„Der neue Rentenausweis ist dringend notwendig und seine Einführung längst überfällig“, so der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland Detlev Lehmann am 26.6. in Erfurt.
Rund 2,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen erhalten mit der Rentenanpassungsmitteilung 2018 erstmalig auch den neuen folienverstärkten Ausweis im praktischen Scheckkartenformat. Der stabile Rentenausweis muss aus dem Schreiben herausgelöst werden, was mit leicht verständlichen Hinweisen erklärt wird. Wer erstmals ab Juli 2018 eine Rente erhält, bekommt zunächst einen Papierausweis mit dem Rentenbescheid. Der neue Ausweis folgt dann zur Rentenanpassung im Juli 2019. Rentnerinnen und Rentner können mit dem Rentenausweis Vergünstigungen erhalten – etwa bei kulturellen Veranstaltungen oder im öffentlichen Nahverkehr.
Zufrieden äußerte sich der Vorstandsvorsitzende in seinem Bericht an die Vertreterversammlung zudem über die Finanzlage der Rentenversicherung. Dank der weiterhin guten Konjunktur entwickelte sich deren Nachhaltigkeitsrücklage so positiv, dass der Beitragssatz zur Rentenversicherung zum Jahresbeginn auf 18,6 Prozent reduziert werden konnte. Jork Beßler, Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland bestätigte auch für sein Haus eine gute Entwicklung. „Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland ist für die Versicherten weiterhin der wichtigste Ansprechpartner in allen Fragen rund um Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge“, so Jork Beßler. Dies spiegele sich insbesondere im erneut deutlich gestiegenen Beratungsbedarf wider. So wurden von Januar bis Mai 2018 schon mehr als eine halbe Million Versicherte und Rentner persönlich oder telefonisch beraten. Im Jahr 2017 waren es insgesamt mehr als 1,2 Millionen Beratungen.
Die 3. (III) Sitzung der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland hatte folgende Tagesordnung:
Punkt 1: Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit der Vertreterversammlung
Punkt 2: Festsetzung der endgültigen Tagesordnung
Punkt 3: Bericht des Vorsitzenden des Vorstandes
Punkt 4: Bericht des Geschäftsführers
Punkt 5: Änderung der "Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland"
Punkt 6: Änderung der "Geschäftsordnung der Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland"
Punkt 7: Wahl von weiteren Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland
Punkt 8: Wahl von weiteren Mitgliedern der besonderen Ausschüsse, Mitglied der Widerspruchs- bzw. Einspruchsausschüsse der Widerspruchsstellen Weimar
Punkt 9: Verschiedenes