Jahresmeldung 2024
Prüfen und aufbewahren: Die Jahresmeldung ist wichtig für die Rente
Inzwischen sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Schreiben erhalten haben: die Jahresmeldung zur Sozialversicherung. Das Dokument enthält Zahlen und Daten für das vorherige Jahr – und die sind wichtig für die spätere Rente. Deshalb rät die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, die Angaben zu überprüfen.
Auf der Jahresmeldung vermerkt sind Versicherungsnummer, Name, Geburtsdatum, Anschrift und Beschäftigungszeit. Ist alles korrekt angegeben? Wichtig auch: Stimmt die Höhe des Verdienstes? Das gemeldete Arbeitsentgelt fließt später in die Berechnung der Rente ein. Wer Fehler entdeckt, sollte sich an seinen Arbeitgeber wenden und die Angaben korrigieren lassen. Das Dokument kann dann zusammen mit anderen Rentenunterlagen aufbewahrt werden.
Erwerbsminderungsrente: Zuschlag in 2 Stufen
Mit dem Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) wurden unter anderem Verbesserungen für die Beziehenden einer Erwerbsminderungsrente geschaffen, deren Renten in den Jahren 2001 bis 2018 begonnen haben. Diese haben ab Juli 2024 Anspruch auf einen pauschalen Rentenzuschlag.
Die Verbesserungen in Form eines pauschalen Zuschlags zur Rente sind wie folgt geregelt:
- Begann die Rente in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014, beträgt der Zuschlag 7,5 %.
- Lag der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, gibt es einen Zuschlag in Höhe von 4,5 %.
Aufgrund der sehr komplexen technischen Umsetzung soll mit dem Gesetz über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung (EM-Bestandsrentenverbesserungs-Auszahlungsgesetz) die Auszahlung des Zuschlags sichergestellt werden. Dort geregelt ist die Auszahlung in zwei Stufen:
- Erste Stufe: Ab Juli 2024 wird zunächst ein vereinfachter Zuschlag gezahlt. Die Überweisung erfolgt getrennt von der laufenden Rente jeweils Mitte des Monats.
- Zweite Stufe: Ab Dezember 2025 wird der durch die Deutsche Rentenversicherung berechnete Zuschlag gezahlt. Die Überweisung erfolgt zusammen mit der laufenden Rente in einer Summe. Es erfolgt keine rückwirkende Verrechnung mit dem bereits ausgezahlten vereinfachten Zuschlag.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Verbesserungen hat die Deutsche Rentenversicherung in FAQs zusammengefasst.
Rentenanpassung 2024
Ab Juli: Renten steigen wieder deutlich
Der 1. Juli ist der Stichtag für die Rentenanpassung. In diesem Jahr heißt das: Die gesetzlichen Renten steigen wieder deutlich, und zwar um 4,57 %. Eine Rente von 1000 Euro erhöht sich damit um 45,70 Euro.
Erstmals fällt die Rentenanpassung für die mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Ost und West einheitlich aus. Schon im vergangenen Jahr hatten sich die Renten deutschlandweit angeglichen – früher als zunächst vorgesehen. Grund war, dass die Löhne und Gehälter im Osten zuvor deutlich stärker gestiegen waren als im Westen.
Die jetzige Rentenanpassung fällt deutlich höher aus als die erwartete durchschnittliche Preisentwicklung. Zum Vergleich: Die Bundesregierung erwartet laut Jahreswirtschaftsbericht 2024 einen Anstieg der Verbraucherpreise um 2,8 %.
Zahlen und Werte ab 1.7.2024
Wert eines EP | Anpassung um | |
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Aktueller Rentenwert | 39,32 Euro | + 4,57 % |
bundeseinheitlich | |
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Witwenrenten/Witwerrenten und Erziehungsrenten | 1.038,05 Euro |
Erhöhungsbetrag je Kind | 220,19 Euro |
Die Werte stehen unter dem Vorbehalt der Verkündung der Rentenwertbestimmungsverordnung 2024 im Bundesgesetzblatt. Damit ist im Laufe des Juni 2024 zu rechnen.
