Rentenabfindung
Eine finanzielle „Starthilfe“ für eine neue Ehe
Mit dem Monat der Wiederheirat endet der Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Denn Hinterbliebenenrente beziehen und neu heiraten – das widerspricht dem ursprünglichen Versorgungscharakter.
Als Starthilfe für den neuen Lebensabschnitt wird eine Abfindung (§ 107 SGB VIGesetzliche Rentenversicherung) gezahlt - bis zum 24-fachen des Monatsbetrags. Vom Hochzeitstag der vorherigen Ehe hängt ab, ob und in welcher Höhe die Abfindung gezahlt wird. Für die Berechnung ist auch entscheidend, ob eine große oder kleine Hinterbliebenenrente bezogen wird.
Berechnungsgrundlage ist die durchschnittliche Rente der letzten zwölf Monate. Maßgeblich ist der Rentenbetrag nach Einkommensanrechnung, aber vor dem eventuellen Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Nicht berücksichtigt werden bei der Berechnung der Abfindungshöhe die Rentenzahlungen im sogenannten „Sterbevierteljahr“, also die Hinterbliebenenrente, die in den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod des vorherigen Ehepartners ausgezahlt wurde.
Bei großen Witwen- oder Witwerrenten gilt: Die Höhe der Abfindung beträgt das 24-fache der monatlichen Witwen- oder Witwerrente.
Bei kleinen Witwen- oder Witwerrenten ist die Abfindungshöhe für Todesfälle ab 1.1.2002 an den gekürzten Anspruchszeitraum für den Rentenbezug von maximal 24 Kalendermonaten angepasst. Da eine kleine Witwen- oder Witwerrente höchstens 24 Monate gezahlt wird, fällt eine Abfindung entsprechend geringer aus. Ausgezahlt wird der noch nicht verbrauchte Restbetrag bis zum Ende der Rentenlaufzeit, also die noch fehlenden Monatsrenten. Haben Witwen oder Witwer zum Beispiel für 14 Kalendermonate die kleine Witwen- oder Witwerrente erhalten, wird die Abfindung nur noch in Höhe des zehnfachen Monatsbetrages der abzufindenden Rente geleistet: Ohne die Wiederheirat wären auch nur noch zehn Monate Witwen- oder Witwenrente gezahlt worden.
Die Zahlung der Abfindung erfolgt nach Vorlage der neuen Heiratsurkunde.
Härtefallfonds
Anträge können noch bis zum 31.1.2024 gestellt werden
Anträge an den Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten aufgrund der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler können weiterhin gestellt werden. Aufgrund eines Beschlusses der Bundesregierung vom 11.10.2023 können die Anträge nicht nur bis zum 30.9.2023, sondern noch bis zum 31.1.2024 gestellt werden.
Berechtigte erhalten eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro. Für Berechtigte, die ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung am 7.3.2023 in einem Bundesland hatten, das der Stiftung beigetreten ist, ist eine Leistung von 5.000 Euro möglich. Der Stiftung beigetreten sind Mecklenburg-Vorpommern, die Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg, der Freistaat Thüringen und Berlin.
Nähere Informationen können Sie dem entsprechenden Artikel aus der Ausgabe 1/2023 entnehmen.
Weitere Informationen
Neben den Anträgen finden Sie auf den Websites der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales weitere Informationen und Kontaktdaten für Fragen zum Härtefallfonds.
