Deutsche Rentenversicherung

Reha für Kinder und Jugendliche: Fragen und Antworten

Datum: 06.09.2016

Dass die gesetzliche Rentenversicherung Renten berechnet und zahlt sowie Leistungen zur Teilhabe bewilligt, ist allgemein bekannt. Weniger bekannt ist, dass sie auch Ansprechpartner für Eltern von chronisch kranken Kindern ist. Fragen und Antworten zum Thema Kinderrehabilitation:

In welchen Fällen sollten sich Eltern bei gesundheitlichen Problemen ihres Nachwuchses an die Deutsche Rentenversicherung wenden?

Die gesetzliche Rentenversicherung ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um medizinische Rehabilitationen für chronisch kranke Kinder und Jugendliche geht beziehungsweise für solche, bei denen eine chronische Krankheit droht.


Warum ist die Inanspruchnahme dieser Leistung so wichtig?

Damit die Kinder wieder voll am Familien-, Schul- und später am Erwerbsleben teilnehmen können. Durch eine Rehabilitation kann verhindert werden, dass sich eine Krankheit im jungen Alter nicht verschlimmert und auch die spätere Lebensqualität sowie die berufliche Leistungsfähigkeit im Erwachsenenalter nicht negativ beeinflusst wird.


Gibt es einen Unterschied zwischen medizinischer Rehabilitation für Kinder sowie Jugendliche und Mutter-Kind-Kur?

Ja, einen ganz wesentlichen sogar. Steht bei der Mutter (oder Vater-)Kind-Kur der gesetzlichen Krankenversicherung der stark belastete Elternteil mit seinen Problemen im Mittelpunkt, so ist es bei einer Rehabilitation genau umgekehrt: Hier geht es um das Kind und seine gesundheitlichen Einschränkungen.

 
Wann sollte diese medizinische Leistung beantragt werden?

Das sollte möglichst frühzeitig geschehen.


Aus welchem Grund?

Um die Leistungsfähigkeit des Kindes schnell und nachhaltig zu verbessern oder wiederherzustellen. Je weiter die Chronifizierung einer Krankheit fortgeschritten ist, desto schwieriger und langwieriger gestaltet sich die Rehabilitation.


Können die Eltern mit zur Reha fahren?

Ja. Bisher konnte ein Elternteil sein Kind bis zu einem Alter von acht Jahren begleiten, seit kurzem ist das bis zum 10. Lebensjahr möglich. Ist das aus medizinischen Gründen notwendig beziehungsweise sinnvoll, kann der Nachwuchs auch danach für die Dauer der Rehabilitation begleitet werden.

 
Gibt es in den Reha-Kliniken genug freie Termine in den Sommerferien?

Die Rehabilitation muss nicht zwingend in den Schulferien erfolgen. Denn um den Anschluss an die Klasse nicht zu verlieren, erhalten die jungen Patienten während des vierwöchigen Klinikaufenthalts Unterricht in den Hauptfächern.

 
Wer kann die Eltern bei der Antragstellung unterstützen?

Bei der Beantragung ist die Unterstützung der Kinder- und Hausärzte erforderlich. Jeder behandelnde Arzt kann eine notwendige Reha anregen und den erforderlichen Befundbericht erstellen. Wichtig ist, dass die Leistung bei der richtigen Stelle, der gesetzlichen Rentenversicherung, beantragt wird.

 
Weitere Auskünfte gibt es am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 90, persönliche Beratungen bieten die Mitarbeiter in den Auskunfts- und Beratungsstellen.