Deutsche Rentenversicherung

Hilfe für Steuererklärung

Datum: 02.02.2024

Älterer Herr sitzt mit Unterlagen vor seinem Laptop am KüchentischQuelle:Deutsche Rentenversicherung/Felix Seyfert

Immer mehr Rentnerinnen und Rentner sind inzwischen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, da das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Aber wussten Sie schon, dass Sie Ihre Rentendaten nicht mehr in die Steuererklärung eintragen müssen? Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt die notwendigen Daten automatisch an die Finanzverwaltung.

Die Eintragung ist jedoch sinnvoll, wenn man die Steuererklärung elektronisch abgibt und sich vorab das mögliche Ergebnis ausrechnen lassen möchte. Hierfür stellt die Deutsche Rentenversicherung auf Wunsch eine kostenlose Bescheinigung aus. Rentenbeziehern, die schon einmal die Bescheinigung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt haben, wird diese für das Kalenderjahr 2023 automatisch zugesandt. Soweit eine Rentenbezugsmitteilung für das Finanzamt erstmalig benötigt wird, kann sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/Steuerbescheinigung angefordert werden.

Sie haben noch weitere Fragen? Sie benötigen Unterstützung oder wünschen eine individuelle Beratung? Rat und Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen auch hier unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 28.