Zahlen und Werte ab 1.1.2024
BeitragssätzeRentenversicherung | |
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Allgemeine Rentenversicherung | 18,6 % |
Knappschaftliche Rentenversicherung | 24,7 % |
Krankenversicherung | |
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allgemeiner Beitragssatz | 14,6 % |
kassenindividueller Beitragssatz | je nach Satzung der Krankenkasse |
durchschnittlicher Zusatzbeitrag (gilt nur für bestimmte Personengruppen, zum Beispiel Auszubildende oder Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 S. 1 SGB IIBürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende)
| 1,7 % |
Pflegeversicherung | |
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ohne Elterneigenschaft | 4,0 % |
mit Elterneigenschaft | 3,4 % |
2 Kinder unter 25 Jahren | 3,15 % |
3 Kinder unter 25 Jahren | 2,9 % |
4 Kinder unter 25 Jahren | 2,65 % |
5 Kinder unter 25 Jahren | 2,4 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,6 % |
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Künstlersozialabgabe | 5,0 % |
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BezugsgrößenWest | 42.420 Euro/Jahr | 3.535 Euro/Monat |
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Ost | 41.580 Euro/Jahr | 3.465 Euro/Monat |
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BeitragsbemessungsgrenzenAllgemeine Rentenversicherung | | |
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West | 90.600 Euro/Jahr | 7.550 Euro/Monat |
Ost | 89.400 Euro/Jahr | 7.450 Euro/Monat |
Knappschaftliche Rentenversicherung | | |
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West | 111.600 Euro/Jahr | 9.300 Euro/Monat |
Ost | 110.400 Euro/Jahr | 9.200 Euro/Monat |
Durchschnittsentgelte in der gesetzlichen Rentenversicherung
Jahr | endgültiger Wert | vorläufiger Wert |
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2021 | 40.463 Euro | 41.541 Euro |
2022 | 42.053 Euro | 38.901 Euro |
2023 | - - - | 43.142 Euro |
2024 | - - - | 45.358 Euro |
Monatliche Beitragshöhen (Auswahl)
Beitragsart | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
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Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte und versicherungspflichtige Handwerker/Selbständige | 100,07 Euro | 100,07 Euro |
Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte | 1.404,30 Euro | 1.404,30 Euro |
Höchstbeitrag für Pflichtversicherte | 1.404,30 Euro | 1.385,70 Euro |
Regelbeitrag für versicherungspflichtige Handwerker/Selbständige | 657,51 Euro | 644,49 Euro |
halber Regelbeitrag für versicherungspflichtige Handwerker/Selbständige | 328,76 Euro | 322,25 Euro |
Die Werte stehen unter dem Vorbehalt, dass dem Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2024 vom Bundesrat zugestimmt und die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Auch die Bekanntmachung der Beitragssätze für das Jahr 2024 steht noch aus.
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HinzuverdienstgrenzenRentenart | |
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Altersrenten | seit 1.1.2023 unbegrenzt |
Renten wegen voller Erwerbsminderung | 18.558,75 Euro/Jahr |
Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung | 37.117,50 Euro/Jahr (mindestens) |
Freibeträge beim Grundrentenzuschlag
Anrechnung zu | Alleinstehende | Ehepaare/Lebenspartner |
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0 % | bis 1.375,00 Euro | bis 2.145,00 Euro |
60 % |
1.375,01 Euro – 1.759,00 Euro
| 2.145,01 Euro – 2.530,00 Euro |
100 % | ab 1.759,01 Euro | ab 2.530,01 Euro |
Weitere Zahlen und Werte finden Sie hier.
Änderungen in Antragsformularen
Aufgrund von Rechtsänderungen, Zeitablaufs nicht mehr relevanter Vorschriften oder neuer Verfahren werden die Antragsformulare der Deutschen Rentenversicherung regelmäßig geändert. Wesentliche Änderungen und Neuerungen der Formulare, deren Einsatz zum Januar 2024 erfolgt, stellen wir Ihnen mit einer kurzen Erläuterung vor.
Änderungen und Neuerungen in den Formularen
- Bei Bezug einer Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze besteht Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Üben Versorgungsbeziehende Beschäftigungen aus, ist ein Verzicht auf die Versicherungsfreiheit möglich. Damit die Rentenversicherungsträger prüfen können, ob Beiträge zu Recht gezahlt wurden, erfolgt eine Abfrage zum Versorgungsbezug.
Frage eingefügt im R0100 (Ziffer 9.1.1)
- Das „Versorgungskrankengeld“ wird zum 1.1.2024 durch das „Krankengeld der Sozialen Entschädigung“ ersetzt.
Begriff ergänzt im R0100 (Ziffer 10.4), R0110 (Ziffer 8.4), R0660 (Ziffer 6.3) und R0675 (Ziffern 3.1 und 4.1)
- Im Hinterbliebenenrentenantrag entfällt die bisherige Frage, ob bereits Hinterbliebenenrente bezogen wurde. Stattdessen erfolgen bereits am Anfang des Antrags Verweise auf die Anträge bei vorherigem Bezug einer Hinterbliebenenrente (R0505, R0506 und R0615).