Weitere Informationen
Informationen zur Rentenanpassung 2024 finden Sie hier.
Weitere Zahlen und Werte der gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie hier.
Auszubildende erhalten Versicherungsnummer
Sie gilt ein Leben lang: die persönliche Versicherungsnummer. Wer demnächst eine Ausbildung oder ein duales Studium beginnt, bekommt sie mit dem Versicherungsnummernachweis mit der Post zugeschickt – und muss dafür nicht mal selbst aktiv werden. Die Unternehmen melden ihre neuen Auszubildenden von sich aus bei den jeweiligen Krankenkassen an. Der Versicherungsnummernachweis wird dann automatisch an die jungen Menschen verschickt.
Auf dem Dokument sind der Name, die Versicherungsnummer, die auch das Geburtsdatum enthält, und das Ausstellungsdatum vermerkt. Die Angaben sollten genau überprüft werden. So können die Beiträge für die spätere Rente von Anfang an richtig verbucht werden.
Der Versicherungsnummernachweis ist Nachfolger des Sozialversicherungsausweises. Wer dieses Dokument noch aus einer früheren Beschäftigung besitzt, kann es weiterhin nutzen. Es bleibt – wie auch der Versicherungsnummernachweis – ein Leben lang gültig.
Änderungen in Antragsformularen
Aufgrund von Rechtsänderungen, Zeitablaufs nicht mehr relevanter Vorschriften oder neuer Verfahren werden die Antragsformulare der Deutschen Rentenversicherung regelmäßig geändert. Wesentliche Änderungen und Neuerungen der Formulare stellen wir Ihnen mit einer kurzen Erläuterung vor.
Änderungen und Neuerungen in den Formularen
- Seit dem 1.4.2024 kann die Agentur für Arbeit ein Qualifizierungsgeld zahlen. Mit dem Qualifizierungsgeld soll die betriebliche Weiterbildung gefördert werden. Die Auszahlung und die Beitragsbemessung orientieren sich an den Regelungen zum Kurzarbeitergeld.
Begriff ergänzt im R0100 (Ziffer 10.5), R0110 (Ziffer 8.5), R0120 (Ziffer 4.2), R0665 (Ziffern 3 und 4) und neue Frage im R0660 (Ziffer 6.9).
- Im Formular „Bruttoarbeitsentgelt“ wurden die Erläuterungen zum Arbeitsentgelt sprachlich angepasst und neu strukturiert.
Hinweise überarbeitet im R0665 (Ziffern 3 und 4).
- Bei den „Angaben zum Einkommen“ wurden die Ausführungen zu den Altenteilsleistungen in der Landwirtschaft ergänzt. In diesen Fällen soll auch der letzte Einkommenssteuerbescheid beigefügt werden.
Hinweis ergänzt im R0660 (Ziffer 7.9).
- Der Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung wurde um eine Angabe zur ausländischen gesetzlichen Krankenversicherung ergänzt.
Frage ergänzt im R0820 (Ziffer 4.3).
Versorgungsausgleich - (Vordruck R4100)
Antrag auf Anpassung im Rahmen der Rentenantragstellung
Seit gut zwei Jahren gibt es den Vordruck R4100. Dieser informiert über die Anpassungsregelungen im Sinne der §§ 33 ff. VersAusglG und dient gleichzeitig auch als Antrag auf Anpassung nach §§ 35 und 37 VersAusglG.
Anpassungen im Rahmen des Versorgungsausgleichsgesetzes haben den Zweck, Rentenminderungen aufgrund eines Versorgungsausgleichs auszusetzen, wenn diese Rentenminderung für die ausgleichspflichtige Person unverhältnismäßig wäre. Dies ist der Fall, wenn die ausgleichsberechtigte Person bis zu deren Tod nur für einen kurzen Zeitraum – nicht länger als 36 Monate – Leistungen aus dem erworbenen Anrecht bezogen hat (§ 37 VersAusglG). Auch wenn die zu Gunsten übertragenen oder begründeten Anrechte noch nicht greifen, aber die zu Lasten übertragenen Anrechte die Leistung bereits mindern würden, kann eine Anpassung in Frage kommen (§ 35 VersAusglG). Dies gilt auch, wenn die ausgleichsberechtigte Person einen Unterhaltsanspruch gegenüber der ausgleichspflichtigen Person hat (§ 33 VersAusglG).
