Deutsche Rentenversicherung

Vortrag in Osnabrück: Todesfall: Wie bin ich versorgt?

Datum: 28.04.2025

Stirbt der Partner oder ein Elternteil, dann zahlt die gesetzliche Rentenversicherung den Hinterbliebenen eine Art Unterhalt. Welche Rente gibt es für wen? Wie wird das eigene Einkommen angerechnet? Und welche Leistungen können Geschiedene erhalten? Mit diesen Fragen beschäftigt sich jetzt ein Vortrag der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover. Die Veranstaltung in Osnabrück beginnt am Dienstag, 6. Mai, um 17 Uhr bei der Deutschen Rentenversicherung,

Interessierte können sich anmelden unter der Telefonnummer 0541 35077-0 oder per Mail unter beratung.in.osnabrueck@drv-bsh.de.