Frage entfällt im R0500 (alte Ziffer 10.3), Ergänzung vor dem Hinweistext im R0500 und im R0501
- Bei Einsendung von Fotokopien des Personalausweises oder des Reisepasses können bestimmte Ausweisdaten auf der Fotokopie unkenntlich gemacht werden. Das sind die Dokumentennummern, die Augenfarbe und die Größe.
Hinweis ergänzt im R0101 (Ziffer 16) und R0501 (Ziffer 18)
- Die Berechnungsgrößen der gesetzlichen Rentenversicherung verändern sich im Jahr 2024 (siehe Artikel „Zahlen und Werte ab 1.1.2024“).
Formular V0091 aktualisiert
Digitales Kundenportal der DRV
Quelle:Deutsche Rentenversicherung
Seit dem 28.8.2023 sind im digitalen Kundenportal die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung für Nutzende mit Registrierung gebündelt. Es ist auf der Startseite der Deutschen Rentenversicherung oben rechts unter dem Button „Mein Kundenportal“ schnell zu finden.
Wer kann es nutzen?
Das Kundenportal steht für versicherte, rentenbeziehende sowie für betreuende und bevollmächtigte Personen zur Verfügung.
Für den sicheren Zugang zu den Daten müssen Nutzende sich zunächst registrieren und ihre Identität bestätigen. Für diesen ID Check kann die freigeschaltete Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, des Aufenthaltstitels oder der Unionsbürgerkarte (eID) genutzt werden. War die Prüfung erfolgreich, werden die Nutzenden automatisch an den ausgewählten Online-Service weitergeleitet.
Was finde ich dort?
Über das Kundenportal können die Nutzenden ihre persönlichen Daten zu jeder Zeit und von jedem Ort mit dem Smartphone, dem Tablet oder dem Laptop verwalten. Dabei können sie nicht nur Dokumente hochladen und einsehen, sondern auch gleich Anträge stellen und bearbeiten. Gleichzeitig wird auch das modernisierte ePostfach veröffentlicht, welches die Kommunikation mit und für Kundinnen und Kunden weiter vereinfacht. Mit diesen elektronischen Werkzeugen wird den Nutzenden eine Alternative zu analogen Kanälen (Telefon, Brief, usw.) angeboten.
Können die „Online-Services“ ohne Registrierung weiterhin genutzt werden?
Ja.
Nutzende ohne Registrierung haben weiterhin die Zugangsmöglichkeit über die „Online-Services“. Diese haben wir Ihnen in unseren BSH-News 1/2023 und 4/2022 bereits vorgestellt.
Weitere Informationen
Ausführlichere Informationen zu den Neuerungen (u.a. Erklärvideos für die unterschiedlichen Nutzergruppen) finden Sie auf unserer Website unter „Mein Kundenportal“
Sozialwahl 2023
Quelle:DRV Bund/vdek
Die Sozialwahl – was ist das?
Die Sozialwahl ist die drittgrößte Wahl in Deutschland nach der Bundestagswahl und der Europawahl. Mehr als 30 Millionen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sowie Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger konnten grundsätzlich bei der Sozialwahl 2023 darüber bestimmen, wer bei der Deutschen Rentenversicherung die wichtigen Entscheidungen trifft. Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt und wurde als Briefwahl durchgeführt.
Gewählt wurde allerdings nur bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, da es dort mehr Bewerber als freie Plätze gab.
Bei den Regionalträgern und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See fand eine sogenannte Friedenswahl statt. Das bedeutet, dass es genauso viele Bewerber wie freie Plätze gibt und somit alle Bewerber als gewählt gelten.
Das hatte zur Folge, dass die Briefwahlunterlagen nur an Versicherte und Rentner verschickt wurden, deren Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung Bund geführt wird.
Die Selbstverwaltung – welche Aufgaben hat sie?
Mit ihrer Stimme können Versicherte und Rentner mitbestimmen, wie sich eines der wichtigsten Organe der Selbstverwaltung zusammensetzt – die Vertreterversammlung. Sie ist das Parlament der Rentenversicherung und wird je zur Hälfte aus Vertretern der Versicherten beziehungsweise der Rentenempfänger sowie der Arbeitgeber gebildet. Bei wichtigen Entscheidungen führt kein Weg an der Vertreterversammlung vorbei. Die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter bestimmen zum Beispiel, wie das Geld der Deutschen Rentenversicherung ausgegeben wird und welche Leistungen vor allem in der Rehabilitation zur Verfügung gestellt werden. Die Mitglieder des Parlaments sorgen dafür, dass die Interessen der Beitragszahler und Rentenempfänger berücksichtigt werden.
