Deutsche Rentenversicherung

Die Sozialwahl

Ihre Chance auf Mitbestimmung

Die Sozialwahl ist nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland.

Die ersten Sozialwahlen in der Bundesrepublik Deutschland fanden am 17. Mai 1953 statt. Sie sind bis heute ein tragendes Element der deutschen Sozialversicherung. Gewählt werden die ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter der Selbstverwaltung. Sie treffen in den Selbstverwaltungsorganen wichtige Entscheidungen über die Verwendung von Beitragsgeldern.

Alle sechs Jahre wird durch die Sozialwahl die Zusammensetzung der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund bestimmt. Diese besteht aus 30 Mitgliedern, wovon 15 der Versicherten- und 15 der Arbeitgeberseite angehören. Bei den Versicherten wählen die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund versicherten Mitglieder und Rentner in einer Urwahl mit Wahlhandlung ihre Vertreter.

Die Arbeitgeber wählen getrennt davon ihre Vertreter in einer sogenannten Friedenswahl. Eine Friedenswahl ist möglich, wenn genauso viele Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen wurden, wie Mandate zu vergeben sind. Die jetzige Vertreterversammlung wurde nach der Sozialwahl 2023 gebildet.

Informationen zur Sozialwahl kurz gefasst

Warum wählen?

Sozialwahl bedeutet Mitbestimmung. Die Selbstverwalter vertreten vor allem die Interessen der Versicherten, Rentner und Arbeitgeber gegenüber der Politik. Auch hier gilt: Je höher die Wahlbeteiligung desto erfolgreicher die Interessenvertretung.

Was wird gewählt?

Nicht die staatlichen Verwaltungen leiten die Sozialversicherungsträger in der Bundesrepublik Deutschland, sondern eigene, von den Versicherten und Rentnern sowie Arbeitgebern bei der Sozialwahl gewählten „Parlamente“. Sie sind somit selbstverwaltet. Diejenigen, die die Beiträge zahlen oder gezahlt haben, entscheiden eigenverantwortlich über deren Verwendung. Damit ist die Sozialwahl gelebte Demokratie.

Wer stellt sich zur Wahl?

Vorschlagslisten für die Sozialwahl können von den Beteiligten – also den Beitragszahlern – eingereicht werden. Auf der Versichertenseite sind dies vor allem Gewerkschaften und soziale Arbeitnehmerorganisationen. Es können sich aber auch Versicherte zu "freien Listen" zusammenschließen und antreten. Bei den Arbeitgebern sind es vor allem Arbeitgeberorganisationen. Aber auch dort können sich "freie Listen" bilden. Beide Seiten wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter getrennt voneinander.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind grundsätzlich Versicherte und Rentner bei ihrem jeweiligen Sozialversicherungsträger.

Warum ist die Sozialwahl für junge Leute wichtig?

Bei der Sozialwahl geht es um die Zukunftsthemen Rente und Gesundheit. Diese Themen sind nicht nur im Alter wichtig.

Wie wird gewählt?

Die Sozialwahl ist eine Briefwahl. Alle Wahlberechtigten bekommen rechtzeitig Stimmzettel, Erläuterungen und den roten Briefumschlag für die Stimmabgabe. Blinde und Sehbehinderte erhalten zusätzliche Unterstützung.

Welche Kosten entstehen?

Die Durchführung der Sozialwahl steht nicht im Ermessen der Deutschen Rentenversicherung Bund, sondern ergibt sich aus den §§ 43 ff. des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Dennoch wird stets auf eine kostengünstige Abwicklung der erforderlichen Arbeitsschritte geachtet. Die zur Wahl stehenden Organisationen erhalten keine (Wahlkampf-) Kostenerstattung. Auch deshalb liegen die notwendigen Ausgaben für die gesamte Wahlperiode im Centbereich pro Wahlberechtigten.

Die Soziale Selbstverwaltung der DRV Bund hat gemeinsam mit den Ersatzkassen eine Internetplattform. Dort finden Sie Wissenswertes zu den Organen und Aktivitäten der Selbstverwaltung bei Rente und Gesundheit.

www.soziale-selbstverwaltung.de