Deutsche Rentenversicherung

Herzlich willkommen bei der Deutschen Rentenversicherung Saarland

Schon gewusst? Mit unseren Online-Diensten können Sie die Services der Rentenversicherung jederzeit, schnell und komfortabel in Anspruch nehmen. Sollten Sie weitergehende Fragen haben, schreiben Sie uns gerne eine Nachricht.

Sie suchen allgemeine Renteninformationen? Dann besuchen Sie unsere Hauptseite.

Alles Wichtige rund um die DRV Saarland als Arbeitgeber

Arbeitgeberbenefits:

  • Zukunftssicherer, sozial relevanter Job im öffentlichen Dienst
  • Flexible Arbeitszeiten und ausgeprägte Work-Life-Balance (Homeoffice-Möglichkeiten, 30 Tage Urlaub)
  • Attraktive Vergütung
  • Zertifiziertes familienfreundliches Unternehmen
  • Umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Zu unseren Stellenangeboten

Junge Leute im Gespräch mit einem Vorgesetzten

Nachwuchskräfte gesucht!

Gruppenfoto duale Studierende DRV SaarlandQuelle:Haus & Gross Communications

Wir suchen Studierende (m/w/d) für unser duales Studium Bachelor of Laws Sozialversicherungsrecht mit Theoriephasen in Berlin und Praxisphasen in Saarbrücken. Wir freuen uns auf Bewerbungen online über www.interamt.de (Stellen-ID: 886492) bis zum 15. Oktober 2023.

Weitere Informationen zum dualen Studium haben wir auf unserem Ausbildungsportal www.ausbildung-drv-saarland.de und in untenstehendem Film zusammengestellt.

Sozialwahl 2023

Die Kandidat/innen für die Vertreterversammlung der DRV Saarland auf Arbeitgeber- und Versichertenseite stehen fest.

Nähere Informationen zur Sozialwahl 2023 finden Sie auf unserer Themenseite.

Logo der Sozialwahl 2023


Wichtiger Hinweis: Persönliche Beratungen bei der Deutschen Rentenversicherung Saarland wieder möglich

Ab dem 1. Juli 2021 hat die Deutsche Rentenversicherung Saarland ihre Pforten wieder für Kundinnen und Kunden geöffnet. Beratungen vor Ort in der Auskunfts- und Beratungsstelle, beim Rehafachberatungsdienst wie auch Untersuchungen durch den Ärztlichen Dienst sind seither wieder möglich. Um persönliche Beratungen in Anspruch nehmen zu können, ist zwingend vorab ein Termin zu vereinbaren (telefonisch unter 0681 3093 650). Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zum Termin ist ab dem 2. Februar 2023 nicht mehr verpflichtend, wird jedoch empfohlen. Weitere Informationen zu den geltenden Hygieneregeln bei dem Besuch unserer Beratungsstellen finden Sie hier.

Als Alternative zu Präsenzberatungen sind weiterhin auch telefonische Beratungstermine (Terminvereinbarung unter 0681 3093 650) möglich. Ihr Anliegen können Sie uns wie bisher telefonisch unter 0800 1000 480 17, per Mail (service@drv-saarland.de), per Fax (0681 3093 300737) sowie auf dem Postweg mitteilen. Auch unsere Online-Dienste sind weiterhin für das Stellen von Rentenanträgen wie auch die Beantragung von Versicherungsverläufen und Rentenauskünften verfügbar.

Alles Wichtige rund um die Grundrente

  • Gesetz zur Grundrente
    Das Gesetz zur Grundrente wurde von Bundestag und Bundesrat beschlossen und tritt ab dem 1. Januar 2021 in Kraft.
  • Kein Antrag notwendig - Berechtigte erhalten Grundrente automatisch
    Wichtiger Hinweis: Sofern Sie berechtigt sind, erhalten Sie die Grundrente automatisch. Bis Ende 2022 prüfen wir, wer Anspruch auf die Grundrente hat. Die ersten Bescheide werden ab Mitte 2021 versandt. Zu individuellen Ansprüchen können Ihnen unsere Berater/innen derzeit noch keine Auskunft geben. Die ab Januar 2021 bestehenden Grundrentenansprüche werden rückwirkend nachgezahlt, sodass Ihnen hier keine finanziellen Nachteile entstehen.
  • Grundrente kompakt: Voraussetzungen, Grundrentenzeiten und Grundrentenbeträge
    Auf unserer Themenseite haben wir für Sie alle Informationen rund um das Thema Grundrente zusammengestellt. Dort finden Sie auch unsere Broschüre "Grundrente: Fragen und Antworten" zum Download.

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Portrait von einem älteren Paar im Park

Einschränkungen und Verzögerungen bei der Durchführung von Rehamaßnahmen

Aufgrund der coronabedingten Hygiene- und Abstandsvorgaben können die Rehakliniken ihre Kapazitäten derzeit nicht vollständig ausnutzen. Daher kann es sowohl bei bereits bewilligten Rehamaßnahmen als auch bei neuen Rehaanträgen vorkommen, dass die geplanten Maßnahmen erst zu einem späteren Termin stattfinden können oder in einer anderen Klinik als der Wunschklinik durchgeführt werden müssen. Darüber hinaus können derzeit und in naher Zukunft aufgrund der Hygienevorgaben keine ambulanten Rehamaßnahmen in stationären Rehakliniken stattfinden. Nicht betroffen von diesen Einschränkungen sind hingegen in der Regel Maßnahmen in ambulanten Rehakliniken und Anschlussrehabilitationen.

Weiterführende Informationen hierzu sowie eine Übersicht häufig gestellter Fragen und Antworten finden Sie auf der Themenseite der Deutschen Rentenversicherung zu „Corona und Reha“.

Ein Mann wird beim Training seiner Schulter betreut

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