Deutsche Rentenversicherung

König zum Haushalt der Deutschen Rentenversicherung Bund

Datum: 05.12.2018

Dagmar König, Vorsitzende des Vorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund, befasste sich in ihrem Bericht an die heute in Berlin tagende Vertreterversammlung vor allem mit dem Haushalt 2019.

Gesamtvolumen des Haushalts 2019

Der Haushalt der Deutschen Rentenversicherung Bund für 2019 belaufe sich nach Königs Worten auf über 152 Milliarden Euro. Gegenüber dem Haushaltsvolumen für das laufende Jahr sei damit ein Anstieg um 2,3 Prozent zu verzeichnen.

Verwaltungs- und Verfahrenskosten

Mit den für 2019 geplanten Verwaltungs- und Verfahrenskosten werde die gesetzliche Ausgabenobergrenze um 61 Millionen Euro unterschritten. Hier zeige sich, so König, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund ihren Konsolidierungskurs konsequent fortgesetzt hat. Der Anteil der Verwaltungs- und Verfahrenskosten am Haushaltsvolumen liege wie auch in den vergangenen Jahren bei 1,1 Prozent.

Leistungen zur Teilhabe

Auch bei den für 2019 veranschlagten Leistungen zur Teilhabe in Höhe von rund 2,9 Milliarden Euro bleibe die Deutsche Rentenversicherung Bund unter der gesetzlichen Ausgabenobergrenze. Die Ausgabengrenze werde 2019 um rund 128 Millionen Euro unterschritten. Die geplanten Unterschreitungen begründeten sich durch die erwartete Entwicklung der Leistungen zur Teilhabe und folgten keinen wirtschaftlichen Sparzwängen. „Denn die Ausgaben für diese Leistungen stellen eine denkbar gute Anlage der Beitragsmittel dar. Wir können so den Versicherten in einer Vielzahl von Fällen den Verbleib im Erwerbsleben ermöglichen“, betonte die Vorstandsvorsitzende.

Der vollständige Bericht Königs ist im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de abrufbar.