Deutsche Rentenversicherung

Faktencheck: Ohne Lebensnachweis keine Rente?

Datum: 31.07.2025

In den sozialen Medien macht gerade eine Nachricht die Runde: Ab August sähe eine neue Regelung vor, dass alle Rentnerinnen und Rentner selbst aktiv werden müssten, um künftig noch ihre Rente beziehen zu können. All jene, die sich nicht rechtzeitig darum kümmern, der Deutschen Rentenversicherung einen Lebensnachweis zu schicken, müssten damit rechnen, dass ihre Rente eingestellt wird. Warum es sich dabei um Falschmeldungen handelt und wann ein Lebensnachweis notwendig wird, erklärt die Deutsche Rentenversicherung.

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt jeden Monat rund 26 Millionen Renten aus – automatisch, weltweit und zuverlässig. Damit dies reibungslos funktioniert, braucht sie verschiedene Informationen, wie zum Beispiel den Wohnort, die Kontoverbindung oder auch, ob die berechtigte Person noch lebt. Letzteres erfährt die Deutsche Rentenversicherung in der Regel automatisch über die Meldebehörden. So wird im Todesfall sichergestellt, dass keine Rente überzahlt wird.

Entgegen den Meldungen in den sozialen Medien müssen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland grundsätzlich keine Lebensnachweise erbringen! Ausgenommen sind Rentnerinnen und Rentner, die zwar in Deutschland leben, aber ihr Bankkonto im Ausland haben.

Bei einem Wohnsitz im Ausland funktioniert das allerdings anders. Hier müssen die rentenberechtigten Personen grundsätzlich einmal jährlich einen sogenannten Lebensnachweis erbringen. Doch von den rund 1,7 Millionen Renten, die die Deutsche Rentenversicherung ins Ausland zahlt, wird für rund 1,2 Millionen dieser Rentenzahlungen der Lebensnachweis bereits wie in Deutschland automatisch über einen Datenabgleich zwischen den zuständigen Behörden erbracht. Das gilt zum Beispiel für Länder wie Australien, Italien, Spanien und Österreich.

Nur bei Ländern, mit denen dieser Datenabgleich nicht möglich ist, müssen die dort ansässigen Rentnerinnen und Rentner jährlich im Sommer selbst nachweisen, dass sie noch am Leben sind. In diesem Jahr wurden die entsprechenden Unterlagen im Juni und Juli per Post zusammen mit der Rentenanpassungsmitteilung verschickt.

Was ist der Lebensnachweis für Rentnerinnen und Rentner?

Nur betroffene Rentnerinnen und Rentner, die im Ausland leben, werden einmal im Jahr aufgefordert, einen Lebensnachweis zu erbringen. So wird im Todesfall sichergestellt, dass keine Rente überzahlt wird. Die dafür notwendigen Unterlagen werden regelmäßig zusammen mit der Rentenanpassungsmitteilung verschickt. Der Versand der Rentenanpassungsmitteilung und der Unterlagen zum Lebensnachweis erfolgt jeweils im Juni und Juli eines Jahres. Auch Rentnerinnen und Rentner, die zwar in Deutschland leben, aber ihr Bankkonto im Ausland haben, werden angeschrieben. Entgegen den Meldungen in den sozialen Medien müssen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland grundsätzlich keine Lebensnachweise erbringen!

Müssen alle Rentnerinnen und Rentner im Ausland Lebensnachweise erbringen?

Rentnerinnen und Rentner, die in einem Land leben, mit dem Deutschland einen Datenabgleich über die Sterbedaten vornimmt, brauchen keinen Lebensnachweis zu erbringen. Sie erhalten mit der jährlichen Rentenanpassungsmitteilung auch keine Unterlagen zum Lebensnachweis. Auch Rentnerinnen und Rentner in Deutschland werden nicht aufgefordert, einen Lebensnachweis zu erbringen. Auch sie erhalten keine entsprechenden Aufforderungen zugesandt.

Wie funktioniert der Lebensnachweis für Rentnerinnen und Rentner im Ausland?

Dafür stehen unterschiedliche Verfahren zur Auswahl. Der Lebensnachweis kann sowohl papiergebunden als auch digital erbracht werden. Für den Digitalen Lebensnachweis nutzt man den persönlichen QR-Code und die PostIdent-App. Das ist kostenlos und bequem von zu Hause aus nutzbar. Wie der Digitale Lebensnachweis genau funktioniert, wird anhand einer Schritt-für-Schritt-Anleitung und eines Erklärvideos auf der Webseite des Renten Service erläutert: Digitaler Lebensnachweis (DLN)

Was passiert, wenn ich keinen Lebensnachweis erbringe?

Rentnerinnen und Rentner, die im Ausland leben und es versäumen, einen Lebensnachweis fristgerecht zu erbringen, müssen damit rechnen, dass ihre Rente nicht mehr weitergezahlt werden kann. Die Rente kann erst dann wieder gezahlt werden, wenn der Lebensnachweis erbracht wurde.

Was passiert, wenn das Anschreiben und die Aufforderung für den Lebensnachweis verloren gegangen sind?

Sollten Unterlagen ganz oder teilweise verloren gegangen sein, kann jederzeit eine Ersatzbestellung durchgeführt werden: Ersatzbestellung DLN-Zugang

Hinweis: Entgegen den Meldungen in den sozialen Medien müssen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland grundsätzlich keine Lebensnachweise erbringen! Es ist daher auch nicht nötig, Ersatzunterlagen zu bestellen, wenn man glaubt die Post von der Deutschen Rentenversicherung verpasst zu haben. Rentnerinnen und Rentner im Ausland dagegen sind seit Juni 2025 aufgerufen, Lebensnachweise für dieses Jahr einzureichen.

Müssen Rentnerinnen und Rentner im Ausland, die mehrere Renten erhalten, auch mehrere Lebensnachweise einreichen?

Ja, bei Rentnerinnen und Rentnern, die beispielsweise eine Alters- und eine Hinterbliebenenrente erhalten, können mehrere Lebensnachweise erforderlich sein. Das liegt an den unterschiedlichen Postabrechnungsnummern und Postrentennummern. Rentnerinnen und Rentner im Ausland sollten darauf achten, welche Unterlagen ihnen mit der Rentenanpassungsmitteilung geschickt wurden. Wer mehrere Schreiben bekommen hat, muss den Lebensnachweis für jedes einzelne Schreiben erbringen.

Warum überprüft der Renten Service die Lebensnachweise der Rentnerinnen und Rentner im Ausland?

Der Renten Service der Deutschen Post AG zahlt im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung im In- und Ausland die Renten aus. Im Ausland überwacht er auch den Eingang der Lebensnachweise. Die papiergebundene Lebensbescheinigung ist daher auch beglaubigt im Original an den Renten Service und nicht an einen Rentenversicherungsträger zu schicken. Die entsprechende Anschrift steht auf dem Rückumschlag für die papiergebundene Variante.

Digitaler Lebensnachweis: Schritt-für-Schritt-Anleitung