversicherte1.404,30 Euro1.385,70 Euro
Regelbeitrag für versicherungspflichtige Handwerker/Selbständige657,51 Euro644,49 Euro
halber Regelbeitrag für versicherungspflichtige Handwerker/Selbständige328,76 Euro322,25 Euro

Die Werte stehen unter dem Vorbehalt, dass dem Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2024 vom Bundesrat zugestimmt und die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Auch die Bekanntmachung der Beitragssätze für das Jahr 2024 steht noch aus.

Hinzuverdienstgrenzen
Rentenart
Altersrentenseit 1.1.2023 unbegrenzt
Renten wegen voller Erwerbsminderung18.558,75 Euro/Jahr
Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung37.117,50 Euro/Jahr (mindestens)

Freibeträge beim Grundrentenzuschlag

Anrechnung zuAlleinstehendeEhepaare/Lebenspartner
%bis 1.375,00 Eurobis 2.145,00 Euro
60 %

1.375,01 Euro – 1.759,00 Euro

2.145,01 Euro – 2.530,00 Euro
100 %ab 1.759,01 Euroab 2.530,01 Euro

Weitere Zahlen und Werte finden Sie hier.

Änderungen in Antragsformularen

Aufgrund von Rechtsänderungen, Zeitablaufs nicht mehr relevanter Vorschriften oder neuer Verfahren werden die Antragsformulare der Deutschen Rentenversicherung regelmäßig geändert. Wesentliche Änderungen und Neuerungen der Formulare, deren Einsatz zum Januar 2024 erfolgt, stellen wir Ihnen mit einer kurzen Erläuterung vor.

Änderungen und Neuerungen in den Formularen

  1. Bei Bezug einer Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze besteht Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Üben Versorgungsbeziehende Beschäftigungen aus, ist ein Verzicht auf die Versicherungsfreiheit möglich. Damit die Rentenversicherungsträger prüfen können, ob Beiträge zu Recht gezahlt wurden, erfolgt eine Abfrage zum Versorgungsbezug.

    Frage eingefügt im R0100 (Ziffer 9.1.1)

  2. Das „Versorgungskrankengeld“ wird zum 1.1.2024 durch das „Krankengeld der Sozialen Entschädigung“ ersetzt.

    Begriff ergänzt im R0100 (Ziffer 10.4), R0110 (Ziffer 8.4), R0660 (Ziffer 6.3) und R0675 (Ziffern 3.1 und 4.1)

  3. Im Hinterbliebenenrentenantrag entfällt die bisherige Frage, ob bereits Hinterbliebenenrente bezogen wurde. Stattdessen erfolgen bereits am Anfang des Antrags Verweise auf die Anträge bei vorherigem Bezug einer Hinterbliebenenrente (R0505, R0506 und R0615).

    Frage entfällt im R0500 (alte Ziffer 10.3), Ergänzung vor dem Hinweistext im R0500 und im R0501

  4. Bei Einsendung von Fotokopien des Personalausweises oder des Reisepasses können bestimmte Ausweisdaten auf der Fotokopie unkenntlich gemacht werden. Das sind die Dokumentennummern, die Augenfarbe und die Größe.

    Hinweis ergänzt im R0101 (Ziffer 16) und R0501 (Ziffer 18)

  5. Die Berechnungsgrößen der gesetzlichen Rentenversicherung verändern sich im Jahr 2024 (siehe Artikel „Zahlen und Werte ab 1.1.2024“).

    Formular V0091 aktualisiert

Digitales Kundenportal der DRV

Seit dem 28.8.2023 sind im digitalen Kundenportal die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung für Nutzende mit Registrierung gebündelt. Es ist auf der Startseite der Deutschen Rentenversicherung oben rechts unter dem Button „Mein Kundenportal“ schnell zu finden.

Wer kann es nutzen?

Das Kundenportal steht für versicherte, rentenbeziehende sowie für betreuende und bevollmächtigte Personen zur Verfügung.

Für den sicheren Zugang zu den Daten müssen Nutzende sich zunächst registrieren und ihre Identität bestätigen. Für diesen ID Check kann die freigeschaltete Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, des Aufenthaltstitels oder der Unionsbürgerkarte (eID) genutzt werden. War die Prüfung erfolgreich, werden die Nutzenden automatisch an den ausgewählten Online-Service weitergeleitet.

Was finde ich dort?

Über das Kundenportal können die Nutzenden ihre persönlichen Daten zu jeder Zeit und von jedem Ort mit dem Smartphone, dem Tablet oder dem Laptop verwalten. Dabei können sie nicht nur Dokumente hochladen und einsehen, sondern auch gleich Anträge stellen und bearbeiten. Gleichzeitig wird auch das modernisierte ePostfach veröffentlicht, welches die Kommunikation mit und für Kundinnen und Kunden weiter vereinfacht. Mit diesen elektronischen Werkzeugen wird den Nutzenden eine Alternative zu analogen Kanälen (Telefon, Brief, usw.) angeboten.

Können die „Online-Services“ ohne Registrierung weiterhin genutzt werden?

Ja.

Nutzende ohne Registrierung haben weiterhin die Zugangsmöglichkeit über die „Online-Services“. Diese haben wir Ihnen in unseren BSH-News 1/2023 und 4/2022 bereits vorgestellt.

Weitere Informationen

Ausführlichere Informationen zu den Neuerungen (u.a. Erklärvideos für die unterschiedlichen Nutzergruppen) finden Sie auf unserer Website unter „Mein Kundenportal“

Sozialwahl 2023

Die Sozialwahl – was ist das?

