Grundlage dieser Erklärung
Durch einen Test auf Barrierefreiheit im Januar und August 2020 wurde eine Selbstbewertung nach gesetzlichen Vorgaben (BGG und BITV) als auch weltweiten Richtlinien (EN 301 549, WCAG 2.1) durchgeführt. Die Erklärung wurde am 18.08.2020 anhand der Testergebnisse erstellt und am 11.10.2022 aktualisiert.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Webauftritt der Deutschen Rentenversicherung ist mit den Anforderungen weitestgehend vereinbar. Es gibt nur wenige Inhalte, die Menschen mit Behinderungen den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Das Kontrastverhältnis von grafischen Bedienelementen ist teilweise zu gering gegenüber der Hintergrundfarbe.
- Der Eingabezweck personenbezogener Eingabefelder ist nicht bestimmbar.
- Eingeblendete Tooltips und Einblendungen erfüllen nicht alle Anforderungen zum Schließen und Lesen der Inhalte.
- Die Fehlermeldungen an den Formularelementen sind inkonsistent und unvollständig.
- Zu eingebundenen Videos stehen derzeit nicht durchgängig Untertitel bzw. Alternativtexte zur Verfügung.
Begründung
Die Deutsche Rentenversicherung Bund arbeitet beständig an der Verbesserung ihrer Portale und konnte aufgrund der Fülle des Materials aller Portale noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Wir sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.
Nicht barrierefreie Dokumente
Nicht-barrierefreie Inhalte finden sich derzeit vor allem in folgenden Bereichen:
- PDF-Dokumente zum Download
In besonderem Maße sind hiervon unsere jährlichen Geschäftsberichte betroffen. Aufgrund des sehr hohen Aufwands ist nicht vorgesehen, die bereits veröffentlichten Geschäftsberichte in barrierefreie PDF-Dokumente umzuarbeiten. Wir bemühen uns allerdings, Ihnen alle folgenden Geschäftsberichte auch in einer barrierefreien Version zur Verfügung zu stellen.
Während wir unsere Broschüren im PDF-Format in der Regel kurz nach dem Erscheinen barrierefrei oder barrierearm zur Verfügung stellen, gilt dies bisher nicht für alle PDF-Dokumente. Bei Fachpublikationen und Pressemeldungen etwa, die vor September 2018 erschienen und nicht Teil eines aktiven Verwaltungsverfahren sind, ist allgemein keine nachträgliche Umarbeitung in barrierefreie PDF-Dokumente vorgesehen. Bei neu erscheinenden PDF-Dokumenten zum Download bemühen wir uns, künftig zeitnah eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.
Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter presse@drv-oldenburg-bremen.de oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse / postalische Adresse wir sie Ihnen senden dürfen.
Künftig möchten wir Ihnen gerne auch unsere Antragsformulare barrierefrei online zur Verfügung stellen. Da dies ein sehr umfangreicher Bereich ist bitten wir um Verständnis, dass es bis zur vollständigen Umsetzung leider noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Sollten Sie ein Formular benötigen, das bisher nicht barrierefrei für Sie zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne ebenfalls unter presse@drv-oldenburg-bremen.de oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie das Formular benötigen und an welche E-Mail-Adresse / postalische Adresse wir es Ihnen senden dürfen.
Begründung
Die Deutsche Rentenversicherung arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials des Portals noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Wir sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.
Kontakt und Feedback-Möglichkeit
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.deutsche-rentenversicherung-oldenburg-bremen.de auffallen, wenden Sie sich gerne an unsere Online-Redaktion. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder nutzen Sie unser barrierefreies Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden. Sie können uns natürlich auch unter unserer postalischen Adresse erreichen.
Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
Sachbereich 0.020 - Büro der Selbstverwaltung/Versichertenälteste/Pressestelle
Huntestraße 11
26135 Oldenburg
E-Mail-Adresse: presse@drv-oldenburg-bremen.de
Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular senden.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie mit der barrierefreien Gestaltung unser Webseite www.deutsche-rentenversicherung-oldenburg-bremen.de unzufrieden sind und sich auch über den oben genannten Kontakt in angemessener Zeit keine Lösung für Ihr Anliegen finden ließ, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu wenden.
Weitere Informationen über das Schlichtungsverfahren finden Sie auf der Webseite www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Sie erreichen die Schlichtungsstellen unseres Zuständigkeitsbereichs unter folgender Adresse:
Schlichtungsstellen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
BREMEN
Freie Hansestadt Bremen - Der Landesbehindertenbeauftragte
Teerhof 59
28195 Bremen
Telefon: +49 (0)421 361-18187
E-Mail: ulrike.peter@lbb.bremen.de
Internet: www.behindertenbeauftragter.bremen.de
NIEDERSACHSEN
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Die Landesbehindertenbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Telefon: +49 (0)511 120-4007
E-Mail: landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de
Internet:www.ms.niedersachsen.de