Deutsche Rentenversicherung

Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Hessen

Wir helfen unseren Versicherten, wieder fit zu werden, damit sie ihr Leben selbstbestimmt wahrnehmen und nachhaltig aufbauen können. In unseren fünf Rehabilitationskliniken engagieren sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrem Fachwissen und modernen medizinischen Methoden für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten.

Nach dem Sozialgesetzbuch IX § 8 haben Sie als Rehabilitandin/Rehabilitand ein Wunsch- und Wahlrecht. Das heißt, Sie haben grundsätzlich das Recht, sich eine zum Krankheitsbild (Indikation) passende Klinik für Ihre Rehabilitation selbst auszusuchen. Die Klinik, in der Sie Ihre Rehabilitation durchführen möchten, können Sie in Ihrem Rehabilitationsantrag angeben. Falls Sie schon einen Antrag gestellt haben sollten, können Sie Ihre Wunschklinik auf dem Formular G1160-12 nachreichen. Geben Sie bitte möglichst zwei Kliniken an - Ihren Favoriten und eine Alternative. Das erhöht bei großer Auslastung Ihrer Wunschkliniken die Chance, dass wir einen Ihrer Wünsche berücksichtigen können. Das Formular können Sie uns auch online als Dateianhang zukommen lassen.