Deutsche Rentenversicherung

Umsetzung des EM-Renten-Bestandsverbesserungs­gesetzes vom Bundestag beschlossen

EM-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz

Datum: 26.04.2024

Der Deutsche Bundestag hat am 25. April 2024 das EM-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz beschlossen. Danach wird die Deutsche Rentenversicherung ab Juli 2024 einen Zuschlag zu rund drei Millionen Renten zahlen. Damit werden die vom Gesetzgeber beschlossenen Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten umgesetzt.

Einen pauschalen Zuschlag zur Rente werden diejenigen erhalten, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Alle Rentnerinnen und Rentner, die Anspruch auf die Verbesserungen haben, erhalten den Zuschlag automatisch. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Aufgrund der sehr komplexen, technischen Umsetzung soll die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags in zwei Stufen erfolgen:

  • Erste Stufe: Ab Juli 2024 soll zunächst ein vereinfachter Zuschlag gezahlt werden. Die Überweisung soll getrennt von der laufenden Rente jeweils Mitte des Monats erfolgen.
  • Zweite Stufe: Ab Dezember 2025 soll der durch die Deutsche Rentenversicherung berechnete Zuschlag gezahlt werden. Die Überweisung soll zusammen mit der laufenden Rente in einer Summe erfolgen. Eine rückwirkende Verrechnung mit dem bereits ausgezahlten vereinfachten Zuschlag ist nicht vorgesehen.

Das Gesetz ist so ausgelegt, dass sichergestellt wird, dass alle Zuschlagsberechtigten das bekommen, was Ihnen zusteht.

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