Quelle:DRV/Seyfert
Personen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine gesetzliche Altersrente beziehen und weiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, haben die Möglichkeit, ihre Rente noch zu erhöhen.
Sie sind zwar als Arbeitnehmer von den Beiträgen zur Rentenversicherung befreit, der Arbeitgeber muss aber weiter Beiträge an die Rentenversicherung zahlen, ohne dass dies Einfluss auf die Höhe der gezahlten Rente hat. Dem Arbeitgeber kann jedoch mitgeteilt werden, dass auf die Versicherungsfreiheit verzichtet wird und weiter auch eigene Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden sollen. Einmal im Jahr erhöht sich dann die Rente und zwar nicht nur durch die eigenen Beiträge, sondern auch durch die des Arbeitgebers.
Sie haben noch weitere Fragen? Sie benötigen Unterstützung oder wünschen eine individuelle Beratung? Rat und Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen auch hier unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 28.