Deutsche Rentenversicherung

Sächsisches Sozialministerium genehmigt Änderungen der Entschädigungsrichtlinien

Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland hat auf ihrer Sitzung am 10. Dezember 2024 in Leipzig unter anderem über zwei geänderte Richtlinien zur Entschädigung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der Versichertenältesten abgestimmt. Beide gelten ab dem 1. Januar 2025. Die geänderten Richtlinien wurden nun vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt genehmigt.

Die Richtlinien zur Entschädigung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane sowie der Versichertenältesten finden Interessierte zum Nachlesen hier.