Deutsche Rentenversicherung

Sozialwahl 2023: Vorschlagslisten eingereicht

Die Sozialwahl bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland wird eine Friedenswahl sein. Für die Gruppe der Versicherten wurde bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland eine gemeinsame Liste der Gewerkschaften DGB, ACA und dbb eingereicht. Für die Gruppe der Arbeitgeber reichten die Arbeitgeberverbände in Sachsen (VSW e.V.), Sachsen-Anhalt (AWSA e.V.) und Thüringen (VWT e.V.) jeweils eine Liste ein, auf denen insgesamt nur so viele Bewerberinnen und Bewerber benannt wurden, wie in die Vertreterversammlung zu wählen sind. "Für diesen Fall sieht die Wahlordnung für die Sozialversicherung vor, dass keine Wahlhandlung stattfindet", sagt Jork Beßler, Vorsitzender des Wahlausschusses.

Da keine der Listen zu Zweifeln und Beanstandungen Anlass gab, können sie in der nächsten öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses am 9. Januar 2023 zugelassen werden. "Anschließend wird der Wahlausschuss das Wahlergebnis feststellen und spätestens am 13. Februar 2023 öffentlich bekannt geben", so Jork Beßler weiter. Mit dem Ablauf des Wahltages am 31. Mai 2023 gälten die in den Vorschlagslisten benannten Bewerberinnen und Bewerber dann als gewählt.

Wer sich bereits vorher über die Listen und die darin benannten Bewerberinnen und Bewerber informieren möchte, kann dies ab dem 22. Dezember 2022 auf der Website oder in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland tun.