Die Sozialwahl ist die drittgrößte Wahl in Deutschland nach der Bundestagswahl und der Europawahl. Mehr als 30 Millionen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sowie Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger konnten grundsätzlich bei der Sozialwahl 2023 darüber bestimmen, wer bei der Deutschen Rentenversicherung die wichtigen Entscheidungen trifft. Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt und wurde als Briefwahl durchgeführt.

Gewählt wurde allerdings nur bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, da es dort mehr Bewerber als freie Plätze gab.

Bei den Regionalträgern und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See fand eine sogenannte Friedenswahl statt. Das bedeutet, dass es genauso viele Bewerber wie freie Plätze gibt und somit alle Bewerber als gewählt gelten.

Das hatte zur Folge, dass die Briefwahlunterlagen nur an Versicherte und Rentner verschickt wurden, deren Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung Bund geführt wird.

Die Selbstverwaltung – welche Aufgaben hat sie?

Mit ihrer Stimme können Versicherte und Rentner mitbestimmen, wie sich eines der wichtigsten Organe der Selbstverwaltung zusammensetzt – die Vertreterversammlung. Sie ist das Parlament der Rentenversicherung und wird je zur Hälfte aus Vertretern der Versicherten beziehungsweise der Rentenempfänger sowie der Arbeitgeber gebildet. Bei wichtigen Entscheidungen führt kein Weg an der Vertreterversammlung vorbei. Die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter bestimmen zum Beispiel, wie das Geld der Deutschen Rentenversicherung ausgegeben wird und welche Leistungen vor allem in der Rehabilitation zur Verfügung gestellt werden. Die Mitglieder des Parlaments sorgen dafür, dass die Interessen der Beitragszahler und Rentenempfänger berücksichtigt werden.

Die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter – was tun sie für die Versicherten und Rentner?

Die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter erbringen Leistungen, die den Versicherten und Rentnern direkt zugutekommen. Sie beraten in allen Fragen der Rentenversicherung. Die Versichertenältesten der Regionalträger und Versichertenberaterinnen und Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund sind deutschlandweit in der Nachbarschaft für die Versicherten und Rentner da. Außerdem sind die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter in Widerspruchsausschüssen aktiv und prüfen bei Bedarf noch einmal Entscheidungen der Rentenversicherung im Einzelfall.

Die Kandidatinnen und Kandidaten – wer kann gewählt werden?

Bei der Sozialwahl stellen sich keine Parteien zur Wahl, sondern Listen mit Kandidierenden, die selbst bei der Deutschen Rentenversicherung versichert sind. Die Kandidatinnen und Kandidaten bringen viel Sachverstand und Fachkompetenz mit und kennen sich vor allem auf einem Gebiet aus: den Bedürfnissen und Sorgen der Versicherten und Rentner. Denn als selbst Versicherte oder Rentner der Deutschen Rentenversicherung kennen sie die wichtigen Anliegen und kümmern sich darum.

Auswirkungen bei der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover

Der Vertreterversammlung, dem “Parlament“, gehören je 15 gewählte Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber an. In der konstituierenden Sitzung am 29.9.2023 wurde Dr. Andreas Bierich, der die Arbeitgeber vertritt, in seinem Amt bestätigt. Er wird den alternierenden Vorsitz bis zum 30.9.2024 innehaben. Bis zu diesem Zeitpunkt wird Frau Gabriele Trittel, Vertreterin der Versichertenseite, seine neue Stellvertreterin sein. Anschließend wird sie dann turnusmäßig für ein Jahr den Vorsitz der Vertreterversammlung übernehmen. Dieser Wechsel wird sich dann jährlich zum 1. Oktober vollziehen.

Der Vorstand, die "Regierung" besteht aus je sechs Versicherten- und Arbeitgebervertretern. Im Vorstand tritt Rolf Behrens den Vorsitz an. Er war bislang alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung und vertritt die Versichertenseite. Er folgt in seiner jetzigen Funktion auf Helga Schwitzer. Neuer alternierender Vorstandsvorsitzender ist Christoph Meinecke, der die Arbeitgeberseite vertritt. Er folgt auf Professor Michael Sommer. Auch im Vorstand wechseln sich die alternierenden Vorsitzenden jeweils zum 1. Oktober ab.

Alle Mitglieder in Vorstand und Vertreterversammlung sind ehrenamtlich tätig.

Gruppenfoto: (v. li.) Christoph Meinecke (stellv. Vorsitzender Vorstand), Dr. Andreas Bierich (Vorsitzender Vertreterversammlung), Gabriele Trittel (stellv. Vorsitzende Vertreterversammlung), Rolf Behrens (Vorsitzender Vorstand) Gruppenfoto der neu gewählten Vorsitzenden: (v. li.) Christoph Meinecke (stellv. Vorsitzender Vorstand), Dr. Andreas Bierich (Vorsitzender Vertretversammlung), Gabriele Trittel (stellv. Vorsitzende Vertreterversammlung), Rolf Behrens (Vorsitzender Vorstand)

Weitere Informationen finden Sie auch hier.

Gerne stehen wir für fachliche Fragen der Antrag aufnehmenden Stellen zur Verfügung

Frau FüllingAuskunft und Beratung Braunschweig0531 7006-632
Frau SchellenbergAuskunft und Beratung Braunschweig0531 7006-515
Herr JankowskiAuskunft und Beratung Göttingen0551 70705-13
Herr GroßAuskunft und Beratung Hannover0511 829-1517
Herr KlinzAuskunft und Beratung Hannover0511 829-1516
Herr Wolbers

Auskunft und Beratung
Leer

0491 92763-17
Frau KelmAuskunft und Beratung Lüneburg04131 7595-10
Herr RussAuskunft und Beratung Osnabrück0541 35077-115
Frau MöllerAuskunft und Beratung Stade04141 4094-33

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