Deutsche Rentenversicherung

Allgemeine Informationen zur Rente

Welche Rentenarten gibt es? Wie wird meine Rente berechnet? Was gibt es für Möglichkeiten, wenn meine Rente nicht zum Leben reicht? Hier finden Sie die Informationen!



Großmutter sitzt mit Tochter und Enkelkind im Freien

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Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten

Muss ich einen Antrag stellen? Wie kommt der Zuschlag zu mir? Bekomme ich eine Nachzahlung?

Die Bundesregierung hat mit dem Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz Verbesserungen für Menschen eingeführt, die schon länger eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Seit Juli 2024 wird ihnen ein Zuschlag zur Rente gezahlt. Ab 1. Dezember 2025 ändert sich die Rechtsgrundlage und damit auch das Berechnungsverfahren für diesen Zuschlag.

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Eine ältere Frau bepflanzt einen Blumenkasten in einem Garten. Quelle:PeTe FotoDesign

Die Rentenformel für die Rente

So berechnet sich die Bruttorente: Verändern Sie die Werte und beobachten Sie, wie sich das auf die Rentenhöhe auswirkt. Per Klick auf die Begriffe mit „i“-Indikator erfahren Sie mehr über deren Bedeutung für die Rentenformel.

Das indiviudelle Jahreseinkommen wird durch das durchschnittliche jährliche Einkommen aller Versicherten geteilt. Dieses Durchschnittsentgelt liegt aktuell bei 50.493 € brutto im Jahr. Wer im Schnitt liegt, erzielt pro Jahr einen Entgeltpunkt (1,0).
Hiermit werden Zu- und Abschläge bei Ihrer Rentenberechnung berechnet. Abschläge fallen an, wenn Sie vorzeitig in Rente gehen. Zuschläge, wenn Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Ohne Zu- oder Abschläge beträgt der Wert 1,0.
Das ist der Rentenwert, der einem Entgeltpunkt entspricht. Dieser wird regelmäßig angepasst. Aktuell beträgt er 40,79 Euro für West- und Ostdeutschland.
Hier kommt es auf die Art Ihrer Rente an: Altersrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung haben den Wert 1,0. Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5.

Lesenswert: Unsere Broschüren