Im Rentenantragsformular R0100 wird in Frage 9.3 – Wurde ein Versorgungsausgleich wegen Ehescheidung / Aufhebung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft durchgeführt? – auf den Vordruck R4100 hingewiesen, wenn die Frage mit „ja“ beantwortet wird.
Der Vordruck R4100 wurde nach der Erstauflage redaktionell umgestaltet, weil er häufig mit dem Rentenantrag zusammen eingesandt wurde, ohne dass erkennbar war, ob ein Antrag nach §§ 35 oder 37 VersAusglG gestellt wird. Oder es wurde vorsichtshalber ein Antrag gestellt, obwohl die Voraussetzungen gar nicht vorlagen. Dies führte zu Rückfragen und zu Mehrarbeit.
Jetzt ist der Vordruck so gestaltet, dass zunächst die verschiedenen Möglichkeiten einer Anpassung vorgestellt werden und erst am Ende der Antrag folgt. Auch wird ganz zu Anfang bereits darauf hingewiesen, dass der Vordruck nur dann ausgefüllt zurückgeschickt werden soll, wenn tatsächlich die Aussetzung der Kürzung beantragt wird. Darauf sollte bei einer Antragstellung vor Ort ebenfalls hingewiesen werden.
Mit dem Vordruck R4100 kann nur die Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze (§ 35 VersAusglG) oder die Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person (§ 37 VersAusglG) beantragt werden. Die Anpassung wegen Unterhalt (§ 33 VersAusglG) muss beim zuständigen Familiengericht beantragt werden. Darauf wird im Vordruck unter Ziffer 2 hingewiesen.
Ein Muster des R4100 - Anpassungsregelung nach Versorgungsausgleich – Hinweise und Antrag finden Sie hier.
Telefonische Aufnahme von Reha-Anträgen
Seit dem 01.07.2023 gibt es das „Unterstützungsteam Servicetelefon“. Zum Aufgabenbereich des Teams gehört u. a. auch die telefonische Aufnahme von Reha-Anträgen. Wenn am Servicetelefon der Wunsch geäußert wird, einen Reha-Antrag zu stellen, bieten wir auch diese Art der Antragsaufnahme an.
Es wird zeitnah ein entsprechender Termin vereinbart. Die Versicherten werden gebeten, folgende Unterlagen bzw. Angaben zum Termin parat zu halten:
- Name, Vorname und Anschrift der behandelnden Ärzte aus den letzten 12 Monaten,
- Angabe der Arbeitsunfähigkeitszeiten mit Grund der Erkrankung/Diagnose in den letzten 12 Monaten,
- Name und Anschrift der Krankenkasse,
- Name und Anschrift des Arbeitgebers und gegebenenfalls weitere Angaben zum Betriebsarzt,
- eventuell Angaben über den Grad und die Feststellung der Schwerbehinderung.
Ferner werden die Versicherten um Mitteilung gebeten, aufgrund welcher Beschwerden die Antragstellung erfolgt. Sie werden darauf hingewiesen, dass sie ein Wunsch- und Wahlrecht haben und insgesamt drei Kliniken benennen können. Die Versicherten werden zum vereinbarten Zeitpunkt angerufen.
Über den Button „eAntrag Expertenversion“ werden die Eingaben vorgenommen. Um das Programm entsprechend bedienen zu können, erfolgte vorab eine Einarbeitung/Schulung.
Zum Abschluss der Antragsaufnahme werden die Versicherten befragt, ob sie einen vollständigen Antragsausdruck benötigen oder lediglich die noch auszufüllenden Formulare. Sie werden darauf hingewiesen, dass die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht an uns zurückzusenden ist und sie nach Bedarf auch noch den Vordruck G0115 ausfüllen können.
Des Weiteren wird ihnen mitgeteilt, dass die Vordrucke S0050 und S0051 dem Arzt auszuhändigen sind. Die entsprechenden Unterlagen werden nach der Online-Übermittlung des Antrages ausgedruckt und abgesandt.