Die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter – was tun sie für die Versicherten und Rentner?
Die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter erbringen Leistungen, die den Versicherten und Rentnern direkt zugutekommen. Sie beraten in allen Fragen der Rentenversicherung. Die Versichertenältesten der Regionalträger und Versichertenberaterinnen und Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund sind deutschlandweit in der Nachbarschaft für die Versicherten und Rentner da. Außerdem sind die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter in Widerspruchsausschüssen aktiv und prüfen bei Bedarf noch einmal Entscheidungen der Rentenversicherung im Einzelfall.
Die Kandidatinnen und Kandidaten – wer kann gewählt werden?
Bei der Sozialwahl stellen sich keine Parteien zur Wahl, sondern Listen mit Kandidierenden, die selbst bei der Deutschen Rentenversicherung versichert sind. Die Kandidatinnen und Kandidaten bringen viel Sachverstand und Fachkompetenz mit und kennen sich vor allem auf einem Gebiet aus: den Bedürfnissen und Sorgen der Versicherten und Rentner. Denn als selbst Versicherte oder Rentner der Deutschen Rentenversicherung kennen sie die wichtigen Anliegen und kümmern sich darum.
Auswirkungen bei der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
Der Vertreterversammlung, dem “Parlament“, gehören je 15 gewählte Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber an. In der konstituierenden Sitzung am 29.9.2023 wurde Dr. Andreas Bierich, der die Arbeitgeber vertritt, in seinem Amt bestätigt. Er wird den alternierenden Vorsitz bis zum 30.9.2024 innehaben. Bis zu diesem Zeitpunkt wird Frau Gabriele Trittel, Vertreterin der Versichertenseite, seine neue Stellvertreterin sein. Anschließend wird sie dann turnusmäßig für ein Jahr den Vorsitz der Vertreterversammlung übernehmen. Dieser Wechsel wird sich dann jährlich zum 1. Oktober vollziehen.
Der Vorstand, die "Regierung" besteht aus je sechs Versicherten- und Arbeitgebervertretern. Im Vorstand tritt Rolf Behrens den Vorsitz an. Er war bislang alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung und vertritt die Versichertenseite. Er folgt in seiner jetzigen Funktion auf Helga Schwitzer. Neuer alternierender Vorstandsvorsitzender ist Christoph Meinecke, der die Arbeitgeberseite vertritt. Er folgt auf Professor Michael Sommer. Auch im Vorstand wechseln sich die alternierenden Vorsitzenden jeweils zum 1. Oktober ab.
Alle Mitglieder in Vorstand und Vertreterversammlung sind ehrenamtlich tätig.
Gruppenfoto der neu gewählten Vorsitzenden: (v. li.) Christoph Meinecke (stellv. Vorsitzender Vorstand), Dr. Andreas Bierich (Vorsitzender Vertretversammlung), Gabriele Trittel (stellv. Vorsitzende Vertreterversammlung), Rolf Behrens (Vorsitzender Vorstand)
Weitere Informationen finden Sie auch hier.
Gerne stehen wir für fachliche Fragen der Antrag aufnehmenden Stellen zur Verfügung
Frau Fülling | Auskunft und Beratung Braunschweig | 0531 7006-632 |
Frau Schellenberg | Auskunft und Beratung Braunschweig | 0531 7006-515 |
Herr Jankowski | Auskunft und Beratung Göttingen | 0551 70705-13 |
Herr Groß | Auskunft und Beratung Hannover | 0511 829-1517 |
Herr Klinz | Auskunft und Beratung Hannover | 0511 829-1516 |
Herr Wolbers |
Auskunft und Beratung
Leer
| 0491 92763-17 |
Frau Kelm | Auskunft und Beratung Lüneburg | 04131 7595-10 |
Herr Russ | Auskunft und Beratung Osnabrück | 0541 35077-115 |
Frau Möller | Auskunft und Beratung Stade | 04141 4094-33 |
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