Am 31. Mai 2023 finden die nächsten Sozialwahlen statt. Mit der Ankündigung des Wahltermins haben der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Peter Weiß, und seine Stellvertreterin Daniela Kolbe heute im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den offiziellen Startschuss für die Vorbereitung der Sozialwahlen 2023 gegeben. Hierbei werden die Selbstverwaltungsparlamente der Sozialversicherungsträger gewählt. Es handelt sich um die drittgrößte Wahl in Deutschland nach der Europa- und der Bundestagswahl.
Am Wahltag am 31. Mai 2023 werden rund 51 Millionen wahlberechtigte Versicherte, Rentnerinnen und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Ersatzkassen erneut aufgerufen, ihre ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter in die Sozialparlamente zu wählen. Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund und die Verwaltungsräte der Ersatzkassen beschließen beispielsweise die Haushalte und entscheiden somit über die Verwendung der Beitragsgelder. 2023 werden erstmals über 20 Millionen gesetzlich Krankenversicherte in einem Modellprojekt die Möglichkeit haben, ihre Stimme online abzugeben. Die Deutsche Rentenversicherung Bund unterstützt das gemeinsame Projekt mit den Ersatzkassen zur Online-Wahl, das richtungsweisend für künftige demokratische Abstimmungswege in Deutschland sein kann.
„Die Sozialwahl in Deutschland ist Ausdruck der politischen Teilhabe“, sagt Hans-Werner Veen, alternierender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung Bund. „Mit dieser Wahl werden die Mitglieder der Vertreterversammlung in der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund gewählt. Somit verleiht sie den Beitragszahlern und Rentnern in der gesetzlichen Rentenversicherung eine eigene, vom Staat unabhängige Stimme. Die Sozialwahl ist gelebte Demokratie.“
Die Sozialwahlen finden alle sechs Jahre statt. Bei den letzten Sozialwahlen im Jahr 2017 haben 15,5 Millionen Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen abgegeben.