Deutsche Rentenversicherung

Selbstverwaltung

Bundesvertreterversammlung am 25.06.2020

Selbstverwaltung in der Sozialversicherung

Versicherte, Rentner und Arbeitgeber können mitbestimmen, wofür ihre Beiträge verwendet werden: In der sozialen Selbstverwaltung beschließen sie Haushalte von Versicherungsträgern und treffen wichtige Entscheidungen in den Bereichen Finanzen, Personal, Leistungen, Organisation und Rehabilitation. Die Selbstverwalter arbeiten ehrenamtlich und sind dem Wohl der Versicherten verpflichtet.

Wie funktioniert die Selbstverwaltung?

Bundesvertreterversammlung

  • Aktuelle Veranstaltung
    Die 3. ordentliche Sitzung der Bundesvertreterversammlung fand am 11. Juni 2024 in München statt. Die Sitzung wurde per Livestream übertragen.
  • Veröffentlichungen
    Die Redebeiträge, Präsentationen sowie die Pressemitteilungen zur Veranstaltung wurden veröffentlicht. Eine Video-Zusammenfassung der Sitzung steht Ihnen hier zur Verfügung.
  • Bundesvertreterversammlung
    Die Bundesvertreterversammlung ist ein Selbstverwaltungsgremium und besteht aus je 30 ehrenamtlichen Mitgliedern der Versichertenseite und der Arbeitgeberseite.
    Weitere Informationen zur Sitzung finden Sie hier:

Tagesordnung, Redebeiträge und Pressematerialien

Mitglieder der Selbstverwaltung anlässlich der Bundesverteterversammlung am 11.06.2024 in MünchenQuelle:DRV / Schuurmans

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