Deutsche Rentenversicherung

Rente

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Vorübergehende Erhöhung der Verdienstgrenze bei Altersrenten

Für das Jahr 2022 bleibt es bei der erhöhten Verdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten von 46.060 Euro. Rentnerinnen und Rentner können daher bis zu 46.060 Euro im Kalenderjahr zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird. Die Erhöhung der Verdienstgrenzen soll Personalengpässen entgegenwirken, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind. Nach den Plänen der Bundesregierung soll bei vorgezogenen Altersrenten ab 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstgrenze ganz entfallen und bei Erwerbsminderungsrenten deutlich angehoben werden.

Die Erhöhung der Verdienstgrenzen gilt nicht für Hinterbliebenenrenten.

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