Deutsche Rentenversicherung

Minijob: Rentenplus durch Versicherungspflicht

Datum: 14.01.2025

Seit dem 1. Januar 2025 liegt die Verdienstgrenze für Minijobs bei 556 Euro im Monat. Beschäftigte sind dabei automatisch pflichtversichert in der Rentenversicherung. Ihr Beitrag liegt bei aktuell 3,6 Prozent vom Verdienst, der Arbeitgeber zahlt 15 Prozent.

Mit einem Minijob können sich die Beschäftigten das komplette Leistungsangebot der gesetzlichen Rentenversicherung sichern. So können Sie etwa den Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung aufrechterhalten. Die eigenen Beiträge lohnen sich vor allem für Menschen, die noch keine fünf Beitragsjahre in der Rentenversicherung haben und so überhaupt erst einen Anspruch auf eine eigene Rente erhalten können.

Interessierte können das kostenlose Servicetelefon 0800 1000 4810 nutzen, sich an eine Beratungsstelle oder direkt an die Minijob-Zentrale wenden.