Digitale Reha-Nachsorge – ermöglicht mehr Flexibilität
Wieso Reha-Nachsorge?
Im Anschluss an eine stationäre oder ganztägig ambulante medizinische Rehabilitation können nachgehende Leistungen erforderlich sein. Diese sollen vorteilhafte Auswirkungen auf den eingetretenen Erfolg der Leistung zur medizinischen Rehabilitation haben und diesen verbessern oder nachhaltig sichern.
Gesundheitsbezogene Verhaltens- und Lebensstiländerungen, insbesondere im Erwerbskontext, sind oft länger andauernde (Lern-) Prozesse. Vielfach ist eine in der Regel wohnortnahe (berufsbegleitende) Fortführung der begonnenen Therapien notwendig.
Wieso digitale Reha-Nachsorge?
Digitale Reha-Nachsorge erweitert die Reha-Nachsorge der Rentenversicherung. Als Alternative zur Nachsorge in Präsenz kann sie Menschen erreichen, für die ein Präsenz-Nachsorgeprogramm nicht zur Verfügung steht. Das ist z. B. dann der Fall, wenn kein passendes Präsenz-Nachsorgeangebot am Wohnort der versicherten Person verfügbar ist. Da sie örtlich unabhängig (in der häuslichen Umgebung, draußen oder unterwegs) und häufig zeitlich flexibel ist, kann die digitale Reha-Nachsorge vor allem auch jene ansprechen, die sonst für dieses Leistungsangebot unerreichbar wären. Das sind z. B. Beschäftigte im Schichtdienst oder alleinerziehende Berufstätige, die keine Reha-Nachsorge in Präsenz aufsuchen können.
Welche digitalen Reha-Nachsorgeangebote gibt es?
Die digitalen Nachsorgeangebote entsprechen hinsichtlich Indikation, therapeutischen Leistungen und Inhalten im Wesentlichen den Kernangeboten zur Reha-Nachsorge.
Die therapeutischen Inhalte werden auf einer digitalen Plattform in Form von Videos, Bild- und Text-Elementen dargestellt. Neben Therapieübungen können je nach Nachsorgeart Seminare, Vorträge, Schulungen, Entspannungsübungen und Ernährungsinhalte digital angeboten werden.
Vor allem im psychosomatischen Bereich werden Einzel- und Gruppengespräche als Videokonferenz durchgeführt.
Wie viele Termine können wahrgenommen werden?
Die Anzahl der Behandlungstermine unterscheidet sich nach der Art des Angebotes. Dies kann zwischen 24 und 42 Terminen liegen. Die Nachsorgeangebote werden deutschlandweit von zugelassenen Anbietern erbracht, so z. B. Reha-Einrichtungen und Psychotherapeuten.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Grundsätzlich gilt die Voraussetzung, dass die Rehabilitationseinrichtung eine digitale Reha-Nachsorge empfiehlt. Die Versicherten müssen einen PC/Laptop/Tablet/Smartphone besitzen und Zugang zum Internet haben.
Weitere Informationen zur digitalen Nachsorge und Anbietern finden Sie unter www.nachderreha.de. Unter dem Menüpunkt “Digitale Nachsorge“. Unter dem Menüpunkt "Nachsorge finden" können Sie nach zugelassenen Anbietern suchen.
Gerne stehen wir für fachliche Fragen der Antrag aufnehmenden Stellen zur Verfügung
Frau Fülling |
Auskunft und Beratung Braunschweig |
0531 7006-632 |
Frau Schellenberg |
Auskunft und Beratung Braunschweig |
0531 7006-515 |
Herr Jankowski |
Auskunft und Beratung Göttingen |
0551 70705-13 |
Herr Klinz |
Auskunft und Beratung Hannover |
0511 829-1516 |
Herr Wolbers |
Auskunft und Beratung Leer |
0491 92763-17 |
Frau Kelm |
Auskunft und Beratung Lüneburg und Stade |
04131 7595-10 |
Herr Russ |
Auskunft und Beratung Osnabrück |
0541 35077-115 |
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