Deutsche Rentenversicherung

Frist für freiwillige Rentenbeiträge

Datum: 13.03.2025

Bis zum 31. März: Mit freiwilligen Beiträgen Rentenanspruch sichern

Viele Menschen zahlen freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Bis zum 31. März können sie das sogar noch rückwirkend für 2024. Darauf hat die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hingewiesen.

Freiwillige Beiträge kann zahlen, wer nicht pflichtversichert und mindestens 16 Jahre alt ist. Bei der Höhe gibt es einen großen Spielraum: Für 2024 liegt der Mindestbeitrag bei monatlich 103,42 Euro, der Höchstbeitrag bei 1.404,30 Euro. Beim Überweisen sollten Versicherungsnummer, Name und Vorname angegeben werden sowie der Zeitraum, für den die Beiträge gelten sollen.

Die Beiträge lohnen sich besonders für Menschen, die damit einen Anspruch auf eine Altersrente erhalten. Dazu brauchen sie mindestens fünf Beitragsjahre auf dem Rentenkonto. Andere wiederum sparen für eine höhere Rente. Das können auch Ruheständler mit vorgezogener Altersrente. Mit dem regulären Rentenalter erhalten sie dann einen höheren Betrag.

Ein Antrag auf freiwillige Beitragszahlung kann unter www.eservice-drv.de mit dem Formular V0060 gestellt werden.