Deutsche Rentenversicherung

Selbstverwaltung

Versicherte, Rentnerinnen und Rentner setzen sich ehrenamtlich für Ihre Interessen ein. Die bei der Sozialwahl gewählten Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter sorgen für ein gutes und stabiles Renten- und Gesundheitssystem in Deutschland.



Mitspracherecht für Versicherte, Rentnerinnen, Rentner und Arbeitgeber 

Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist selbstverwaltet. Selbstverwaltungsorgane sind die Vertreterversammlung und der Vorstand, die sich je zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber zusammensetzen. Sie reden aktiv bei der Rente mit und sorgen dafür, dass die Beiträge im Sinne der Beitragszahlenden verwendet werden. Kompetenzen und Aufgaben der Selbstverwaltung gibt es besonders bei Organisations- und Personalfragen, den Finanzen und der Rehabilitation.

Festlegung von Leistungen für Prävention und Rehabilitation

Die Selbstverwaltung gestaltet mit, welche Leistungen erbracht werden sollen. Sie setzt sich für eine gute gesundheitliche Versorgung ein und legt Qualitätsstandards in den Reha-Kliniken fest.

Service durch Versichertenberatung

Als Teil der Selbstverwaltung arbeiten rund 2.600 Versichertenberaterinnen und Versichertenberater im gesamten Bundesgebiet ehrenamtlich. Sie informieren kostenlos die Versicherten über die Voraussetzungen der verschiedenen Rentenarten und unterstützen bei der Antragstellung.

Entscheidung über den Einsatz der Beiträge

Die bei der Sozialwahl gewählten Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter treffen Entscheidungen zu wichtigen Finanzfragen, erstellen Haushaltspläne und kontrollieren die Verwendung der Beiträge, die von den Versicherten und Arbeitgebern eingezahlt werden.

Unparteiische Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen

Bundesweit entscheiden 214 Ausschüsse über die von Versicherten und Arbeitgebern eingelegten Widersprüche. Sie überprüfen strittige Entscheidungen der Verwaltung, zum Beispiel wenn die beantragte Rente oder eine Rehabilitationsleistung abgelehnt wurde. Jeder Ausschuss ist mit 2 ehrenamtlichen Mitgliedern aus dem Kreis der Selbstverwaltung (Versicherter und Arbeitgeber) und einem hauptamtlichen Vertreter des Direktoriums besetzt.

Mitreden bei Rente & Gesundheit 

Die Soziale Selbstverwaltung der DRV Bund hat gemeinsam mit den Ersatzkassen eine Internetplattform. Dort finden Sie Wissenswertes zu den Organen und Aktivitäten der Selbstverwaltung bei Rente und Gesundheit.

www.soziale-selbstverwaltung.de